Vorarlberger Landeskrankenhäuser: "Die Ambulanz ist laut Spitalsgesetz ausschließlich zur Abklärung und Behandlung von Notfällen sowie der Nachbehandlung von erkrankten Personen zuständig, die nicht direkt in eine gemeindenahe Betreuung vermittelt werden können. Primäre Ansprechpartner:innen sind niedergelassene Fachärzt:innen für Psychiatrie sowie die psychosozialen Dienste (PGD, AKS). [...]" https://www.landeskrankenhaus.at/leistungsangebot/fuer-patie...