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News > Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und Gesundheitsberufe-Register-Gesetz beschlossen

"Langjährige Forderungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) erfüllt.

Wien (OTS) - Im gestrigen Gesundheitsausschuss wurden die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und das Gesundheitsberufe-Register-Gesetz beschlossen. Damit wird die Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflegepersonen neu geregelt. Die künftigen Ausbildungswege ermöglichen durchgängige Ausbildungskarrieren, die einerseits die notwendigen Kompetenzen für die Pflegepraxis vermitteln, aber auch hochschulische Bildung und Weiterentwicklung möglich machen. Mit der Einführung der Pflegefachassistenz wird dem steigenden Bedarf an direkten Pflegeleistungen in allen Bereichen des Gesundheitssystems, sowie dem Pflegebedarf chronisch Kranker Rechnung getragen. Es wird von essentieller Bedeutung sein, genau diese neue Qualifikationsstufe der Pflegeberufe nicht zu überfrachten. Da die Ressource des gut ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals permanent abnimmt, der Bedarf an Pflegeleistungen gleichzeitig permanent wächst, ist es von enormer Bedeutung Pflegefachkompetenz für die Systeme gezielt zu nutzen und qualitativ hochwertig zur Verfügung zu haben.

Ein wichtiger Punkt ist dabei auch über valide Zahlen der Berufsangehörigen aus dem Gesundheits- und Krankenpflegebereich verfügen zu können. Daher ist der gestrige Beschluss zur Errichtung eines Berufsregisters für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen von enormer Bedeutung. Nur so wird eine gezielte Bedarfsplanung und Entwicklung für die größte Berufsgruppe der Gesundheitsberufe umgesetzt werden können. Das Register wird am Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt sein.

Durch den Beschluss beider Gesetzesvorlagen durch den Gesundheitsausschuss werden langjährige Forderungen des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) erfüllt. Darüber hinaus ist dieser Schritt von enormer Bedeutung für die Erfüllung des Versorgungsauftrages der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. [...]"

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160630_OTS0049/nove...
Quelle: ots.at


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