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19 News gefunden


Zitat Stadt Wien - Rathauskorrespondenz vom 08.03.2018:

"Seit 100 Jahren werden im Wilhelminenspital Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger ausgebildet. Seither erhielten über 4.600 Absolventinnen und Absolventen ihr Diplom. Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger gratuliert zum Jubiläum [...]" ...
Quelle: wien.gv.at

Zitat Land Salzburg/ Salzburger Landeskorrespondenz vom 27.12.2017:

"Stöckl: Aus 20 werden nun 34 Ausbildungsplätze / Damit wird allen Bewerberinnen die Teilnahme ermöglicht [...]" ...
Quelle: service.salzburg.gv.at

Zitat Land Salzburg/ Salzburger Landeskorrespondenz vom 28.10.2017:

"(LK) "Pflege ist Zukunft: kompetent, aktiv, verantwortungsvoll" lautet das Motto der diesjährigen Pflegestraße im Europark Salzburg, die Gesundheits- und Spitalsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl heute, Samstag, 28. Oktober, eröffnete. Die Pflegestraße, auf der bei zahlreichen Stationen das breite Spektrum der Pflege präsentiert wird, findet im Rahmen der Salzburger Pflegetage statt [...]" ...
Quelle: service.salzburg.gv.at

Zitat Land Salzburg/ Salzburger Landeskorrespondenz vom 29.09.2017:

"(LK) Die ersten Pflegeassistentinnen und -assistenten, ehemals Pflegehilfe, nach der Gesetzes-Novelle haben ihre Ausbildung abgeschlossen. Heute, Freitag, 29. September, wurden insgesamt 143 Diplome überreicht, und zwar in den Ausbildungen Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder- und Jugendlichenpflege, Sonderausbildung Kinder- und Jugendlichenpflege, Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Sonderausbildung Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege sowie Pflegeassistenz [...]" ...
Quelle: service.salzburg.gv.at

Zitat Land Salzburg/ Salzburger Landeskorrespondenz vom 11.05.2017:

"(LK) "Verantwortung im Wandel" lautet das Motto der diesjährigen Zukunftskonferenz der Salzburger Pflegetage, die heute, Donnerstag, 11. Mai, in der Fachhochschule Salzburg, Campus Urstein, stattfindet. "Das Motto könnte nicht passender gewählt sein: Die im Vorjahr beschlossene Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes bringt die größten Veränderungen im Pflegeberuf seit 1997, denn das neue Berufsbild der Pflegefachassistenz verändert die Arbeit auf den Stationen und Abteilungen und die Verantwortung der Pflegekräfte steigt auf allen Stufen", betonte Gesundheits- und Spitalsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl bei der Eröffnung der Salzburger Pflegetage [...]" ...
Quelle: service.salzburg.gv.at

Zitat erwachsenenbildung.at vom 21.03.2017:

"GuKG-Novelle 2016 bringt dreistufige Pflegequalifikation

Auf den demografischen Wandel und den steigenden Pflegebedarf reagierte der Gesetzgeber im Sommer 2016 mit der Neuregelung der Pflegeberufe. Die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes durch die GuKG-Novelle 2016 ergänzt die bis dahin zwei Pflegeberufe um einen dritten: Das neu geschaffene Berufsbild der Pflegefachassistenz schiebt sich zwischen den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und die Pflegeassistenz (vormals Pflegehilfe). Damit gibt es nun in der Pflege eine ein-, zwei- und dreijährige Ausbildung. Neu ist auch die Berufsbezeichnung für die weiblichen Angehörigen des gehobenen Dienstes, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. [...]" ...
Quelle: erwachsenenbildung.at

Zitat Bundesgesetzblatt vom 02.11.2016:

"174. Newsletter der BGBl.-Redaktion vom 2.11.2016 [...] 301. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Ausbildung und Qualifikationsprofile der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV)

Auf Grund der §§ 87 Abs. 8 und 104 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2016, wird verordnet:

Inhaltsübersicht

1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Regelungsinhalt
§ 2 Verweise
§ 3 Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen

2. Abschnitt
Rahmenbedingungen für die Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
§ 4 Leitung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder eines PA-Lehrgangs
§ 5 Lehr- und Fachkräfte
§ 6 Aufnahmekommission
§ 7 Prüfungskommission
§ 8 Teilnahmeverpflichtung – Ausbildungszeit
§ 9 Schul- bzw. Lehrgangsordnung
§ 10 Aufnahme in die PA-Ausbildung
§ 11 Aufnahme in die PFA-Ausbildung
§ 12 Anrechnung von Prüfungen und Praktika
§ 13 Validierung non-formal oder informell erworbener Kompetenzen
§ 14 Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der Ausbildung [...]" ...
Quelle: ris.bka.gv.at

"[...]" FH-Pilotlehrgang und Ausbildung zur Pflegeassistenz gestartet

Bei der Ausbildung wurden die Weichen bereits neu gestellt. Am 15. September 2016 startete die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Seit Herbst 2015 organisiert Wien in Kooperation mit dem FH Campus Wien das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege an zwei ausgewählten Krankenpflegeschulen als Pilotprojekt [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: wien.at Newsletter 28.09.2016

"Langjährige Forderungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) erfüllt.

