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27 News gefunden


Zitat facultas vom 07.06.2018:

"Das Online-Open-Source-Magazin bietet wieder Beiträge zu Gesundheitspolitik, Fachwissen, Bildung und Beruf. Es ist Bestandsaufnahme, Diskussionsgrundlage und will Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen der Pflege zusammenbringen. [...]" ...
Quelle: facultas.at

Zitat Bundesgesetzblatt vom 07.08.2017:

"115. Newsletter der BGBl.-Redaktion, 07.08.2017 [...] 132. Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die folgende Vereinbarung zu schließen:

Artikel I Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2015, wird wie folgt geändert:

Artikel 9 samt Überschrift lautet:

„Geltungsdauer, Kündigung

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, außer Kraft. Die Vertragsparteien verzichten für diesen Zeitraum auf eine Kündigung.“ [...]" ...
Quelle: ris.bka.gv.at

Zitat Land Salzburg/ Salzburger Landeskorrespondenz vom 23.06.2017:

"Schellhorn nach "Pflegegipfel": Die gute Betreuung der Menschen in Senioreneinrichtungen steht für alle an oberster Stelle

(LK) "Die gute Betreuung der Menschen in den Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren steht in Salzburg für alle an oberster Stelle. Es gibt heute deutlich mehr Pflegepersonal als vor etwa zehn Jahren und wir haben ein gut funktionierendes, mehrstufiges Kontrollsystem. [...]" ...
Quelle: service.salzburg.gv.at

Zitat erwachsenenbildung.at vom 21.03.2017:

"GuKG-Novelle 2016 bringt dreistufige Pflegequalifikation

Auf den demografischen Wandel und den steigenden Pflegebedarf reagierte der Gesetzgeber im Sommer 2016 mit der Neuregelung der Pflegeberufe. Die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes durch die GuKG-Novelle 2016 ergänzt die bis dahin zwei Pflegeberufe um einen dritten: Das neu geschaffene Berufsbild der Pflegefachassistenz schiebt sich zwischen den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und die Pflegeassistenz (vormals Pflegehilfe). Damit gibt es nun in der Pflege eine ein-, zwei- und dreijährige Ausbildung. Neu ist auch die Berufsbezeichnung für die weiblichen Angehörigen des gehobenen Dienstes, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. [...]" ...
Quelle: erwachsenenbildung.at

Zitat Bundesgesetzblatt vom 02.11.2016:

"174. Newsletter der BGBl.-Redaktion vom 2.11.2016 [...] 301. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Ausbildung und Qualifikationsprofile der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV)

Auf Grund der §§ 87 Abs. 8 und 104 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2016, wird verordnet:

Inhaltsübersicht

1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Regelungsinhalt
§ 2 Verweise
§ 3 Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen

2. Abschnitt
Rahmenbedingungen für die Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
§ 4 Leitung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder eines PA-Lehrgangs
§ 5 Lehr- und Fachkräfte
§ 6 Aufnahmekommission
§ 7 Prüfungskommission
§ 8 Teilnahmeverpflichtung – Ausbildungszeit
§ 9 Schul- bzw. Lehrgangsordnung
§ 10 Aufnahme in die PA-Ausbildung
§ 11 Aufnahme in die PFA-Ausbildung
§ 12 Anrechnung von Prüfungen und Praktika
§ 13 Validierung non-formal oder informell erworbener Kompetenzen
§ 14 Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der Ausbildung [...]" ...
Quelle: ris.bka.gv.at

"[...]" FH-Pilotlehrgang und Ausbildung zur Pflegeassistenz gestartet

Bei der Ausbildung wurden die Weichen bereits neu gestellt. Am 15. September 2016 startete die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Seit Herbst 2015 organisiert Wien in Kooperation mit dem FH Campus Wien das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege an zwei ausgewählten Krankenpflegeschulen als Pilotprojekt [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: wien.at Newsletter 28.09.2016

"Langjährige Forderungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) erfüllt.

