Zitat Wien ORF.at vom 23.05.2023:
"Mit dem von der Bundesregierung angekündigten Ende aller Coronamaßnahmen am 30. Juni endet auch das kostenfreie Testen. Die Gratistests in Apotheken und »Alles gurgelt« werden eingestellt. Die kostenlosen Wohnzimmertests sind in vielen Apotheken vergriffen. [...]
Das kostenlose PCR-Testen in Apotheken oder mit »Alles Gurgelt« soll ab Juli nicht mehr möglich sein. Denn der Entwurf des Covid-19-Überführungsgesetzes der Bundesregierung sieht vor, dass Gratistests nur mehr bei SARS-CoV-2-Symptomen möglich sind, nur bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und nur, wenn bei den betreffenden Personen »die Bereitschaft zur Einnahme von COVID-19-Heilmitteln für den Fall eines positiven Testergebnisses besteht«. [...]
Weil die Finanzierung der Gratistests durch den Bund mit Ende Juni ausläuft, muss man ab Juli für Coronatests bezahlen. In Apotheken soll es weiter möglich sein, Antigen- und PCR-Tests durchzuführen zu lassen [...] Derzeit kostet ein PCR-Test in einem Wiener Großlabor mit mehreren Standorten 40 Euro. Die Tests würden dort auch weiterhin angeboten werden. Antigentests aus der Apotheke für zu Hause kann man auch jetzt schon und weiterhin kaufen, zu unterschiedlichen Preisen. [...] Wer noch kostenlose Wohnzimmertests besitzt, kann die bis zum Ablauf der Haltbarkeit verwenden. [...]" ...
Quelle: ORF Wien
Zitat DerStandard vom 12.05.2023:
"Wenn in der Zukunft ausreichend Ressourcen zur Pflege vorhanden sein sollen, muss dringend eine neue Strategie entwickelt werden. [...] ür ein Arbeitspensum von 24 Stunden täglich, also rund um die Uhr, ist der Mensch nicht gemacht. Dennoch halten wir in der »24-Stunden-Betreuung« beeinträchtigter Menschen (fälschlich oft auch als »24-Stunden-Pflege« bezeichnet) beharrlich die Illusion aufrecht, den hier tätigen Frauen und – wenigen – Männern wäre dies über mehrere Wochen hinweg problemlos möglich und ihnen trotz bescheidener Entlohnung auch durchaus zumutbar. [...] Um die dahinterstehende Problematik nicht an der Wurzel angehen zu müssen, hat die Politik sogar eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Ratgebern und Institutionen geschaffen, die uns in dieser sehr bequemen Wunschvorstellung bestärken sollen.
Beispielsweise ist in Österreich bereits seit 1. Juli 2007 das sogenannte Hausbetreuungsgesetz in Kraft, dessen Kern im Gleichklang mit der Gewerbeordnung darin besteht, die Betreuung von Menschen vor Ort auch in Form einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, also unternehmerisch auf Werkvertragsbasis zu legalisieren. [...] Heikle Frage der Selbstständigkeit [...] Allerdings stehen derlei Konstruktionen in rechtlicher Hinsicht weiterhin auf eher wackeligen Beinen. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit ist nämlich äußerst heikel. Latente Grenzüberschreitungen in den unselbstständigen Bereich sind speziell im Betreuungswesen kaum zu vermeiden und gegebenenfalls mit weitreichenden Folgen verbunden. Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Verwaltungsgerichtshofs als auch des Obersten Gerichtshofs ist in der rechtlichen Beurteilung stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen. Zu prüfen sind hier keineswegs nur die vertraglich getroffenen Vereinbarungen, sondern vielmehr die tatsächlich herrschenden Verhältnisse innerhalb der Betreuungsbeziehung. Es kommt also auf den »wahren wirtschaftlichen Gehalt« des Arrangements und weniger auf den Text einer Vertragsurkunde an. ...
Quelle: DerStandard
Zitat Tiroler Tageszeitung vom 11.05.2023:
"Künftig auch für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Die Bundesregierung stellt dafür 50 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. [...] Der Bonus für pflegende Angehörige wird ausgeweitet. Künftig werden auch jene Personen den Angehörigenbonus erhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben. Das sieht ein Antrag vor, der am Donnerstag im Sozialausschuss des Parlaments beschlossen werden soll. Die Bundesregierung stellt dafür 50 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Erst im vergangenen Jahr war der Angehörigenbonus auf Pensionisten erweitert worden. Bisher hatten 55.000 Angehörige Anspruch auf den Angehörigenbonus. Von der Ausweitung profitieren rund 22.500 Familien zusätzlich, teilten Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger in einer gemeinsamen Aussendung mit. Die Auszahlung startet am 1. Juli 2023, sodass für das Jahr 2023 ein Angehörigenbonus von 750 Euro überwiesen wird. 2024 erhöht sich der Betrag auf 1500 Euro.
