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Mi 16 Apr Die WGKK verlinkt zum online Ratgeber Pflegegeld. Der Ratgeber fragt einige notwendige Anspruchsvoraussetzungen ab und listet auch andere gesetzliche Vorschriften. Sie erfahren dort aber nicht welche Pflegestufe in Ihrem Fall zutreffen könnte. Die voraussichtlich zutreffende Pflegestufe können Sie mit dem Pflegegeldrechner ermitteln. Allgemein Nach Antragstellung (Neu- oder Erhöhungsantrag) erhalten Sie eine Verständigung über den Eingang des Antrages. Ein eventueller Anspruch beginnt ab dem 1. des nächsten Kalendermonats. Schriftlich wird nun mitgeteilt, wann und durch wen die Begutachtung erfolgen wird. Die Begutachtung findet beim Pflegegeldwerber (PGW) zuhause statt. Das Schreiben informiert auch, wie vorzugehen ist, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Um Objektivität zu gewährleisten, kommen meist externe Gutachter zum Einsatz. Diese sind nicht Mitarbeiter der Versicherungsanstalt, sondern unabhängige Ärzte. In ihrem Gutachten (s.u.) schlagen sie ein Ergebnis vor. Dieses wird von internen Ärzten oberbegutachtet und anschließend in der Versicherungsanstalt weiter bearbeitet. Also nicht der Gutachter der zum PGW kommt bestimmt, ob oder in welcher Höhe jemand Pflegegeld bekommt. Jeder Gutachter lehnt Gutachtensaufträge bei Befangenheit ab (z.B. eigener Patient). Auch Sie haben das Recht einen Gutachter abzulehnen, wenn triftige Ablehnungsgründe vorliegen. Die Ablehnung eines Gutachters sollte schriftlich erfolgen und muss begründet sein. Welche Unterlagen sind für die Begutachtung vorzubereiten? Der PGW benötigt einen Lichtbildausweis und schriftliche medizinische Befunde. Am besten einen Patientenbrief bereit, den man bei Spitalsentlassung bekommt. Sorgen Sie dafür, dass bei der Begutachtung zumindest Kopien von den Befunden da sind. Wenn Befunde bei Ihrem Arzt liegen, oder wenn Sie diese mit dem Antrag in die Versicherungsanstalt geschickt haben, nützt das dem Gutachter nicht. Das Beiziehen einer Vertrauensperson dient dazu, dem PGW beizustehen (weniger aufgeregt zu sein, bei Vergesslichkeit auszuhelfen etc. ...
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Mi 2 Apr Das Wort „Pflegefall“ war ursprünglich kein medizinischer sondern ein rechtlicher Begriff. Pflegefall bedeutete, dass Krankenkassen für diesen Patient die Versorgungs-kosten im Spital (Krankenhaus) nicht bezahlten, es sei denn es konnte medizinische Behandlung aufgezeigt werden. Also wurden Untersuchungen gemacht, die eigentlich nicht notwendig waren, sonst hätte das Spital kein Geld für die Versorgung bzw. Betreuung des Patienten bekommen. Deshalb wurden und werden Pflegefälle in Pflegeheimen untergebracht. Pflegeheime sind Heime, die der Pflege (vormals „Aufbewahrung“, dann „Unterbringung“) von Personen dienen, die aufgrund ihres körperlichen oder geistig-seelischen Zustandes nicht imstande sind, die lebenswichtigen wieder­kehrenden Verrichtungen ohne fremde Hilfe zu besorgen[1]. Erst wenn durch eine akute Erkrankung wieder stationäre Pflege notwendig wird, bezahlt die Krankenkasse wieder.

Aus geriatrischer Sicht gesehen sind „Pflegefälle“ oder „Alterspflegebedürftige“ Personen, die infolge (chronischer) Krankheit nicht imstande sind, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. Diese Personen brauchen Pflege, Hilfe oder Betreuung, weil sie ständig krank sind. Man nennt sie auch chronisch Kranke. Dazu zählen: ältere multimorbide Menschen, Demente, unheilbar Kranke und Sterbende.

