Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe. [...]
"(1) Die Vertragsparteien kommen überein, im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Berufsbild, die Tätigkeit und die Ausbildung der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe nach gleichen Zielsetzungen und Grundsätzen zu regeln.
(2) Als Angehörige der Sozialbetreuungsberufe gelten
1. Diplom-Sozialbetreuer/innen
a) mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (Diplom-Sozialbetreuer/innen A),
b) mit dem Schwerpunkt Familienarbeit (Diplom-Sozialbetreuer/innen F),
c) mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplom-Sozialbetreuer/innen BA),
d) mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplom-Sozialbetreuer/innen BB),
2. Fach-Sozialbetreuer/innen
a)mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (Fach-Sozialbetreuer/innen A),
b) mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fach-Sozialbetreuer/innen BA),
c) mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fach-Sozialbetreuer/innen BB) sowie
3. Heimhelfer/innen soweit in den landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen. [...]"https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundes...
"Wir leisten Hilfe im Rahmen unseres Angebotes, wenn wegen Krankheit, Behinderung, Gebrechlichkeit im Alter oder Einsamkeit gewisse Arbeiten bzw. Freizeitaktivitäten nicht mehr oder nur erschwert ausgeführt werden können. Die Hilfestellung wird getätigt, wenn keine Angehörigen oder Nachbarn diesen Dienst übernehmen können und dies durch den MOHI nicht erledigt werden kann. [...]"https://zkobla-dahoam.at/kontakt
"Herzlich willkommen auf der Plattform, auf welcher Sie jene Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Umgebung finden können, denen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht fremd sind.
In Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenverbänden ist es Ärztinnen und Ärzten österreichweit möglich, Angaben zur Ordination wie z. B. zu baulichen Gegebenheiten, Zugang und Serviceangebot in diesem Register einzutragen. Diese Angaben beruhen auf Selbsteinschätzung der Ärztinnen und Ärzte. Nachdem Begriffe wie »barrierefrei«, »Brailleschrift«, »rollstuhlgerechtes WC« usw. immer noch nicht ausreichend im Bewusstsein der Menschen verankert sind, wird darunter oft Unterschiedliches verstanden. Auf diese Weise werden Hindernisse manchmal nicht als solche erkannt oder übersehen.
Wenn eine Ordination in Wien mit einem goldenen Stern gekennzeichnet ist, bedeutet dies, dass genaue Messdaten vom Verein BIZEPS erhoben wurden. Alle weiteren Ordinationen welche mit einem goldenen Stern versehen sind, wurden von einem Behindertenverband des Landes eingesehen. [...]"https://www.arztbarrierefrei.at/#/search
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