Wien (OTS) - Im gestrigen Gesundheitsausschuss wurden die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und das Gesundheitsberufe-Register-Gesetz beschlossen. Damit wird die Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflegepersonen neu geregelt. Die künftigen Ausbildungswege ermöglichen durchgängige Ausbildungskarrieren, die einerseits die notwendigen Kompetenzen für die Pflegepraxis vermitteln, aber auch hochschulische Bildung und Weiterentwicklung möglich machen. Mit der Einführung der Pflegefachassistenz wird dem steigenden Bedarf an direkten Pflegeleistungen in allen Bereichen des Gesundheitssystems, sowie dem Pflegebedarf chronisch Kranker Rechnung getragen. Es wird von essentieller Bedeutung sein, genau diese neue Qualifikationsstufe der Pflegeberufe nicht zu überfrachten. Da die Ressource des gut ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals permanent abnimmt, der Bedarf an Pflegeleistungen gleichzeitig permanent wächst, ist es von enormer Bedeutung Pflegefachkompetenz für die Systeme gezielt zu nutzen und qualitativ hochwertig zur Verfügung zu haben.

Ein wichtiger Punkt ist dabei auch über valide Zahlen der Berufsangehörigen aus dem Gesundheits- und Krankenpflegebereich verfügen zu können. Daher ist der gestrige Beschluss zur Errichtung eines Berufsregisters für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen von enormer Bedeutung. Nur so wird eine gezielte Bedarfsplanung und Entwicklung für die größte Berufsgruppe der Gesundheitsberufe umgesetzt werden können. Das Register wird am Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt sein.

Durch den Beschluss beider Gesetzesvorlagen durch den Gesundheitsausschuss werden langjährige Forderungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) erfüllt. Darüber hinaus ist dieser Schritt von enormer Bedeutung für die Erfüllung des Versorgungsauftrages der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. ...
Quelle: ots.at

"Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege nur mehr auf FH-Niveau – Schaffung einer Pflegefachassistenz – Aufwertung der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz

Wien (OTS) - Der Entwurf für die Reform der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege hat heute, Dienstag, den Ministerrat passiert. Nach intensiven und langen Verhandlungen, mit unterschiedlichen Interessenslagen der Länder, der Berufsvertretungen, der Langzeitpflegeeinrichtungen und der Behindertenorganisationen ist es nun gelungen, einen ausgewogenen Vorschlag vorzulegen. „Mein Ziel war stets, eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten und eine optimale und bedarfsorientierte Versorgung sicherzustellen“, freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. ****

Die derzeitigen zwei Pflegeberufe (gehobener Dienst und Pflegehilfe) sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und damit die wichtigste Säule in der Versorgung. Prognosen im europäischen Raum weisen für die Zukunft Zusatzbedarf an Pflegepersonen aus, der sich aufgrund der demographischen Entwicklung und der bevorstehenden Pensionierungen der „Babyboomer-Generationen“ ergibt. „Das heißt: Für die nähere Zukunft muss mehr pflegerischer Nachwuchs ausgebildet werden und die Verweildauer im Pflegebereich muss erhöht werden. Aus diesem Grund ist eine Attraktivierung des Berufs notwendig und genau dies wollen wir mit der Neuregelung der Pflegeausbildung erreichen“, erklärt Oberhauser.

Die Ausbildung des gehobenen Dienstes, also zur/zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in, wird bis 2024 komplett in den tertiären Ausbildungssektor (auf FH-Niveau) überführt. Dies ist international bereits Standard und daher auch wichtig für die internationale Vergleichbarkeit der Ausbildungen.

Mit der Überführung verbunden ist ein neues, aktualisiertes Berufsbild. Abgelöst werden damit die „alten“ Tätigkeitsbereiche, die in der Praxis zu Anwendungsproblemen geführt haben. Sie werden durch neu gestaltete Kompetenzbereiche ersetzt, ...
Quelle: ots.at


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