Durch die Fortschritte in der Medizin wird nämlich für jeden von uns die Chance größer, älter zu werden, dadurch den Ausbruch einer unheilbaren Krankheit zu erleben bzw. zu erfahren wie eine oder mehrere Krankheiten in ein chronisches Stadium übergehen. Heute ist niemand davor gefeit, ein Pflegefall bzw. pflegebedürftig zu werden. Wie lange Pflegebedürftigkeit heutzutage andauert, lesen Sie im Beitrag Patiententenautonomie.

[1] NÖ Sozialhilfegesetz § 45/7
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Fr 7 Feb Die Pflegebedürftigkeit dementer Personen kann durchaus noch länger dauern als die Zeitspanne von durchschnittlich 8 – 9 Jahren bei nicht dementen Personen. „Die verbrachte Lebenszeit in Pflegebe­dürftigkeit ist bei Dementen deutlich höher als bei Pflegebedürftigen ohne Demenz.“[1] Selbst wenn eine Patientenverfügung vorläge ist ja gar nicht garantiert, dass der einst niederge­schriebene Wille mit dem heutigen ident ist. Gehen wir also davon aus, dass der Demente gar keine Patientenverfügung gemacht hat, die Ärzten und Angehörigen eindeutig sagt, was der Patient wollte als er noch zur Gänze einsichts- und urteilsfähig war. Im Allgemeinen ist es heute so, dass auch bei dementen Personen erst gar nicht versucht wird, den Patientenwillen zu erkunden. Sie werden ungefragt nach dem objektiven, medizinischen Sachverstand behandelt. Die einzig richtige und auch gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise – nämlich gemäß der subjektiven Einstellung des Patienten (Patientenautonomie) zu behandeln oder Behandlung zu unterlassen – wird meist sowohl von Ärzten (und zu Beginn der Pflegebedürftigkeit auch von Ange­hörigen) völlig außer Acht gelassen. So kommt es, dass Demente – ehe sie sterben „dürfen“ – mehr oder weniger lange leiden müssen. Wenn sie z.B. (auch nur mehr instinktiv) die Nahrungsaufnahme verweigern wird Angehörigen, Sach­waltern aber auch Gerichten die Einwilligung zum Setzen einer PEG-Sonde mit folgender Begründung abverlangt: „man kann den Men­schen ja nicht verhungern lassen“ oder sogar aggressiver fordernd „wollen Sie dass der Patient verhungert?“. Derartige Drohungen sind rasch ausgesprochen und errei­chen ihr Ziel meist auch effektiver als würden sich Ärzte die Zeit nehmen, Verantwortliche über vorhandene Richtlinien, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und/oder Alternativen zum Legen einer PEG-Sonde aufzuklären, wie dies vom Gesetz eigentl­ich verlangt wird. ...
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So 2 Feb Unlängst erhielt ich eine nette Email von dem in Düsseldorf ansässigen Verein Alzheimer Forschung Initiative e.V. (http://www.alzheimer-forschung.de) mit der Bitte deren Broschüre „Die Alzheimer Krankheit verstehen …“ zu kommentieren, was ich hiermit gerne tue: Der Ratgeber Umfasst 16 Seiten Ist in angenehm lesbarer, großer Schrift gedruckt Enthält trotz seiner Kürze die wichtigsten Informationen Ist für Jedermann verständlich formuliert und Last but not least wird die Broschüre kostenlos abgegeben, weil sie aus Spenden finanziert ist. Der Redaktion ist es bestens gelungen, die wichtigsten Informationen komprimiert, objektiv und seriös zu vermitteln und ich glaube dahinter sogar das Bemühen zu erkennen, das Thema „Demenz“ allgemein zu enttabuisieren. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit im Zusam­menhang stehenden, immer schwerer werdenden Finanzierung der öffentlichen Sozial- und Gesund­heitsdienste würde ich gerne sehen, dass die Broschüre nicht erst von Alzheimer Demenz Betroffene oder deren Angehörige anspricht, sondern, dass sie sich auch an gesunde Erwachsene jeden Alters wendet. Ich würde dem so richtigen Satz „Demenz kann jeden treffen“ einen Absatz bei den FAQ widmen, der die Frage behandelt: „Welche Vorkehrungen kann ich treffen, für den Fall, dass ich selbst einmal an (Alzheimer)Demenz erkranken sollte?“ Die Broschüre erwähnt ja 3 Verfügungsarten und der Ratgeber ruft auch dazu auf, dass Betroffene frühzeitig im Familien- und Freundeskreis darüber sprechen was ihnen wichtig ist. Ich schlage vor, dass mündige Bürger, die später auch mündige Patienten sein möchten, sich ernsthaft und frühzeitig auch mit den Schattenseiten des Lebens – mit Pflegebedürftigkeit im allgemeinen – auseinander­setzen. Pflegebedürftigkeit dauert heute (bei Einsatz aller medizinischen Möglichkeiten) durchschnitt­lich zwischen 8 und 9 Jahre – bei an Demenz Erkrankten sogar noch länger. ...
