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Blog


Sa 23 Feb "Nicht Ärzte habe das Recht zu behandeln,sondern der Patient hat das Recht, behandelt zu werden". Das Selbstbe­stimmungsrecht des Patienten stellt für uns Ärzte die abso­lute (Be)handlungsgrenze dar. Was spricht dafür, eine Patientenverfügung zu errichten? Viele möchten im Alter nicht jahrelang an Schwäche, Immobilität oder Schmerzen leiden, manche empfinden es entwürdigend bei De­menz betreut und gepflegt werden zu müssen, und andere wollen einfach Ihre Angehörigen nicht belasten. Moderne Medizin kann Pflegefälle heute durchschnittlich 8,5 Jahre am Leben halten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass man mittels Patientenverfügung nicht nur künstliche Beatmung, Wiederbelebung, oder Ernährungs­sonde ablehnen kann, sondern man kann jede Therapie abweisen. Das tun Patienten ja auch, wenn sie Medikamente wegwerfen, aus­spucken oder einfach nicht schlucken. Niemand kann zu medizinischer Behandlung gezwungen werden. (So wie auch Alkoholiker nicht zur Entzugsbehandlung.) Solange aber jemand nichts anderes verlangt, geschieht alles was medizinisch möglich ist, auch wenn er das vielleicht gar nicht mehr möchte, aber nur nicht mehr sagen kann. Denn Ärzte sind ausgebildet und verpflichtet zu behandeln, Leben zu retten und Leben zu erhalten. Sie werden alles tun, um sich selbst vor möglichen Anzeigen zu schützen (defensive medicine). Ärzte müssen andererseits aber auch akzeptieren, dass je­mand Behandlung(en) ablehnt, selbst wenn die Entscheidung medizinisch unvernünftig ist, oder gar zum Tod führt. Denn der Wille des Patienten ist oberstes Gebot (Patientenautonomie), und Behandlung von Patienten ohne deren Einwilligung ist genau so strafbar wie Behandlung gar gegen deren Willen. Wozu also eine Patientenverfügung? Bestimmen Sie selbst[1] im Voraus mit einer verbindlichen Patientenverfügung wann Sie welche Behandlung nicht mehr möchten. Solch eine Patientenverfügung kann man ins Patientenverfügungsregister eintragen. Ärzte (auch in Spitälern) müssen sich dann an diese Verfügung halten. ...
Allgemein Begriffe & Spezielles Patient   Permalink

Di 8 Jan In der Altersmedizin gibt es eine 2-Klassenmedizin, die zwar auch mit Geld zusammenhängt, aber doch anders ist als die bekannte 2-Klassen-Medizin. Patienten der Sonderklasse sind für mich arme „zu bedauernde“ Patienten, während Betagte, die der Allgemeinen Klasse angehören, für mich Patienten sind, deren Leben natürlich zu Ende gehen darf. Patienten der Sonderklasse in der Altenmedizin sind die „zu bedauernde Klasse“, denn sie müssen jede heute mögliche, medizinische Maßnahme über sich ergehen lassen. Entweder weil sie berühmt sind (vgl. die Meldung v. 28.1.2013, dass man bei Ariel Sharon, dem ehemaligen israelischen Ministerpräsidenten, nach 7 Jahren Koma Hirnaktivitäten feststellen konnte, erst knapp 1 Jahr später – am 14.1.14 – durfte er sterben) oder weil Patient bzw. Angehörige Geld haben oder zusatzversichert sind, sodass man ihnen viele medizinische Leistungen verkaufen kann. Zu Sonderklasse-Patienten zählen auch jene, bei denen man zwar nicht direkt Geld kassiert, sich mit solchen Patienten aber trotzdem Geld verdienen lässt, weil man im System Leistungen verrechnen kann. Diese Gruppe der „zu bedauernden Klasse“ genießt gegenüber Direktzahlern noch den Vorteil, dass vor der einen oder anderen zu setzenden Maßnahme, ethische Aspekte, Patientenautonomie und vielleicht auch Sinnhaftigkeit einer medizinischen Maßnahme hinterfragt werden. Anders ergeht es Patienten der Allgemeinen Klasse. Das sind Patienten, die nicht alles über sich ergehen lassen müssen was medizinisch machbar ist, weil sie entweder sagen können, oder schon im Voraus festgelegt haben, welche Therapien oder Maßnahmen sie an sich zulassen oder ablehnen. Jeder kann sich in die Gruppe der Allgemeinen Klasse erheben, deren Leben auf natürliche Art zu Ende gehen darf. Es genügt eine Patientenverfügung zu errichten, die es Medizinern verbietet bestimmte Maßnahmen zu setzen. Wer nicht als Pflegefall durchschnittlich 8-9 Jahre lang auf Pflege durch ...
