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Mo 31 Aug … aber von da an, kann man immer noch 10 bis 15 Jahre lang auf fremde Hilfe angewiesen sein, oder gepflegt werden müssen. Wer also im Alter nicht „ewig“ gewaschen, gefüttert und gewindelt werden will, der kann nicht früh genug damit beginnen solch einem Zustand vorzubeugen. Geistiges und körperliches Training, Anti-Aging-Programme, Ernährung, Lebensstil – alles kann mithelfen, diese Situation zu vermeiden. Was aber, wenn diese betrübliche Lage dennoch eintritt? Dann hilft nur mehr eines, schon rechtzeitig – mit Pflegefall-Tool – vorgesorgt zu haben. Mit der Web-Anwendung Pflegefall-Tool kann man die Dauer einer eventuell künftig eintretenden Pflegebedürftigkeit in Grenzen halten. bewusst für sich selbst bestimmen Um zu gegebener Zeit für sich selbst entscheiden zu können, braucht es einen Lernprozess der einen darauf vorbereitet, schließlich steht und fällt ja auch nicht alles mit einer einzigen Entscheidung. Schon lange zuvor gibt es Situationen, in denen man überlegt: „möchte ich ein bestimmtes Medikament beginnen bzw. fortsetzen oder nicht; Soll ich einer ärztlich empfohlenen Maßnahme wirklich zustimmen oder sie lieber ablehnen“? Mit Pflegefall-Tool kann man schon ab heute üben zu richtigen Antworten zu finden (Impfungen, Lebensstil, Naturheilmittel etc.). Das Tool berechnet zwar für jede Fragestellung eine eindeutige Antwort, aber dank des speziellen Fragenkatalogs erkennt der Anwender nach einigen Abfragen selbst, wie er entscheiden soll. Er braucht dazu kein medizinisches Wissen, denn er beurteilt ja nicht was medizinisch richtig ist, sondern er beantwortet für sich selbst die Frage, wie er mit einem ärztlichen Vorschlag umgeht. Entstehung von Pflegefall-Tool Nachdem ich über Jahrzehnte vielfältige Patientenschicksale betreut und begleitet habe, entstand nun Pflegefall-Tool – für Leute die bereits in jungen Jahren lernen möchten was man tun kann, um im Alter den Kampf „Medizin gegen Natur“ nicht wehrlos ertragen müssen. ...
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Lebensqualität beim Pflegefall

Margula Wilhelm am 28.6.2015
So 28 Jun Der verlockend klingende Wunsch nach einem „recht langen Leben“ kann zum Fluch werden, wenn es dem Betreffenden an Lebensqualität fehlt. Oft hört man sagen: „was ist denn das noch für ein Leben“. Der gewaltige Unterschied liegt aber darin, wer das sagt. Sagt es der Betroffene selbst oder beurteilt ein Außenstehender den Betroffenen.

Zwar gibt es viele, allgemein bekannte Merkmale die Lebensqualität mindern können, wie z. B. Immobilität, Schamgefühl, Hilfsbedürftigkeit, Schmerzen, Kräfteverfall, merkliches Nachlassen geistiger Fähigkeiten, Einsamkeit, Bewusstsein den Angehörigen eine Last zu sein, ständig auf fremde Hilfe angewiesen zu sein usw. Bei solchen Merkmalen kommt es darauf an, wie der Einzelne sie bewertet bzw. ob für ihn das eine oder das andere mehr oder weniger Bedeutung hat. Darüber hinaus ist aber auch Raum zu schaffen, dass jeder seine eigenen, persönlichen Gefühle oder Zustandsbilder definieren kann, die für ihn fehlende oder vermehrende Lebensqualität bedeuten.

Lebensqualität unterliegt aber immer der höchst persönlichen Beurteilung und der subjektiven Definition. Deshalb ist Lebensqualität ein bestimmender Faktor bei der autonom zu treffenden Entscheidung ob eine Therapie begonnen, fortgesetzt, abgebrochen oder abgelehnt wird.

Schlagwörter: Autonomie, Lebensqualität, Selbstbestimmung, Therapie ablehnen
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Therapieziel beim Pflegefall

Margula Wilhelm am 28.6.2015
So 28 Jun „Ziele wirken wie ein Kompass“ oder „wer kein Ziel vor Augen hat, kann auch den Weg nicht finden“, sind Grundweisheiten jeglichen Wirkens dem eine Systematik zugrunde liegt.

