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421 News gefunden


Zitat APA-OTS/ Physio Austria vom 23.05.2024:

"Physio Austria übt scharfe Kritik am Gesetzestext und plädiert für niederschwelligen Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen und echten Fortschritt in der Gesundheitsversorgung. [...] Seit gut einer Woche ist die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 (Medizinisch-technische Dienste) in Begutachtung. Bis einschließlich 29. Mai können auf der Parlamentswebseite Stellungnahmen abgegeben werden. Physio Austria begrüßt zwar die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes, welches unter anderem die Grundlage für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich ist, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf, um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.

Methodenwahl muss in den Händen der Physiotherapeut*innen bleiben [...] Zum bestehenden Rechtsbegriff der ärztlichen bzw. zahnärztlichen »Anordnung« wurde das Wort »konkret« mit weitreichenden Folgen hinzugefügt. Dies bedeutet, dass der/die anordnende Ärzt*in jede Maßnahme konkretisiert. Bei Anpassungen im Therapieverlauf z.B. bei der Wahl der Therapiemittel müssten die Patient*innen erneut jedes Mal zum/r verordnenden Ärzt*in zurück. Dies würde bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen Ressourcen strapazieren. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. Ein niederschwelliger Zugang zur Therapie muss ohne Übermaß an Bürokratie gewährleistet sein.

Anspruch auf Kostenerstattungen ...
Quelle: ots.at

Zitat ORF News vom 23.05.2024:

"Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen ab 1. Juli auf Wunsch von Patientinnen und Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei deren Krankenkasse einreichen.

Aus Sicht der Ärztekammer (ÖAK) ist die Umsetzung zum Stichtag aber »nicht realistisch«. Daher habe man sich mit Sozialversicherung und Ministerium geeinigt, dass sich die Umsetzung um einige Monate verschieben werde, so die Ärztekammer heute. ÖGK und Gesundheitsministerium wollen von einer Verschiebung aber nichts wissen. [...]

Umsetzung »ohne konkrete Richtlinien sinnlos«

Die Verhandlungen würden derzeit noch laufen, aber es herrsche Konsens darüber, dass der ursprünglich angedachte Stichtag 1. Juli nicht realistisch sei, so die Ärztekammer in einer Aussendung.

»Denn eine Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte ist sinnlos, darin sind sich alle Beteiligten einig«, so der ÖAK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Edgar Wutscher.

Offen seien noch Fragen bezüglich der genauen Umsetzung, etwa welche Wahlärztinnen und Wahlärzte von der Umstellung betroffen sein werden und wie die Finanzierung der entsprechenden Software für die Ordinationen erfolgen solle. Den 1. Juli als Stichtag bezeichnete Wutscher als »Fehlinformation seitens der Gesundheitskasse«.
Ministerium will nicht verschieben

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verwies auf APA-Anfrage darauf, dass die Verpflichtung von Wahlärztinnen und Wahlärzten zur Nutzung der System »WAH Online« per Gesetz ab 1. Juli gilt. »Eine Änderung kann nur durch den Gesetzgeber erfolgen«, hieß es. [...]" ...
Quelle: orf.at

Zitat Der Standard vom 23.05.2024:

"Man habe sich mit Sozialversicherung und Ministerium auf eine Verschiebung geeinigt, ÖGK und Gesundheitsministerium wollen davon aber nichts wissen [...]

Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen ab 1. Juli auf Wunsch ihrer Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei deren Krankenkasse einreichen. Aus Sicht der Ärztekammer ist die Umsetzung zum Stichtag aber »nicht realistisch«. Daher habe man sich mit Sozialversicherung und Ministerium geeinigt, dass sich die Umsetzung um einige Monate verschieben werde, erklärte die Ärztekammer am Donnerstag. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und Gesundheitsministerium wollen von einer Verschiebung aber nichts wissen. [...] Die Verhandlungen würden derzeit noch laufen, aber es herrsche Konsens darüber, dass der ursprünglich angedachte Stichtag mit 1. Juli nicht realistisch sei, behauptete die Ärztekammer (ÖAK) in einer Aussendung. »Denn eine Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte ist sinnlos, darin sind sich alle Beteiligten einig«, wurde ÖAK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Edgar Wutscher, zitiert. Offen seien noch Fragen bezüglich der genauen Umsetzung, etwa welche Wahlärztinnen und Wahlärzte von der Umstellung betroffen sein werden oder wie die Finanzierung der entsprechenden Software für die Ordinationen erfolgen solle. Den 1. Juli als Stichtag bezeichnete Wutscher als »Fehlinformation seitens der Gesundheitskasse«. [...]" ...
Quelle: derstandard.at

