Zitat Kronen Zeitung vom 26.04.2023:
"Eine Ehe ist längst kein »Muss« mehr, wenn man sich liebt. Man kann auch ohne Heirat zusammen sein. Allerdings: Im österreichischen Erbrecht haben Lebensgefährten noch keine entsprechende Position inne, sie werden mit wenigen Ausnahmen darin nicht einmal erwähnt. Was im Todes- und Nachlassfall problematisch werden kann. Wir wissen, wie Sie auch ohne Jawort Ihren Teil vom Erbe bekommen. [...] Wer nach seinem Tod dem bzw. der Allerliebsten etwas hinterlassen möchte, sagt im besten Fall »Ja« zur Ehe bzw. zur eingetragenen Partnerschaft. Ohne, soviel sei gleich vorab verraten, braucht es in den meisten Fällen ein Testament, damit ein Lebensgefährte überhaupt die Möglichkeit hat, etwas zu erben.
»Im österreichischen Erbrecht gilt man überhaupt erst als Lebensgefährte, wenn man zumindest die letzten drei Jahre in einer Lebensgemeinschaft gemeinsam in einem Haushalt gelebt hat«, wissen die Erbrechtsexperten Vincent Schneider und Wendelin Moritz. Und sie wissen noch viel mehr [...]" ...
Quelle: Kronen Zeitung
Zitat Oberösterreichische Nachrichten vom 14.04.2023:
"Wegen Zahlungen rund um ein vermeintliches Erbe einer Eigentumswohnung hat eine Betrügerin aus dem Bezirk Linz-Land einem 79-jährigen Linzer rund 80.000 Euro entlockt. Die Frau wurde am Donnerstag festgenommen. [...] Die 74-Jährige teilte dem Linzer mit, dass ihm ein Ende 2019 verstorbener gemeinsamer Bekannter eine Eigentumswohnung vererbt habe. Aus diesem Grund müsse er diverse Zahlungen für Notar, Gericht oder Anwalt an sie leisten - was der Mann im Zeitraum von 14. Februar 2020 bis 30. Oktober 2022 auch tat. Laut Polizei beläuft sich die Summe auf rund 80.000 Euro.
In Wirklichkeit wurde die besagte Eigentumswohnung der 74-Jährigen vererbt, die sie bereits im Juni 2020 wieder weiterverkauft hatte. Die Beschuldigte wurde nach der Einvernahme am Donnerstagabend in die Justizanstalt Linz eingeliefert. [...]" ...
Quelle: OÖN
Zitat Der Standard/ Recht vom 19.03.2023:
"Der Verstorbene enterbte seine Ehefrau und setzte eine Pflegerin und deren Ehemann als Erben zweier Immobilien ein. Laut dem Obersten Gerichtshof ist das Testament gültig [...]" ...
Quelle: DerStandard
Zitat Kronen Zeitung vom 25.02.2023:
"Die Familie einer betagten Klosterneuburgerin staunte nicht schlecht, als diese wegen eines Notfalls ins Spital eingeliefert wurde: Die demente Frau hatte statt eines Familienmitglieds ihren Installateur mit ihren medizinischen Angelegenheiten betraut. Darüber hinaus hatte die Dame dem jungen Mann bereits ihre Grundstücke geschenkt und als Alleinerben bedacht. »Es geht um ein Vermögen von drei Millionen Euro aufwärts«, erklärt ihr Neffe. Das Gesetz ist auf der Seite des Handwerkers. [...]" ...
Quelle: Kronen Zeitung
Zitat DerStandard vom 12.02.2023:
"Die Erbschaftssteuer wurde in Österreich vor 15 Jahren abgeschafft. Totzukriegen ist die Idee politisch trotzdem nicht. Welche Argumente gibt es dafür und welche dagegen? [...] ...
Quelle: DerStandard
Zitat FinanzNachrichten vom 09.02.2023:
"In Schweizer Familien spricht man lieber über das Testament als über die Betreuungsbedürfnisse der älteren Generation. Im Nachhinein würden viele Angehörige die Betreuung und Pflege ihrer Seniorinnen und Senioren aber früher angehen. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage von Link zur Altersplanung in der Schweiz. Diese wurde im Auftrag des häuslichen Betreuungsdienstes Home Instead durchgeführt. [...]
Das Ergebnis zeigt eine klare Prioritätensetzung: Ganz oder weitgehend geregelt hat die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren mit ihren Angehörigen bereits die Themen Testamentsregelung (56 Prozent) und Finanzplanung (52 Prozent), wohingegen dies nur für ein Viertel der Befragten beim Thema Betreuung und Pflege im Alter (25 Prozent) zutrifft. Dies unabhängig vom Verhältnis zu den Angehörigen, von den finanziellen Verhältnissen der Seniorinnen und Senioren oder ihrer Einschätzung der eigenen Fitness und Gesundheit. Während finanzielle Fragen also frühzeitig angegangen und offen besprochen werden, wird bei Fragen zur Betreuung und Pflege der älteren Generation Zurückhaltung geübt. [...]" ...
Quelle: FinanzNachrichten.de
Zitat Kronen Zeitung/ Österreich vom 09.02.2023:
"Stellen Sie sich vor: Sie fahren auf Urlaub - und kommen nicht mehr zurück. Wie etwa jene acht Winterurlauber, die am vergangenen Wochenende unter Lawinen zu Tode kamen. Was passiert eigentlich in diesem Fall mit meinen Konten, Versicherungen, Mietverträgen, Social-Media-Zugängen und Co.? Wie kann ich mein Ableben vorbereiten? Wir haben nachgefragt.