Wie oft fragt sich ein Arzt ehrlich nach dem Therapieziel, bevor er einem Pflegefall selbst, oder für einen Pflegefall eine Untersuchung, ein Medikament, eine Operation, die Einweisung in ein Spital, eine Physiotherapie oder auch „nur das tägliche Heraussetzen” empfiehlt?

Wie oft fragt sich der mündige Patient selbst bzw. dort wo medizinisches Wissen notwendig ist seinen Arzt, nach dem Therapieziel, bevor er eine Empfehlung annimmt?

Wie oft fragen sich Angehörige, deren einzige Verpflichtung es ist das Wohl des Pflegebedürftigen zu wahren, nach dem Therapieziel, bevor sie vom Arzt eine Therapie verlangen oder dem Betroffenen „einreden“, dass die Therapie gut oder wichtig für ihn sei?

Was wird mit der Empfehlung einer medizinischen Maßnahme angepeilt? Prävention (vorbeu­gen/verhüten/vermeiden), Vorsichtsmaßnahme, Heilung, Linderung, Handeln nach geltenden Leitlinien, Grundlage für Konsequenzen, Lebensrettung, Lebensverlängerung, Beruhigung von Angehörigen, Selbstschutz vor möglichen Anschuldigungen wegen Versäumnis oder Unterlassens, Üben von Routinen oder andere Ziele? Wie sicher ist das definierte Therapieziel erreichbar?

Erst wenn das eindeutig deklarierte Therapieziel vom Betroffenen gewollt ist, und nach medizini­schem Sachverstand auch erreichbar ist, sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen durchführbar sind, sollten Ärzte und Angehörige der medizinischen Dienste Empfehlungen abgeben, bzw. Angehörige und Pflegepersonen die Empfehlung auch umsetzen.

Schlagwörter: Pflegefall, Therapieziel
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Sterbehilfe – assistierter Suizid

Margula Wilhelm am 30.5.2015
Sa 30 Mai Sterbehilfe und assistierter Suizid – Gedanken zur aktuellen Diskussion Beide Begriffe verharmlosen den Akt des Tötens indem sie nicht ausdrücken, was tatsächlich dahin­ter steht, nämlich Tötung bzw. Beihilfe zur Selbsttötung. Das Wort Sterbehilfe ist sogar geeignet Aus­löschen von menschlichem Leben als etwas Barmherziges, als einen Akt der Nächstenliebe hinzustel­len. Deshalb werde ich in diesem Beitrag die Worte „Töten“ und „Tötung“ dort verwenden, wo ich ungeschönt aufzeigen will, worüber eigentlich diskutiert wird. Zunächst 3 grundsätzliche Fragen: Wer beansprucht oder verlangt Straffreiheit für Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung? Politik, Gesellschaft oder Medien? Während alle das natürliche Ableben im hohen Alter ebenso tabuisieren und totschweigen wie die rasant wachsende Zahl der Pflegefälle und deren immer länger werdende Pflegedauer, fühlen sich „Instanzen“ oder Institutionen berufen, eine Diskussion um Sterbehilfe (nicht um Sterbebegleitung) anzufachen. Für wen wird straffreie Sterbehilfe oder assistierter Suizid verlangt oder gefordert? Wer soll Tötung straffrei exekutieren dürfen? | Wem soll es künftig auferlegt werden, die Tötung ausführen zu müssen? | Wem soll Beihilfe zu Selbsttötung straffrei erlaubt werden? Wird im nächsten Schritt die straffreie Auftragserteilung zur Sterbehilfe durch Angehörige diskutiert? Welche Personen soll man durch straffreie Sterbehilfe töten dürfen? Wollen wir wirklich wieder in die Zeit zurückkehren, da Menschen und Gesetze bestimmten welches Leben „lebenswert“ und welches Leben „lebensunwert“ war?! Allgemein Bei einem durch Sterbehilfe getöteten Mensch – da ja sowohl der Zeitpunkt des Sterbens als auch der Eintritt des Todes bewusst herbeiführt war – werden alle Lügen gestraft, die später behaupten von der Todesnachricht überrascht worden zu sein, dass dieses Geschehen unerwartet oder zu früh kam, dass es schockiert oder auch nur betroffen gemacht hat. ...
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Selbstbestimmung in medizinischen Belangen