Zitat Kronen Zeitung/ Salzburg vom 22.05.2024:

"Sie werden oft vergessen. 21.000 Menschen im Bundesland betreuen Angehörige. Für viele bedeutet das, 24-Stunden im Einsatz zu sein. Ein Pongauer schildert, wie ihm ein Hilfsdienst einen Nachmittag »schenkt«. [...] Er betreut seither seine 75-jährige Gattin zuhause, und das jeden Tag, rund um die Uhr.

Die alte Dame kann wegen ihrer Behinderung nicht mehr alleine sein. »Sie fürchtet sich, wenn ich auch nur kurz aus dem Haus gehe. Unsere Kinder sind sehr beschäftigt. Wir haben zwar pflegerische Unterstützung, aber ich muss eigentlich immer da sein«, beschreibt der Pensionist seinen Alltag. [...]

Wenigstens einen Nachmittag pro Woche hat Schweiger neuerdings frei. Er nimmt seit einigen Monaten den 2022 eingeführten Angehörigen-Entlastungsdienst des Salzburger Hilfswerks in Anspruch. »Dafür bin ich dankbar. Jetzt kann ich jeden Mittwoch fünf Stunden rausgehen uns ein bisschen Freiraum haben«, sagt der 72-Jährige mit Erleichterung im Blick. Manchmal erledige er in dieser Zeit einfach den Wocheneinkauf. Dabei hat er keine Sorge, seiner Frau könne es in seiner Abwesenheit schlecht gehen. Denn die wird währenddessen von einer Mitarbeiterin der mobilen Hilfswerk-Dienste betreut.

Ein Haken ist derzeit noch die Wohnsitzfrage

Der Angehörigen-Entlastungsdienst zählt zu den noch ausbaufähigen Angeboten für pflegende Menschen in Salzburg. Das Land fördert das Hilfswerk-Angebot, zu zahlen haben Klienten daher nur acht Euro pro Stunde. Ein Haken ist aber, dass die Förderung nur der bekommt, der mit dem Pflegebedürftigen im selben Haushalt wohnt. [...]" ...
Quelle: krone.at

Zitat taz/ Deutschland vom 21.05.2024:

"Angehörige zu pflegen wird immer teurer und immer zeitaufwendiger, zeigen Umfrageergebnisse. Im Schnitt sind es 49 Stunden pro Woche. [...]" ...
Quelle: taz.de

Zitat ORF Steiermark vom 18.05.2024:

"Nach dem Winter hat die Ärztekammer mehrfach Sorge geäußert, wonach die Medikamentenversorgung in Österreich unsicher sei. Das Problem habe sich in den vergangenen Jahren verschärft. Keinen Versorgungsengpass sieht hingegen die Vorsitzende des WKO-Pharma-Ausschusses. [...] Konkurrenz aus Asien billiger [...] Die Forderung, die Arzneimittelherstellung nach Österreich und in die EU zurückzuholen, sieht Bartenstein kritisch. Mit dem großen Preisdruck – ausgehend von günstigen Produkten aus Asien – gehe sich das einfach nicht aus. Die Expertin fordert eine faire Preisgestaltung, geht aber nicht näher darauf ein, wie die Preisschere zwischen den in Asien und den in der EU hergestellten Medikamenten geschlossen werden könnte. [...]" ...
Quelle: steiermark.orf.at

Zitat Kronen Zeitung/ Oberösterreich vom 18.05.2024:

"An den sogenannten Benzinfreien Tagen kann man in Salzburg die Öffis kostenlos nutzen. In Linz ist so etwas bisher nicht möglich, aber SP-Stadtchef Klaus Luger hat ein eigens entwickeltes Projekt in der Schublade, das sein Wirtschaftsressort gemeinsam mit dem Linzer City Ring und den Linz-Linien ab September umsetzen wird. [...] Auf Antrag der FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird es in der kommenden Gemeinderatssitzung eine aktuelle Stunde zum Thema »Belebung der Linzer Innenstadt als unverzichtbare Säule für Lebensqualität, Wirtschaft und Tradition« geben.

