Teilstationäre Einrichtungen haben die Aufgabe, pflegebedürftige Menschen und/oder Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen während eines Teils des Tages oder während der Nacht unterzubringen, zu betreuen und zu aktivieren. Die Selbständigkeit, Selbstbestimmung aber auch soziale Integration der Betroffenen sowie körperliche Leistungsfähigkeit soll dadurch bestmöglich aufrecht erhalten bleiben oder gefördert werden. Diese Einrichtungen verstehen sich als Ergänzung zwischen ambulanter und mobiler sowie häuslicher Personenbetreuung im Rahmen der "abgestuften Palliativ- und Pflegebetreuung". Damit sollen Angehörige aber auch stationäre Einrichtungen entlastet werden.
Solche Einrichtungen sind z.B.:
Neben Freizeitaktivitäten werden hier auch therapeutische Leistungen je nach Bedarf angeboten.
Die Kosten sind von der Art des Angebots und dem jeweiligen Anbieter abhängig. Das eigene Einkommen wie auch das Pflegegeld werden bei der Kostenberechnung einbezogen. Konkrete, regionale Auskünfte dazu kann auch die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das Gemeindeamt geben. Die teilstationären Angebote sind aufgrund finanzieller und ungeklärter Zuständigkeitsverhältnisse in Österreich noch nicht flächendeckend ausgebaut.