Margula Wilhelm am 28.5.2015
Do 28 Mai Die Forderung nach Selbstbestimmung in medizinischen Belangen wird wieder modern … Oberflächlich betrachtet geht es dabei ja „nur“ um das Recht selbst bestimmen zu können, was medizinisch geschehen soll. Aber eben nur bei flüchtiger Betrachtung. Ginge es nämlich nur darum, was jemand selbst tun oder unterlassen möchte, bräuchte es keine Diskussion, denn jeder kann, darf und soll auch selbst über seine Gesundheit und über sein Leben entschei­den. So wie jeder im Allgemeinen selbst entscheidet ob er raucht, Alkohol oder Drogen konsumiert, übergewichtig ist, keine Bewegung macht usw. usf. oder eben diese Dinge nicht tut oder nicht zulässt, weil sie negative Auswirkungen auf seine Gesundheit haben. Die Diskussion um Selbstbestimmung findet statt, wenn möglichst unbemerkt Forderungen an andere transportiert werden sollen; was man ja nicht gerne offen sagt. Während man Selbstbestimmung immer nur einseitig darstellt, nämlich mit Bezug auf den Bestimmenden, kann sie doch auch anderweitige Folgen haben. Diskussion um “Abtreibungsparagraph” Vor 40 Jahren gab es eine Diskussion um den § 144 StGB. Auch damals wurde nur mit Selbstbestimmung der Frauen argumentiert, ohne auf Ärzte Rücksicht zu nehmen, die dieses Selbstbestimmungsrecht zu exekutieren haben. Da­mals wie heute ist diese Selbstbestimmung mit der stillschweigend vorausgesetzten Forderung an Ärzte verbunden, den Schwangerschaftsabbruch (für manche Krankenhäuser sogar selbstverständlich) durchzu­führen. Die ethische und menschliche Einstellung der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen (müssen) ist von der legalisierten rechtlichen Einstellung ebenso völlig verdrängt worden, wie es die Legislative nicht als ihre Aufgabe sah, das Wohl der heute selbstbestim­menden Frauen auch für die Zukunft noch zu schützen. Abgesehen davon, ob oder welche trauma­tischen Folgen für eine Frau entstehen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, sei ...
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Gedanken zur österr. Hochbetagtenstudie

Margula Wilhelm am 8.5.2015
Fr 8 Mai Am 6.5.15 berichtet orf.at über die Fertigstellung der österreichischen Hochbetagtenstudie. Vorweg sei den Autoren Anerkennung ausgesprochen für das mühsame Zusammentragen und Aufarbeiten unendlich vieler Daten und Zahlen. Es war auch bestimmt nicht einfach, markante Aussagen zu formulieren, die statistisch belegbar sind. Eine ähnliche Meinung wie zu evidence based medicine und zu Statistik in der Medizin im Allgemeinen, vertrete ich auch hier. Hört man nur die von Medien transportierten Aussagen, könnte man glauben, dass Hoch­betagte gar nicht alt sind, sondern vorwiegend jung, sportlich und glücklich sind. Aber auch diese Aussagen finden sich in der Studie, wenn nicht direkt, dann zumindest indirekt: 8,8 % der zuhause lebenden Befragten sind schon länger als 5 Jahre lang pflegebedürftig Davon 11,8 % schon länger als 10 Jahre lang (S 126) 74 % aller Befragten hatten kognitive Einschränkungen (Z) Nur 60,1 % der zuhause Lebenden, auf Unterstützung Angewiesenen beziehen Pflegegeld (S 126) Fast 50 % aller Befragten nehmen mehr als 5 Medikamente (Z) Etwas mehr als 10 % schätzen den eigenen Gesundheitszustand als schlecht bis sehr schlecht ein (Z) = subjektive Gesundheit 25 % haben keine Lebenszufriedenheit (Z) Es ist nicht so wichtig zu erwähnen, dass im Zeitraum, da die Studie erstellt wurde die Anzahl der 80 bis 85 jährigen in Österreich lebenden Personen ca. 217.500 betragen hat. Es ist wirklich auch nicht wesentlich, dass es sich bei der Studie um die Befragung von 358 Personen handelt, die zuhause bzw. in betreutem Wohnen leben und um 52 Pflegeheimbewohner handelt. Das einzig Wichtige für das Individuum ist, mit welcher Aussage er zu welcher Gruppe gehört. Vielleicht tröstet es ihn, dass er nur zu den Wenigen gehört, die schon länger als 10 Jahre lang pflegebedürftig sind. Oder es beruhigt ihn, dass er heute (noch?) zu den sich jung fühlenden, aktiven, Hochbetagten zu rechnen ist. Jeder darf sich selbst über den Teil des Schicksals ...
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Patientenverfügung hat wenig Nachfrage