Allgemein Geriatrie Gesundheitspolitik   Permalink

So 30 Dez Das Spital ist die teuerste Möglichkeit geriatrische Patienten zu versorgen, auch wenn dafür weder der Patient noch ein Angehöriger (direkt) bezahlen muss. Diese für Angehörige vordergründig „billige“ Variante wird mit dem Argument gerechtfertigt, dass für den alten Menschen „nur das Beste“ gemacht werden soll bzw. modernste Medizin zur Anwendung kommen soll. Es ist aber nicht unbedingt richtig, dass die dort vorhandene Intensivmedizin das Beste für Patienten sei. High-Tech-Medizin sollte bei geriatrischen Patienten nur in ausgewählten Fällen eingesetzt werden. Oft müssen alte Menschen unnötiges Leid über sich ergehen lassen, weil „das Beste“ nicht aus Sicht der Betroffenen beurteilt wird (vgl. Patientenverfügung). Nicht aus Sicht derer, die keine Kraft mehr haben, weil ihre Körper schon zu sehr gealtert sind. Die Frage nach „dem Besten“ wird meist aus Sicht jener beantwortet, denen die Gesellschaft quasi die Verantwortung für die Alten auferlegt hat. Verwandte oder Bekannte beurteilen aus ihrer Sicht, was für den alten Mensch „das Beste“ sei. Sie müssen ihrem eigenen Gewissen Rechenschaft geben und wollen in der Gesellschaft, bei Bekannten und Freunden nicht „schlecht dastehen“. Also schieben Angehörige die Entscheidung darüber, was mit dem alten Mensch geschen soll, den vermeintlichen Fachleuten, den Ärzten zu. Ärzte wiederum möchten sich nicht vorwerfen lassen, dies oder jenes „versäumt“ oder dem alten Menschen „vorenthalten“ zu haben. Sie weisen Patienten ins Spital ein. Dort werden viele Befunde erhoben, um Diagnosen zu bestätigen und eventuell auch auszuschließen. Das geschieht aber nur zum Vorteil der behandelnden Ärzte, nämlich keine Verantwortung tragen zu müssen und rechtlich nicht belangt werden zu können. Auch müssen Patienten wieder belastende Untersuchungen über sich ergehen lassen, wenn der Verbleib eines Patienten im Spital aus medizinischer Sicht eigentlich nicht mehr zu rechtfertigen ist. ...