Wien (OTS) - Im gestrigen Gesundheitsausschuss wurden die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und das Gesundheitsberufe-Register-Gesetz beschlossen. Damit wird die Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflegepersonen neu geregelt. Die künftigen Ausbildungswege ermöglichen durchgängige Ausbildungskarrieren, die einerseits die notwendigen Kompetenzen für die Pflegepraxis vermitteln, aber auch hochschulische Bildung und Weiterentwicklung möglich machen. Mit der Einführung der Pflegefachassistenz wird dem steigenden Bedarf an direkten Pflegeleistungen in allen Bereichen des Gesundheitssystems, sowie dem Pflegebedarf chronisch Kranker Rechnung getragen. Es wird von essentieller Bedeutung sein, genau diese neue Qualifikationsstufe der Pflegeberufe nicht zu überfrachten. Da die Ressource des gut ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals permanent abnimmt, der Bedarf an Pflegeleistungen gleichzeitig permanent wächst, ist es von enormer Bedeutung Pflegefachkompetenz für die Systeme gezielt zu nutzen und qualitativ hochwertig zur Verfügung zu haben.

Ein wichtiger Punkt ist dabei auch über valide Zahlen der Berufsangehörigen aus dem Gesundheits- und Krankenpflegebereich verfügen zu können. Daher ist der gestrige Beschluss zur Errichtung eines Berufsregisters für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen von enormer Bedeutung. Nur so wird eine gezielte Bedarfsplanung und Entwicklung für die größte Berufsgruppe der Gesundheitsberufe umgesetzt werden können. Das Register wird am Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt sein.

Durch den Beschluss beider Gesetzesvorlagen durch den Gesundheitsausschuss werden langjährige Forderungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) erfüllt. Darüber hinaus ist dieser Schritt von enormer Bedeutung für die Erfüllung des Versorgungsauftrages der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. ...
Quelle: ots.at

Zitat facultas vom 18.05.2016:

"Migration stellt auch die Gesundheits- und Krankenpflege vor große Herausforderungen. Die Anzahl pflegebedürftiger Klienten mit unterschiedlicher kultureller, religiöser und ethnischer Prägung steigt. Ihre Bedürfnisse nicht zu erkennen, kann eine effiziente und effektive Pflege gefährden. Pflegende sind daher gefordert, mögliche Missverständnisse im Rahmen eines transkulturellen Pflege-Assessments zu erheben, Pflegehandlungen und Pflegetechniken mit dem Klienten abzusprechen und im Einklang mit dessen kulturellen und religiösen Empfindungen umzusetzen. [...]" ...
Quelle: facultas.at

Krammerbuch Newsletter Mai 2016

"Ein Leuchten geht über das Gesicht, Erinnerungen werden wach, ein Gespräch ist möglich - wie schön, wieder in Kontakt mit dem demenzkranken Angehörigen zu kommen. Ein Märchen vorzulesen kann dabei eine effektive Hilfe sein. Es weckt Erinnerungen an die Kindheit und wird so zur Brücke in die Gegenwart. Märchen vorzulesen gibt außerdem die Möglichkeit, Demenzerkrankte von ihrer durch Unsicherheit und Unvollständigkeit geprägten Erfahrungswelt zu entlasten und zur Ruhe kommen zu lassen. [...]" ...
Quelle: krammerbuch.at

Zitat Bundesgesetzblatt vom 27.04.2016:

"64. Newsletter der BGBl.-Redaktion 27.04.2016 [...] 93. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der die Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 3a Abs. 2 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2016, wird verordnet:

Die Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GuK-BAV), BGBl. II Nr. 281/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 315/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird nach Z 5 folgende Z 6 eingefügt:

„6. Studierende einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, deren Studienvorschriften ein Pflegepraktikum vorsehen,“

2. In § 1 Abs. 2 Z 1 wird der Ausdruck „Z 1 bis 5“ durch den Ausdruck „Z 1 bis 6“ ersetzt. [...]" ...
Quelle: ris.bka.gv.at


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