Margula Wilhelm am 5.5.2015
Di 5 Mai Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien hat festgestellt, dass gegenüber 2009, als nur etwas mehr als 50 % der Befragten von einer Patientenverfügung (PatV) wussten, heute zwar schon mehr als ¾ der Befragten von der Möglichkeit einer PatV gehört haben, die Verbreitung der PatV aber kaum zugenommen hat. Aus meiner Sicht sind es nicht nur die Kosten (mancherorts ja ohnehin kostenlos) oder der „bürokratische“ Zugang zu einer PatV, weshalb aktuell erst 4,1 % der Bevölkerung eine PatV haben, obwohl es 2009 auch schon knapp 4 % waren. Bürger suchen eine Möglichkeit dem Leiden als Pflegefall zu entgehen – aber diesen Wunsch kann die PatV nicht erfüllen. Vgl. Patientenverfügung und Pflegefall-Tool. Wie aber – wenn nicht mit einer Patientenverfügung – stellt man es an, nicht übergebührlich lange ein Pflegefall zu sein? Die Lösung liegt darin, dass man schon frühzeitig lernt medizinische Angebote selbstverantwortlich zu beurteilen. Während viele denken: „ich kann mich doch nicht gegen den Rat eines Arztes entscheiden“ so weiß in Wahrheit niemand besser was für einen Patient gut ist, als der Patient selbst. Vielleicht haben auch Sie schon einmal gehört, dass „schlaue“ Patienten im Pflegeheim ihnen verordnete Medikamente nicht schlucken, sondern verschwinden lassen. Sie tun, was ihr gutes Recht ist. Denn: nicht der Arzt hat das Recht zu behandeln, sondern der Patient hat das Recht behandelt zu werden oder Behandlung abzulehnen. Jeder darf selbst bestimmen ob er medizinische Behandlung zulässt oder ablehnt. Niemand kann zu „gesunder“ Lebensweise gezwungen werden (z.B. Raucher, Alkoholiker, Übergewichtige), und niemand darf gegen seinen Willen behandelt werden (z.B. Entzugsbehandlung, Gewicht reduzieren). Der Patientenwille ist und bleibt die Grenze für jede ärztliche (Be)Handlung sowie oberstes Gebot. Das Bewusstwerden und die zunehmende Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts ...
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Patientenverfügung und Pflegefall

Margula Wilhelm am 5.5.2015
Di 5 Mai Mancher macht eine Patientenverfügung (PatV) in der Hoffnung, den vielfältigen Leiden als Pflegefall zu entgehen. Die Palette der Leiden reicht von Schmerzen oder Bettlägerigkeit über Gefühl der Scham weil er gewaschen, gefüttert und gewindelt werden muss, bis hin zu Demütigung, wenn ein Dementer nicht mehr weiß was er tut oder wer er ist, wohl aber erdulden muss was Pflegepersonen oder Ärzte für gut und richtig finden. Was heute Mitleid mit den Alten erzeugt, kann morgen einen selbst betreffen und zur Belastung für die eigenen Kinder werden. Im Alter kein Pflegefall sein Diesen Wunsch kann man sich mit einer Patientenverfügung nicht erfüllen, denn: „Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist“ [§ 2 (1) PatVG]. Das heißt, die PatV wird erst wirksam, wenn sich jemand nicht mehr mitteilen kann, was im Umkehrschluss bedeutet: So lange jemand (noch) beurteilen und sagen kann welche Behandlung er zulässt oder ablehnt, so lange muss er das auch selbst tun. Anderenfalls wird stillschweigend angenommen, dass er jeder Behandlung zustimmt. (Nur bei Operationen wird die Zustimmung schriftlich verlangt.) Bei den immer mehr werdenden medizinischen Möglichkeiten bedarf es heute vieler Überlegungen, um zu wissen ob man ärztlichen Empfehlungen kritiklos folgen soll. Dabei hilft das Pflegefall-Tool. Es führt Nichtmediziner zu ihrer persönlichen Meinung über Behandlung, Operation, Spitalseinweisung, Therapiefortsetzung oder Therapieabbruch. Die individuelle Entscheidung muss nämlich subjektiven Bedürfnissen gerecht werden und darf nicht nur dem medizinischen Sachverstand folgen. Um nicht jahrelang als Pflegefall zu leiden muss man von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen. Lassen Sie Ärzte nicht erst herausfinden was in Ihrer Patientenverfügung steht, wenn Sie schon im “bewusstlosen Zustand” sind. ...
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Pflegefall-Tool