Allgemein   Permalink

So 23 Dez Unlängst erhielt ich den Anruf einer Dame, worin sie mir mitteilte „Hilfe“ für ihre 93jährige Mutter zu brauchen. Als ich fragte, was Sie unter „Hilfe“ versteht, erzählte sie mir, dass sie in letzter Zeit – immer wenn sich der Gesundheitszustand der Mutter verschlechterte – Hr. Prof. XY anrief, der sie darauf hin zu sich ins Spital aufgenommen hat. Jetzt aber möchte die Mutter nicht mehr ins Spital gebracht werden. Sie hat von ‚geriatrie-daheim’ im Internet gelesen und möchte nun, dass ich der Mutter halt ein bisschen gut zurede, dass sie die Medikamente nehme. Ich gehe davon aus, dass Patienten wie Angehörige wissen, was praktische Geriatrie bedeutet. Wird ein Arzt zu einem geriatrischen, multimorbiden Patient um Hilfe gerufen, dann handelt es sich entweder um eine neu aufgetretene gesundheitliche Veränderung, oder die für die Gesundheit des Patienten Verantwortlichen haben so lange zugewartet, bis ihnen der Gesundheitszustand des Patienten schon bedenklich vorkommt. Zu glauben, dass „Händchenhalten“ oder „Zureden“ hilft, weil es ein Arzt (Geriater) macht – das ist eine falsche Vorstellung. Jedem fremden Arzt (Rettung, Ärztenotdienst, Urlaubsvertreter etc.) bleibt bei einer akuten Erkrankung des chronisch Kranken keine andere Wahl, als den Patient ins Spital einzuweisen, wo apparative Diagnostik ebenso erfolgen kann, wie man (unter medizinischer Beobachtung) zuwarten kann. Die Entwicklung des Zustandes des Patienten wird mit einleitender milder Therapie begleitet. Im Spital ist man auch für eventuell auftretende Komplikationen gerüstet. Der fremde Arzt kennt ja weder den Patient, noch die Angehörigen. Er weiß nicht, wie lange dieser Zustand schon besteht. Er weiß auch nicht, wie er die Schilderung der Beschwerden einstufen soll – werden Beschwerden übertrieben dargestellt, oder werden Symptome bewusst heruntergespielt, möchte der Patient eigentlich nur Zuwendung u.v.m. Wenn ein ...
Allgemein Geriatrie Wissen   Permalink

Sa 17 Nov Die Patientenverfügung verfolgt zwei Ziele: Zum einen ermöglicht sie es jedem selbst zu bestimmen wie lange und wie viel Leid er am Ende seines Lebens ertragen möchte. (Heute sind Pflegefälle durchschnittlich 8 bis 9 Jahre lang auf Hilfe angewiesen.) Zum anderen entlastet man seine Angehörigen durch eine Patientenverfügung, weil es dann nicht sie sind, die höchstpersönliche Entscheidungen treffen müssen. Mit einer Patientenverfügung wird z.B. verlangt in bestimmten gesundheitlichen Situationen (z. B. zum Tod führende Krankheit oder Bewusstlosigkeit infolge Unfall) auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, aber alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Sobald eine Patientenverfügung vorliegt, müssen Ärzte respektieren welche Behandlung der Patient wünscht („nur“ schmerz- und angstfrei zu sein oder Intensivmedizin um jeden Preis). Wer eine Patientenverfügung errichten will, sollte sich vorab mit (s)einem Arzt beraten, der diesbezüglich Erfahrung hat. Das PatientenVerfügungs-Gesetz (PatVG), schreibt eine dokumentierte, umfassende ärztliche Aufklärung vor. Es müssen alle abgelehnten Behandlungen konkret beschrieben sein und der Arzt muss Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten attestieren. Eine Patientenverfügung gilt immer nur für 5 Jahre, und der Patient kann sie jederzeit widerrufen. Über rechtliche Details informieren Rechtsanwalt, Notar oder Mitarbeiter der Patientenvertretung (Patientenanwalt), wo die Patientenverfügung auch errichtet und ins Patientenverfügungsregister eingetragen werden kann. Die Rechtsanwaltskammer bietet im Rahmen „check Dein Recht“ ein spezifisches Beratungspaket zum Pauschale von € 120,– (inkl. Ust.). Die Patientenverfügung ist kein Testament, sondern eine Willenserklärung, die zu Lebzeiten wirksam wird u.zw. sobald die darin beschriebene (gesund-heitliche) Situation eintritt. Tipp: In der Natur jedes Menschen liegt es, gesund bleiben zu wollen, im Krankheitsfall wieder zu genesen und überhaupt am Leben bleiben zu wollen. ...
