Land Oberösterreich: "Die Sozialberatungsstellen in jedem Bezirk unseres Bundeslandes sind durch das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geregelt und werden von der Abteilung Soziales des Amtes der Oö. Landesregierung und vom Sozialhilfeverband Ihres Bezirkes bzw. Ihrer Statutarstadt finanziert. Der Service dieser dezentralen Stellen ist kostenlos, individuell, neutral und vertraulich. [...]" https://www.land-oberoesterreich.gv.at/sozialberatungsstelle...
"Einem Menschen zu helfen mag nicht die ganze Welt verändern, aber es kann die Welt für diesen einen Menschen verändern. Wir kümmern uns um die persönliche Hilfe durch Betreuung, Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger durch Soziale Dienste, stationären Einrichtungen, Geld- und Sachleistungen. [...]" https://www.shvfr.at/