[...] Eines vorweg: Klar denkt man nicht und schon keinesfalls gerne daran, dass man etwa zum Skifahren fährt und dann nicht mehr heimkommt. Das Thema fällt in die Kategorie »Unvorstellbares«. Dennoch bzw. gerade deswegen wichtig: die Auseinandersetzung damit. Vor allem, wenn Vorsorgebevollmächtigter, Testament, Auflistung des digitalen Nachlasses usw. fehlt. Aber schauen wir uns die einzelnen Bereiche näher an. [...]" ...
Quelle: Kronen Zeitung
Zitat Kronen Zeitung/ Steiermark vom 20.01.2023:
"In speziellen Fällen können soziale Institutionen noch immer Kostenersatz von Verstorbenen einfordern. Wie nun von einer Grazer Familie. Sie sollte gleich 180.000 Euro zahlen! [...] Eigentlich sollten Regressansprüche in der Pflege seit 2018 der Vergangenheit angehören. Tatsächlich sind sie aber nicht aus allen steirischen Gesetzestexten verschwunden, wie ein Vorfall zeigt, der an die »Steirerkrone« herangetragen wurde.
Es geht um das Schicksal der Familie Schultermandl aus Graz: Am 21. April verstarb im Alter von 50 Jahren der behinderte Sohn der Familie. Viele Jahre verbrachte er in einer Einrichtung von »Jugend am Werk« und fühlte sich dort sehr wohl. Abends ging es immer nach Hause, wo die 86-jährige Mutter ihn im gemeinsamen Haus liebevoll pflegte. [...]
Hohe Regressforderung nach Todesfall
Für Mutter und Bruder war der Tod ein großer Schock. Nur einen Monat später folgte aber schon der nächste: »Der Notar hat angerufen und uns mitgeteilt, dass eine Forderung in Höhe von 180.000 Euro eingegangen ist.« Absender: Das Sozialamt der Stadt Graz, das einen Kostenersatz für die Pflegedienstleistungen der vergangenen drei Jahre an der Verlassenschaft des Verstorbenen geltend machte - gedeckt durch Paragraf §39a des steirischen Behindertengesetzes und schlagend für alle, die in Tageseinrichtungen untergebracht waren.
Ein Umstand, der den Bruder des Verstorbenen auf die Palme bringt: »Dadurch sind diejenigen die Blöden, die sich zu Hause um ihre Angehörigen kümmern. Hätten wir meinen Bruder Tag und Nacht in einer Institution untergebracht, würde es diesen Anspruch nämlich nicht geben.« [...] Soziallandesrätin will Gesetz ändern [...]" ...
Quelle: Kronen Zeitung
Zitat DerStandard vom 21.12.2022:
"Ein ungewöhnlicher handschriftlicher Bekräftigungsvermerk lässt laut Oberstem Gerichtshof nur eine Deutung zu [...] Bei einem fremdhändigen Testament, das etwa mit Computer geschrieben wurde, verlangt das Gesetz für seine Gültigkeit einen handschriftlichen Zusatz des Erblassers, der bestätigt, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält. Im Fall einer 2020 verstorbenen Erblasserin bestand dieser Bekräftigungszusatz aus einer ungewöhnlichen Formulierung: »Das ich bleib daf ist mein Wille«. Auf Nachfrage des neben zwei weiteren Zeugen anwesenden Anwalts, was dieser Satz bedeutet, antwortete die Erblasserin: "Das bleibt so, wie es ist, das ist mein Wille". [...]" ...
Quelle: DerStandard
Zitat Oberösterreichische Nachrichten vom 31.10.2022:
"Erstmals werden heuer mehr als 100 Millionen Euro in Österreich in Form von Vermächtnissen an gemeinnützige Organisationen vererbt. Damit haben sich Testamentsspenden in Österreich im vergangenen Jahrzehnt mehr als verdoppelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Fundraising Verbands Austria. [...] Umgerechnet auf das gesamte Spendenaufkommen in Österreich bedeutet das, dass jeder neunte Spendeneuro im heurigen Jahr aus einem Vermächtnis stammen wird. Meist sind es Summen zwischen 50.000 und 100.000 Euro, die Verstorbene an gemeinnützige Organisationen vererben.
In Österreich hilft die Initiative »Vergissmeinnicht« jährlich rund 2000 Menschen, die zumindest einen Teil ihres Besitzes an eine Organisation vererben möchten. Gemeinsam mit der Notariatskammer versucht »Vergissmeinnicht« auch dem großen Informationsdefizit bei Erbschaften entgegenzuwirken, denn lediglich 30 Prozent der 40-Jährigen in Österreich haben bereits ein Testament verfasst. [...]
Es sind erfahrungsgemäß vor allem kinderlose Menschen, die sich entschließen, ihr Vermögen zu spenden. Oft ist der starke persönliche Bezug zu einer Organisation (wie etwa einem Tierheim) dafür ausschlaggebend. Wenn kein Testament vorliegt und es keinen gesetzlichen Erben gibt, fällt die Erbschaft an den Staat. Etliche Millionen Euro fließen auf diesem Weg jedes Jahr in die Staatskasse. [...] Ein Letzter Wille hilft auch, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden: Laut einer Studie der niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer war bereits jeder vierte Österreicher einmal in Erbstreitigkeiten verwickelt. [...]" ...
Quelle: OÖN