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Zitat erwachsenenbildung.at vom 21.03.2017:
"GuKG-Novelle 2016 bringt dreistufige Pflegequalifikation
Auf den demografischen Wandel und den steigenden Pflegebedarf reagierte der Gesetzgeber im Sommer 2016 mit der Neuregelung der Pflegeberufe. Die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes durch die GuKG-Novelle 2016 ergänzt die bis dahin zwei Pflegeberufe um einen dritten: Das neu geschaffene Berufsbild der Pflegefachassistenz schiebt sich zwischen den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und die Pflegeassistenz (vormals Pflegehilfe). Damit gibt es nun in der Pflege eine ein-, zwei- und dreijährige Ausbildung. Neu ist auch die Berufsbezeichnung für die weiblichen Angehörigen des gehobenen Dienstes, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. [...]"
https://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten/11456-beru...Quelle: erwachsenenbildung.at
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