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So 26 Jan Ist die Patientenverfügung (PatVerf) ein geeignetes Instrument, sein natürliches Lebensende mitzubestimmen? Das natürliche Lebensende ist entweder nach mehr oder weniger langem Leiden die Folge einer un­heilbaren Krankheit oder es wird im hohen Alter – oft begleitet von (chronischen) Krankheiten – eintreten. Mittels PatVerf kann jemand bestimmen, welche medizinische Maßnahme(n) er in einer gewissen gesundheitlichen Situation ablehnt – insbesondere wenn er dann nicht einsichts- und urteilsfähig sein wird und oder sich nicht wird mitteilen können. Unter Maßnahmen fallen Beatmung, Wiederbelebung bei Herzstillstand oder Sonden-ernährung, aber auch jede andere Therapie (von gängigen Medikamenten angefangen bis Chemotherapie, Bestrah­lung, oder Operation) und sogar Physiotherapie oder das „Heraussetzen“ von bereits bis auf die Knochen abgemagerte Pflegefälle. Weil das Ablehnen von Maßnahmen dem medizinischen Sachver­stand widerspricht, müssen sich Ärzte nur daran halten, was in der PatVerf eindeutig geschrieben steht. Ärzte werden stets „Maßnahmen“ ergreifen die nicht explizit angeführt sind, weil sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen möchten, eine mögliche Behandlung unterlassen zu haben. Aber nicht einmal ein Arzt kann alle Maßnahmen aufzählen, die jemand an seinem Lebensende wird ablehnen wollen – und ein Laie kann das sicher nicht. Es stellt sich also die Frage welche Maßnahme in einer PatVerf beschrieben wird, die der Verfasser einer PatVerf ablehnen möchte. Weiters ist in der PatVerf die Situation zu beschreiben, in welcher jemand die genannten Maßnah­men ablehnt. Wer aber kennt im Voraus die gesundheitliche Situation in der sich ein geriatrischer Patient vor seinem Lebensende befinden wird (z.B. dement, immobil, harn- und stuhlinkontinent, Schmerzen leidend, psychisch verändert nach Verlust des Ehepartners oder von Kindern). Wie also soll jemand jetzt (bei guter Gesundheit) mittels PatVerf ...
