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Behandlungswünsche genau festlegen


"»Gar keine Patientenverfügung ist besser als eine schlecht gemachte«, weiß Kirsten Wolf vom Würdezentrum Frankfurt. Im Projekt »Behandlung im Voraus planen« spielen sie eine zentrale Rolle. Damit Menschen, die nicht mehr sagen können, wie sie behandelt werden möchten, dennoch die Behandlung erfahren, die sie sich wünschen, kommt es darauf an, diese Wünsche im Gespräch zu präzisieren und rechtskräftig zu verschriftlichen. Wie? Das erklärt die Projektleiterin im Gespräch mit Altenpflege. [...]"
https://www.youtube.com/watch?v=0O_Tm-k2t7k
Anwaltschaft Patient*innenverfügung

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