Ab dem Jahr 2025 ist eine jährliche Valorisierung des Betrages vorgesehen. Allein für diese Maßnahme werden im Jahr 2023 rund 40 Mio. Euro, in den Folgejahren mindestens 90 Mio. Euro investiert. "Der Angehörigenbonus ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Wir haben uns beide dafür eingesetzt, dass der Empfängerkreis ausgeweitet wird, damit möglichst alle profitieren, die diese die wertvolle Arbeit leisten", betonen Rauch und Wöginger unisono.
Noch vor Beginn der Auszahlung erweitert die Regierung damit den Kreis der Anspruchsberechtigten. Bisher mussten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im gleichen Haushalt wohnen. Diese Voraussetzung fällt nun weg. Ein entsprechender Abänderungsantrag wird am Donnerstag im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebracht. [...]" ...
Quelle: tt.com
Zitat Parlament Österreich vom 11.05.2023:
"Sozialausschuss schickt entsprechende Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ans Plenum [...] Im Zuge der Pflegereform hat der Nationalrat auch beschlossen, pflegenden Angehörigen mit niedrigem Einkommen ab Mitte 2023 einen jährlichen Pflegebonus von 1.500 € zu gewähren. Er soll in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden, was für heuer eine Summe von 750 € ergibt. Voraussetzung für den Erhalt des Bonus ist, dass man den nahen Angehörigen bzw. die nahe Angehörige schon seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt, das eigene monatliche Durchschnittseinkommen 1.500 € netto nicht übersteigt und der bzw. die zu pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat.
Ursprünglich wäre überdies – außer für Angehörige, die für die Pflege ihren Job aufgegeben haben bzw. als pflegende Angehörige versichert sind – auch ein gemeinsamer Haushalt mit dem bzw. der zu pflegenden Angehörigen notwendig gewesen. Dieses Erfordernis soll nun jedoch entfallen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine entsprechende Novelle zum Bundespflegegeldgesetz auf den Weg gebracht. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die FPÖ für den Gesetzentwurf. Die Kosten für den Angehörigenbonus werden sich laut Grün-Abgeordneter Bedrana Ribo dadurch um rund 34 Mio. € erhöhen.
Begründet wird der Schritt von den Koalitionsparteien damit, dass Erfahrungen in der Praxis gezeigt hätten, dass pflegende Angehörige auch dann häufig Pflegetätigkeiten erbringen, wenn sie nicht mit der zu pflegenden Person im gemeinsamen Haushalt leben. Gerade im ländlichen Raum komme es oft vor, dass Angehörige Haus an Haus mit der pflegebedürftigen Person leben, ohne einen gemeinsamen Haushalt zu haben, gab Ribo zu bedenken. ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl rechnet damit, dass insgesamt 80.000 Angehörige vom Bonus profitieren werden.
Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle von SPÖ und NEOS. Sie sind, was den Angehörigenbonus betrifft, insgesamt ...
Quelle: parlament.gv.at
Zitat Parlament Österreich/ Parlamentskorrenspondenz vom 10.05.2023:
"Mit einer Stimmenmehrheit von ÖVP, FPÖ und Grünen sprach sich der Wirtschaftsausschuss heute für die Einführung der sogenannten Pflegelehre aus. Änderungen im Berufsausbildungsgesetz sowie im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sollen die Möglichkeiten zu einem vierjährigen Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegefachassistenz (PFA) und einem dreijährigen Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegeassistenz (PA) schaffen.
Konfrontiert mit Kritik aus den Oppositionsreihen, die das Modell als »unausgegoren« ansahen, gestand Wirtschaftsminister Martin Kocher ein, dass es »keine Patentlösung« darstelle. Es handle sich jedoch um die Bereitstellung einer notwendigen weiteren Möglichkeit, den Pflegeberuf zu ergreifen und so dem Personalmangel in diesem Bereich entgegenzuwirken. [...]" ...
Quelle: Parlament Österreich
Zitat Wiener Zeitung vom 09.05.2023:
"Der Ministerrat hat die Weichen für die Pflegelehre gestellt. [...] Der Bedarf an Pflegekräften beschäftigt uns in der Politik und in der Gesellschaft schon länger. Die stetig steigende Lebenserwartung der Menschen macht ein Handeln in diesem Bereich unerlässlich, und das tun wir in der Koalition aus Volkspartei und Grünen auch. Denn obwohl es im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent mehr Beschäftigte in der Pflege gibt, besteht nach wie vor großer Bedarf an Personal. Gerade der jüngeren Generation, die vor der Berufs- beziehungsweise Ausbildungswahl steht, wollen wir diese Thematik näherbringen und sie für den Pflegeberuf gewinnen. Ende April hat der Ministerrat entsprechende Weichen gestellt und den Ausbildungsversuch der Pflegelehre ab heurigem Herbst beschlossen. Diese wird nach einer ersten Phase von spätestens fünf Jahren dann extern evaluiert werden. Nach derzeitigem Stand werden Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg die Pflegelehre im Rahmen von Pilotprojekten als erste Bundesländer anbieten. Auch Tirol möchte sich rasch an dem Versuch beteiligen. Bereits seit 2004 hat sich die Pflegelehre in der Schweiz bestens bewährt und ist seit knapp 20 Jahren ein beliebter Lehrberuf. [...] Zur Verfügung stehen bei der Pflegelehre zwei Ausbildungsmodelle: ein dreijähriges mit einem Abschluss als Pflegeassistenz sowie ein vierjähriges mit einem Abschluss als Pflegefachassistenz. Der Lehrabschluss als Pflegefachassistenz eröffnet auch den Zugang zur Ausbildung an einer Fachhochschule für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege. Praxisorientierung steht im Vordergrund, wobei die Lehrlinge erst ab einem Alter von 17 Jahren zu direkten Pflegetätigkeiten an Patientinnen und Patienten herangezogen werden dürfen. Im Vollausbau sollen dann bis zu 1.000 Lehrlinge in Ausbildung stehen, die vor allem von den Synergien aus der Pflegeausbildung an sich und der international hoch anerkannten österreichischen Lehre profitieren werden. ...