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Sa 6 Jul Geistig Veränderte Heute beschäftige ich mich mit der Gruppe von Patienten, bei denen die Ursache der geistigen Veränderungen nicht behebbar oder heilbar ist, wobei es für diesen Artikel, keinen Unterschied macht, welche Ursache zugrunde liegt. Wenn sich diese Patienten auch auf dem Weg in Richtung Demenz befinden, nenne ich sie doch lieber „Patienten mit ‚cerebralen Defiziten’ (cD)“ oder „geistig Veränderte (gV)“ und nicht „Demente“. Man kann nicht genug vorsichtig sein, einem Menschen nicht „den Stempel ‚dement’ aufzudrücken“. Gangstörung als Symptom von cerebralem Defizit cD äußern sich vielfältig; z.B. in Form von Gedächtnisstörungen, Orientierungsstörungen, kognitiven Störungen, oder auch als Veränderung der Persönlichkeit. cD können aber auch in Form von Koordinationsstörungen auftreten, sodass der Patient zusehends schlechter gehen kann. In solch einem Fall wird der Patient die Frage „warum können Sie nicht gehen?“ nicht beantworten können. Er wird voller Verzweiflung sagen: „ich weiß es nicht“. Nun kann man ihm Gründe für Gangstörungen anbieten: Haben Sie beim Gehen Schmerzen? Haben Sie keine Kraft in den Beinen? Sind Sie müde? Sind Sie schwindlig? Lassen die Knie aus? Folgt ein Bein nicht? Spüren Sie Ihre Beine oder den Fußboden nicht? usw. usf. Wenn der tatsächliche Grund für die Gangunsicherheit aber eine Koordinationsstörung im Rahmen eines cerebralen Defizits ist, wird der geistig Veränderte angebotene Gründe entweder bejahen, gleichzeitig bejahen und verneinen oder nur verneinen. Verhalten des geistig Veränderten Für Betreuer belastend, sind folgende Verhalten des geistig Veränderten: er hat Wünsche die nicht realisierbar sind; er beschuldigt; er beleidigt; er ist undankbar; er nützt andere Personen aus, indem er seine Autorität ausspielt, oder moralischen Druck ausübt; er zeigt egozentrisches Verhalten ↔ Suche nach Zuneigung; er verhält sich egoistisch; oder er versucht Mitleid zu erregen. ...
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Mi 22 Mai Wenn Sie für Ihren Hausarzt die folgenden 10 Aussagen mit „JA“ beantworten können, brauchen Sie keinen Geriater:

Ihr Hausarzt
  • hat Zusatzausbildungen in Geriatrie und Palliativmedizin;
  • begleitet und beobachtet den Gesundheitszustand des Patienten durch regelmäßige Visiten;
  • nimmt sich Zeit für Behandlung zuhause, anstatt den Patient ins Spital zu schicken;
  • macht auch zuhause Infusion­en;
  • kommt – wenn notwendig – mehrmals pro Woche zur Visite;
  • kann Ihnen auch an Wochenenden 24-h-Rufbereitschaft anbieten;
  • stellt für Patienten Remob- bzw. Rehab-Programme zusammen;
  • berät Angehörige und Pflegende;
  • ist Ansprechpartner für medizinische und pflegerische Fragen;
  • ist auch für Ihre persönlichen Anliegen da (z.B. wenn Sie mit der ganzen Situation psychisch nur schwer zurecht kommen).
Lesen Sie hier, welche Vorteile es für Patient, Angehörige und Betreuer bringt, zusätzlich zur 24 h Betreuung einen Geriater zu haben.
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So 5 Mai Die European Association of Palliative Care (EAPC) und die Europäische Gesell-schaft für Geriatrie (EUGMS) stellten ein gemeinsam erarbeitetes Manifest vor, das zum Ziel hat, den Startschuss für einen europäischen Fahrplan für Palliativmedizin und Geriatrie zu geben. Eine Liste mit Forderungen, die zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen geriatrischen und palliativen fachüber-greifenden Teams führen soll, findet sich in der von EAPC und EUGMS gemeinsam herausgegebenen Broschüre „Palliative care for older people: better practices“.(Z Palliativmed 2013; 14 S 9 und 10) Während sich also Organisationen darum kümmern eine (bessere) Zusammen-arbeit zwischen Geriatrie und Palliativmedizin zu schaffen, sehe ich in der Praxis die dringliche Notwendigkeit, die Erkenntnisse beider medizinischen Teilbereiche zum Vorteil der leidenden, chronisch Kranken rasch umzusetzen. Ich nenne den Tätigkeitsbereich palliative Geriatrie. Bei zusammengesetzten Hauptwörtern ist immer das zuletzt stehende Hauptwort (Grundwort) der leitende Begriff, während die vorangestellten Hauptwörter deskriptiven Charakter zum Leitbegriff haben (z. B. Schifffahrt, Schifffahrtskapitän). Analog dazu geht es bei palliativer Geriatrie nicht um Palliativmedizin im eigentlichen Sinn, sondern nur um jenen Bereich der Geriatrie, bei welchem kurative Therapie (Heilung) nicht mehr möglich ist. Es handelt sich aber nicht (wie bei Palliativmedizin) nur um onkologische Erkrankungen (Krebs), denn in der Geriatrie gibt es viele Veränderungen, die Beschwerden machen aber nicht mehr heilbar sind (z.B. degenerative Veränderungen am Stütz- und Bewegungsapparat oder Demenz). Weil andererseits aber viele Erkrankungen und Symptome sehr wohl heilbar sind (z.B. Infektionen oder Herzschwäche) bestehen bei palliativer Geriatrie also kurative und palliative Maßnahmen nebeneinander, auch dadurch unterscheidet sich palliative Geriatrie von Palliativmedizin. Geriatrie impliziert, dass es sich um (hoch)betagte, multimorbide Patienten handelt, deren Betreuung sich über Monate und Jahre erstrecken kann. ...