Allgemein Begriffe & Spezielles   Permalink

Mi 24 Okt Aktive Sterbehilfe Handeln oder Unterlassen welches mit Sicherheit zum Tod führt. Für all jene, denen eine kurze, prägnante und anschauliche Definition lieber ist: aktive Sterbehilfe ist gleichzusetzen mit töten. Passive Sterbehilfe Handeln oder Unterlassen welches es einer dritten Person (z. B. auch dem Patienten selbst) ermöglicht, zu töten. Passive Sterbehilfe ist gleichzusetzen mit Beihilfe zum Töten. Zunächst sei festgestellt, dass die folgenden Ausführungen kein Beitrag zur Diskussion über Euthanasie sind. Das hier Gesagte bezieht sich auf den Patientenkreis der Hochbetagten bzw. auf unheilbar Kranke es darf aber nicht uneingeschränkt bzw. unreflektiert auf Verunfallte oder auf psychisch Kranke über­nommen werden. Ich ziehe eine eindeutige Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe einerseits und Sterbebe­gleitung andererseits. Ich lehne sowohl aktive wie auch passive Sterbehilfe absolut ab, und ich hoffe, dass es hierzulande nie Gesetze geben wird, welche zur unmittelbaren oder auch nur zur mittelbaren Tötung legitimieren. Auch aus ethischen Gründen lehne ich sowohl aktive wie auch passive Sterbehilfe ab. Ein Arzt, der mit sich selbst darüber klar gekommen ist, seine ärztlichen Fähigkeiten einzusetzen, um menschliches Leben zu beenden, der wird aufrichtiger Weise niemals einem Patienten in die Augen sehen können und ihm versichern können, dass sein Handeln stets, ausnahmslos und ausschließlich darauf ausgerichtet ist, Leiden des Patienten zu lindern aber gleichzeitig menschliches Leben zu schützen. Das Beenden von Schmerz- oder Leidenszuständen durch Tötung, wie dies von manchen befürwortet oder möglicherweise gar praktiziert wird, ist für mich als Arzt indiskutabel, zumal es – gerade heute – Alternativen gibt. Schmerzlinderung oder Schmerzausschaltung ist in der modernen Schmerztherapie sicher keine Frage die mit Tötung verbunden ist, sondern eine Frage der Medikamentenwahl und deren Dosierung. Niemals wird es ...
Allgemein Geriatrie Wissen   Permalink

Sa 6 Okt Eine wissenschaftliche Herangehensweise an Geriatrie war in Österreich schon längst überfällig. Seit 1.10.12 gibt es auch in Wien eine Professur für Geriatrie, die Hr. Prof. Marcus Köller im Geriatriezentrum Sophienspital ausübt (vgl. Professur für Geriatrie). Was bedeutet das nun für geriatrische Patienten, die nicht ins Spital und nicht in ein Pflegeheim gebracht werden wollen, sondern mit Altenmedizin in ihren eigenen vier Wänden versorgt werden möchten? Wie und wann kommen alte, mehrfachkranke (multimorbide), bettlägerige, chronisch Kranke – oft auch Pflegefälle (vgl. Pflegefall) genannt – in den Genuss von Geriatrie? Den Arzt für Allgemeinmedizin (früher praktischer Arzt) durch Spezialisten zu ersetzen und so den Hausarzt „aussterben“ zu lassen, das hat das Gesundheitssystem schon geschafft, wenngleich dafür ein horrender Preis bezahlt wird („Selbstzuweisung“ zu Fachärzten, Mehrfachuntersuchungen, Doppel- und Dreifachverordnen von Medikamenten, Spitalseinweisungen etc.). Ich bezweifle ob das System die finanziellen Ressourcen dafür wird aufbringen können, die notwendig sein werden, wenn Betagten praktische Geriatrie vorenthalten wird, und der Bevölkerung nur klinische Geriatrie gezeigt wird. Der Pflegefall ist meist immobil und kann deshalb nicht zum Arzt gehen. Fachärzte machen schon längst keine Hausbesuche mehr und Ärzte für Allgemeinmedizin, die zwar noch Hausbesuche machen, können und wollen aus verschiedensten Gründen (vgl. defensive medicine) die Verantwortung nicht tragen, chronisch Kranke zuhause zu behandeln. Klinische Geriater werden in Bezug auf Visitentätigkeit bestimmt mit Fachärzten konform gehen, d.h. klinische Geriater werden keine Hausbesuche machen. Solange praktische Geriatrie (außerhalb von Spital und Pflegeheim angewandte Geriatrie) nicht genü­gend verbreitet ist, müssen Pflegefälle wohl oder übel immer in eine Institution (Spital oder Pflegeheim) gebracht werden, um adäquate Behandlung (mit aktueller Geriatrie) zu bekommen. ...