Quelle: wienerzeitung.at
Zitat APA-OTS/ MFG Landtagsklub OÖ vom 05.05.2023:
"Die sechste Urlaubswoche für Menschen ab 43, die in einem Pflegeberuf tätig sind, ist mittlerweile Realität. Aufgrund der besonderen Definition fallen aber viele Sozialberufe – etwa Heimhilfen, Fach-Sozialbetreuer oder Diplom-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Behindertenarbeit – nicht in diesen Geltungsbereich: »Ein Missstand, den sich diese Berufsgruppen nicht verdient haben«, sagt MFG-Gesundheitssprecherin LAbg. Dagmar Häusler, BSc.. In einem Initiativantrag forderte MFG den oö. Landtag daher auf, diese »Entlastungswoche« auch diesen engagierten Mitarbeitern zukommen zu lassen. »Alle Fraktionen folgten unserem Antrag, der nun im ‚Unterausschuss Pflege‘ weiterbehandelt wird«, so Dagmar Häusler über eine weitere erfolgreiche MFG-Initiative. [...]" ...
Quelle: OTS
Zitat Burgenland ORF.at vom 05.05.2023:
"Heute ist der Tag der Inklusion. Dieser Tag wurde 1992 ins Leben gerufen. Seither ist der 5. Mai ein europäischer Protesttag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Im Burgenland leben 21.000 Menschen mit Behinderung. Trotz UN-Behindertenrechtskonvention gibt es für sie noch viele Barrieren. [...]
Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, einer Sinneseinschränkung, einer psychischen oder einer chronischen Krankheit oder mit mehrfachen Behinderungen haben oft nicht die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. [...]
»Wir haben seit über einem Jahrzehnt das Gesetz, dass zum Beispiel alles barrierefrei sein muss bei Geschäften und so weiter. Aber es ist mehr als 80 Prozent nicht barrierefrei«, kritisiert Streit. Inklusion werde eigentlich nirgendwo wirklich gelebt, für Menschen mit Behinderung gebe es noch immer viele Hürden. Das beginne schon bei der Suche nach einem entsprechenden Hotel. »Irgendwo Urlaub machen ist eine Herausforderung für sich. Barrierefreie Ärzte zu finden ist eine Herausforderung für sich«, so Streit. [...]
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt sind. [...] Barrierefreiheit müsse auch für Menschen, die eine Gehbehinderung haben und Krücken benötigen, oder blind sind, gelten. [...] Zum Umgang mit Menschen mit Behinderung innerhalb der Gesellschaft sagte Halbauer: »Barrieren beginnen mit Gedanken im Kopf. Diese Barrieren gilt es abzubauen, damit ein inklusives und selbstbestimmtes Leben für die Menschen in unserer Gesellschaft selbstverständlich ist« [...] Das beginne schon damit, dass Menschen mit Behinderung kein Mitleid oder kein Bedauern entgegen gebracht werden sollte, sondern ein wertschätzender Umgang. [...]" ...
Quelle: ORF Burgenland
Zitat Bizeps vom 02.05.2023:
"Die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft führt im Auftrag des Bundes alljährlich Barrierefreiheitschecks für Internetseiten und Anwendungen von öffentlichen Stellen in Österreich durch. [...] Die Ergebnisse werden ausgewertet und alle drei Jahre an eine EU-Kommission weitergeleitet. Jetzt ist der erste Zwischenbericht für den Zeitraum 2022 veröffentlicht worden. Barrierefreiheit ist überall wichtig, auch im Internet und bei mobilen Anwendungen. [...]" ...
Quelle: bizeps.or.at
Zitat Der Standard vom 01.05.2023:
"Die Personalnot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist schon jetzt groß, der Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird weiter steigen. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wurden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in den Pflegeberuf verbessert, außerdem werden neue Ausbildungswege kommen. [...]" ...
Quelle: DerStandard