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Di 30 Apr Die wichtigsten – weil für ältere Menschen die gefährlichsten – Räume in der Wohnung sind die Nassräume Bad und WC. Haltegriffe wollen an den richtigen Stellen montiert sein, es ist zu entscheiden ob ein Wannenbrett oder ein Wannensitz (starr, drehbar oder absenkbar) besser ist, oder ob eine Einstieghilfe genügt oder ob ein Wanneneinstieg notwendig ist.

Das Angebot der Sanitätshäuser ist groß und auch im Internet kann man günstige Hilfsmittel finden.

Worauf es aber wirklich ankommt, wird Ihnen ein Geriater sagen. Er kann die Funktionen des Seniors oder des chronisch Kranken richtig beurteilen und macht auch einen Blick voraus. Die Beweglichkeit älterer Personen kann nämlich abnehmen, was rechtzeitig mitberücksichtigt werden soll.
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So 17 Mär Richter, deren Beruf es ist Urteile zu fällen, brauchen für spezielle Sachfragen Entscheidungsgrundlagen von Fachleuten. Sie holen also Sachverständigengutachten ein. Es ist üblich dass Gutachter unter An­gabe der Quellen ihre Aussagen mit Studien untermauern. Richter können so die Seriosität der ihnen zugelieferten Grundlagen prüfen. Weitaus weniger verständlich ist für mich die „Studiengläubigkeit“ von Ärzten, deren Beruf es ist, Krank­heiten zu diagnostizieren und zu heilen. Sie müssten aufgrund ihres bisherigen Wirkens und ihrer Fach­kompetenz wissen, dass dabei auf Studien kein Verlass sein kann, und kein Verlass ist. Krankheiten hal­ten sich nämlich ebensowenig an medizinische Lehrbücher, wie die Natur bereit ist sich bei allen Patienten gleichermaßen, selbst der seriösesten Studie zu unterwerfen. Ich frage mich, ob die Heerschaft der „studiengläubigen“ Mediziner von dem überzeugt ist, was sie predigt? Unmengen von medizinischen Daten werden zusammengetragen, in Studien eingearbeitet und veröffent­licht. Das Ergebnis sind Wahrscheinlichkeiten, signifikante Abweichungen und sonstige statistische Aus­sagen. Nehmen wir 2 Beispiele: (Aussage A) statistisch gesehen kommt es nur „ganz selten“ vor, dass jemand an X erkrankt, oder (Aussage B) unter einer bestimmten Therapie steigt die Lebenserwartung um Y Monate. Dann fragt man sich, was nützt das dem, der trotz Aussage A doch an X erkrankt ist, oder wo fordert der andere die Aussage B ein, der nicht von der vorhergesagten höheren Lebenserwartung profitieren konnte, weil bei ihm zum Beispiel eine andere Krankheit hinzugekommen war? EBM (evidence based medicine) – die Folge der vielen Studien – gibt auch vor, wie Krankheiten zu be­handeln sind. Dabei bleibt der heute zu behandelnde Kranke nur insoweit berücksichtigt, als seinerzeit ein Mensch mit ähnlichem Krankheitsbild in eine Studie eingeschlossen oder ausgeschlossen war. ...
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