Geriatrie Wissen   Permalink

Di 2 Okt Kommentar zur Presseaussendung OTS 0029 vom 1.10.2012 Der frisch gebackene Professor für Geriatrie sagt: „Geriatrie ist keine Pflegemedizin, es ist eine Akutmedizin für Ältere, die darüber hinaus multidimensionale Aufgaben übernimmt“. Damit ist die Trennung in klinische Geriatrie und in “praktische Geriatrie” (außerhalb von Spital und Pflegeheim angewandte Geriatrie) gerechtfertigt und notwendig. Bestehen doch markante Unterschiede zwischen klinischer Geriatrie und praktischer Geriatrie. Praktische Geriatrie geht hinaus zum Patienten, passt sich an dessen Umgebung und an seine Angehörigen an, während klinische Geriatrie den Patient von seinem Zuhause wegholt und zur Behandlung in eine Institution bringen lässt. Dieser einfach und banal klingende Unterschied hat aber gravierende Auswirkungen auf die eingesetzte Therapie und damit für den alten Menschen. Mittels intensiv- und akutmedizinischen Maßnahmen alte, multimorbide Patien-ten aus speziellen medizinischen Situationen zu „erretten“, um sie dann als Pflegefälle auf Hilfe, Pflege und Betreuung angewiesen, wieder nach Hause oder ins Pflegeheim entlassen zu können – das ist nur mit klinischer Geriatrie möglich. Möchte ein Patient in den eigenen vier Wänden inmitten seiner Familie, ohne Hektik und ohne High-Tech-Medizin, zwar mit ärztlicher Behandlung, angst- und schmerzfrei aber dennoch die Natur walten lassen, so ist das wiederum nur mit praktischer Geriatrie zu bewerkstelligen. Meine Artikel in diesem Blog sind aus der Warte eines Arztes geschrieben, der nicht in klinischer Geriatrie forscht, lehrt und arbeitet, sondern der seit mehr als 30 Jahren praktische Geriatrie lebt. Schon vor 20 Jahren formulierte ich den Leitsatz für praktische Geriatrie: Geriatrie ist mehr als bloß das Behandeln von Krankheiten bei alten Menschen. Tipp: Es liegt am Patient und an den Angehörigen rechtzeitig (d.h. noch bevor die Entscheidung zu treffen ist) zu besprechen und festzulegen ob klinische Geriatrie oder praktische Geriatrie zum Einsatz kommen soll. ...