Margula Wilhelm am 20.4.2015
Mo 20 Apr Die neue Perspektive Zum Pflegefall werden, das kann jeden treffen – die Eltern oder Großeltern, den Partner, Freunde, aber auch einen selbst. Mit moderner Medizin verlängert man heute Pflegefällen – meist ungefragt – das Leben (durchschnittlich 8, 9 oder 10 Jahre – je nach Quelle). Ein Zustand, den die Betroffenen als Schreckensszenario bezeichnen und vor dem sie Angst haben (Quelle: Österr. Hochbetagtenstudie 2015). Weil es die Generation der heute von Pflegebedürftigkeit betroffenen Alten vermeidet darüber zu sprechen, können ihnen diesbezüglich nur Personen helfen, die ihnen sehr nahe stehen. Primär bedarf es nämlich der Einsicht, bei medizinischer Behandlung von seinem Selbstbestimmungrecht Gebrauch zu machen, d. h. nicht jeder ärztlichen Empfehlung “blind” zu folgen. Das lehrt die Mobile-Health-Anwendung Pflegefall-Tool, welche ich nach geriatrischen, ethischen und rechtlichen Aspekten entwickelt habe.  Das Tool bestimmt nicht “von oben herab” was letzter Wissensstand ist und deshalb auch “gut für den Patient sein muss”. Vielmehr begleiten geeignete Fragen den Anwender durch den Entscheidungsfindungsprozess eine Therapie fortzuführen oder abzulehnen und lassen ihn schließlich selbst erkennen, ob er entscheidet dem vom Tool errechneten Vorschlag zu folgen. Er braucht dazu kein medizinisches Wissen. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab – z.B. vom Behandlungsziel, von Lebensqualität, von subjektivem Befinden oder von sozialen Komponenten. Zur Erleichterung für den Anwender listet das Tool dafür Beispiele auf, und es bietet gleichzeitig Antworten zur Auswahl an. Jede Maßnahme, jede Situation, jeder Fall ist einzeln und für sich zu beurteilen, weshalb das Pflegefall-Tool  für jede Berechnung eines Vorschlages individuelle Daten berücksichtigt. Der Anwender lernt, ärztliche Empfehlungen kritisch zu beurteilen, bis er nur mehr medizinische Maßnahmen zulässt, die auch er selbst für richtig findet. ...
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Pflegegeld-Beratung - wozu?

Margula Wilhelm am 9.1.2015
Fr 9 Jan Wozu braucht man eine Pflegegeldberatung, wenn es automatisierte online-Rechner gibt? Ein Rechner kann nicht beurteilen welche Antworten zu großzügig (übertrieben dramatisch) oder zu vorsichtig (z.B. aus Eitelkeit unnötig beschönend) geklickt wurden. Angenommen die Frage nach selbstständig Gesicht und Oberkörper waschen wurde verneint, dann rechnet das Programm den dafür vorgesehenen Pflegeaufwand. Ein Pflegegeldberater sieht aber, wenn diese Tätigkeit sehr wohl selbständig erledigt werden kann, weil man z.B. nur ein Stockerl vor das Waschbecken zu stellen braucht. Hier war die Antwort zu großzügig geklickt. Jemand anderer hat vielleicht geklickt, selbst Schuhe und Strümpfe an- und ausziehen zu können. Der Pflegegeldberater erkennt aber aufgrund seiner Erfahrung, dass dies nur unter großer Mühe, unter Schmerzen oder mit kleiner Hilfe durch den Partner möglich ist. Diese Antwort war eindeutig zu vorsichtig geklickt, sodass der automatische Rechner diesen Pflegeaufwand nicht berücksichtigt hat. Im Rahmen von Pflegegeldberatung wird geklärt was medizinisch (aufgrund von Befunden) zu rechtfertigen ist und welche Fremdhilfe durch Verwendung von Hilfsmitteln vermeidbar ist. Um nichts weniger wichtig für die optimale Einstufung als die nüchterne Beurteilung sind schlüssige Begründungen und die richtige Formulierung von Argumenten für notwendige Hilfen. „Er/Sie kann wirklich nicht mehr …“ mag schon richtig sein, ist aber keine überzeugende Formulierung und auch keine ausreichende Begründung für benötigten Pflegeaufwand. Nur selten muss der Berater ein Gutachten erstellen, um es dem Einstufungsverfahren beizulegen. Meist genügt es den Kunden mit Information ausstatten, die er dann – je nach Verfahrensstand – entweder dem Gutachter der Sozialversicherung vermittelt damit sie sich schon im Erstgutachten findet. Der Berater kann dem Kunden die relevante Information geben die er dem Richter in der Verhandlung vorträgt, oder die er seinem ...
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