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Sa 29 Sep Vorsorgemedizin schlägt über 40Jährigen vor, zumindest einmal pro Jahr zur Gesundenuntersuchung gehen, um eventuelle bösartige Entwicklungen möglichst frühzeitig zu entdecken und zu behandeln. Auch der geriatrische Patient sollte seinen Arzt regelmäßig – einmal pro Quartal – aufsuchen, selbst wenn (noch) keine merklichen „neuen“ gesundheitlichen Beschwerden aufgetreten sind, um u.a. folgendes zu kontrollieren: EKG Auch bei unter 65Jährigen können sich im EKG Veränderungen (z. B. Schenkelblockbilder) finden, die es später dann fast unmöglich machen zwischen „akut“ (neu aufgetreten) oder „harmlos“ (weil schon länger bestehend, ohne Beschwerden gemacht zu haben) zu unterscheiden. Weiß man aber, wie lange derartige (stumme) Veränderungen schon bestehen, so hat das ganz unterschiedliche Auswirkungen auf den Verlauf und die Therapie. Deshalb sollte jeder geriatrische Patient ein aktuelles Vergleichs-EKG zur Verfügung zu haben. Medikamente Weil Medikamentenpackungen im allgemeinen den Bedarf für nur 1 Monat enthalten, ist es Usus, dass Ärzte auf Wunsch des Patienten Medikamente weiterverschreiben, solange der Patient keine Änderung in seinem Gesundheitszustand meldet. Beim Besuch – alle 3 Monate – beurteilt der Arzt auch die richtige Einnahme von Medikamenten, er erhebt routinemäßig Befunde, er findet heraus ob Tabletten (noch) wirken, die Dosis geändert werden sollte, oder eine Therapieanpassung bzw. –änderung vorzunehmen ist. (vgl. zu viele Medikamente) Wegweiser Regelmäßige ärztliche Betreuung ist auch Voraussetzung, wenn Patient oder Angehörige mit Hilfe des Geriaters den Weg durch die vielfältig gewordene Medizin finden wollen. Es ist nämlich nicht immer einfach zu wissen, mit welchen Beschwerden man zu welchem Fachhart gehört (vgl. Beschwerden gP; G Wegweiser) Ein Beispiel soll zeigen, was damit gemeint ist. Ob “Leere im Kopf”, Ohrensausen, Schwindel oder Gangunsicherheit ...
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So 9 Sep Wie sollen wir den Pflegefall versorgen (lassen) – Daheim oder im Alten- bzw. Pflegeheim, kann ihm das Spital (noch) nützen oder helfen? Diese Frage stellt sich, weil Dinge nicht präzise beschrieben werden. Dabei ist es nicht Unvermögen zu differenzieren, sondern unterschiedliche Begriffe und Fakten werden oft vermengt. Abgesehen von der fast immer bestehenden Komplexität der Ursachen, sieht sich der Laie auf einer Gratwanderung zwischen dem Wunschgedanken der Heilbarkeit und der verheißungsvollen Vorahnung was dem dementen oder pflegebedürftigen Alten – und damit auch der Familie – noch bevorsteht. Es gelingt Angehörigen ja meist nicht einmal die Realität einzuschätzen oder zu Kenntnis zu nehmen. Und noch viel weniger ist es dem Laien möglich zukünftige Entwicklungen abzusehen. Hier ein Beispiel für unterschiedliche Begriffe: Beim geistig veränderten Patient ist für Laien die Grenze zwischen „Beaufsichtigung“ und „Betreuung“ meist nicht erkennbar. Angehörige sagen oft, dass der Patient „nur“ Zuwendung oder Zuneigung braucht, oder dass man sich mit dem Patienten beschäftigen müsste. Wenn aber die Notwendigkeit der Beaufsichtigung besteht, wird sich diese nicht ersetzen lassen. Manche Angehörige wissen selbst (oft sogar aus bisheriger eigener Erfahrung), dass es in Wirklichkeit um die mühsame, zermürbende und nervenaufreibende Aufgabe geht, den geistig veränderten Patient vor Selbstgefährdung und oder vor Fremdgefährdung zu schützen (er lässt z. B. das Gas offen, verlässt das Haus und findet nicht mehr zurück, wichtige Dinge werden verlegt oder weggeworfen, er geht unadäquat gekleidet auf die Straße … usw. usf.). Hier ist ständige Beaufsichtigung notwendig, die ein ganz anderes Ausmaß an Personaleinsatz verlangt, als nur Betreuung. Nicht selten kommen Angehörige zum Geriater, beschreiben eine Situation und wollen dann im Rahmen von Diskussionen noch Recht behalten was ihre eigene (vielleicht ergoogelte) „Diagnose“ anlangt. ...
Allgemein Angehörige Patient   Permalink

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