Bevor SP-Bürgermeister Klaus Luger aber nächsten Donnerstag den Gemeinderatsmitgliedern in seiner Funktion als Wirtschaftsreferent Rede und Antwort steht, verrät er im Gespräch mit der »Krone« bereits, wie er unter anderem dem Trend der sukzessiv abfallenden Passanten-Frequenz an den Samstagen in der Innenstadt entgegenwirken will. [...]" ...
Quelle: krone.at

Zitat MeinBezirk.at vom 16.05.2024:

"Aufgrund langer Wartezeiten auf Kassenarzttermine fühlen sich Patientinnen und Patienten immer öfter gezwungen, eine Wahlärztin bzw. einen Wahlarzt aufzusuchen. Dort müssen sie die Behandlungskosten zunächst selbst tragen und anschließend eine (Teil-)Erstattung bei der Krankenkasse beantragen. Ab 1. Juli wird dieser Prozess jedoch einfacher, da Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, die Einreichung zur Kostenerstattung online für die Patientinnen und Patienten zu übernehmen, wenn diese das verlangen. [...] Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sieht in der Neuerung eine »gute Geschichte in Richtung mehr Servicequalität«, wie Generaldirektor Bernhard Wurzer gegenüber der APA erklärte. Durch die elektronische Einreichung werde die Bearbeitung für die Patientinnen und Patienten schneller, um dann 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen. Während dieser Prozess aktuell drei bis vier Wochen – und manchmal sogar länger – dauert, verfolge man das Ziel, die Bearbeitungszeit auf zwei Wochen zu reduzieren. [...] Wahlzahnärzte von Regelung ausgenommen [...]

Ärztekammer: »Noch nicht in trockenen Tüchern«

Die Nutzung der E-Card ist für das neue System nicht erforderlich. Aber auch in diesem Bereich wurde im Vorjahr eine Verbesserung beschlossen: Ab 1. Jänner 2025 werden sie an die E-Card angebunden und auch die Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA wird für Wahlärztinnen und -ärzte dann verpflichtend. Der Roll-out dafür läuft bereits und wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger durchgeführt.

Die Ärztekammer sieht die Regelung jedoch »noch nicht in trockenen Tüchern«, da es noch sehr große Unsicherheiten bei den Kolleginnen und Kollegen gebe. So sei bisher nicht klar, wer dazu verpflichtet werde und wer nicht, kritisierte Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte, Naghme Kamaleyan-Schmied, am Rande einer Pressekonferenz am Donnerstag. ...
Quelle: meinbezirk.at

Zitat Der Standard vom 16.05.2024:

"Wenn Patienten es wünschen, müssen sie ihre Wahlarztrechnungen ab 1. Juli nicht mehr selbst bei der Gesundheitskasse zwecks Refundierung eines Honorarteils einreichen [...] Für Menschen, die zum Wahlarzt oder zur Wahlärztin gehen, soll sich bald eine entscheidende Sache ändern: Sie müssen in der Regel nicht mehr selbst die Honorarnote bei der Krankenkasse vorlegen, um Geld zurückerstattet zu bekommen. Denn ab 1. Juli werden die meisten Wahlärztinnen und Wahlärzte verpflichtet sein, bezahlte Honorare selbst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu melden, wenn Patientinnen oder Patienten dies verlangen. Die Übermittlung der entsprechenden Informationen durch den Arzt oder die Ärztin darf nur nach ihrer Zustimmung erfolgen. [...] Kritik der Kammer wegen offener Fragen [...]" ...
Quelle: derstandard.at

Zitat MeinBezirk.at vom 12.05.2024:

"Im März bezogen in Österreich knapp 478.000 Menschen Pflegegeld, wobei die überwiegende Mehrheit Frauen waren (295.000), wie Daten des Sozialministeriums zeigen, die von der APA zum »Tag der Pflege« am Sonntag abgefragt wurden. [...]

Regierung erinnert an Maßnahmen

Das Gesundheitsministerium führt die steigende Lebenserwartung für den Anstieg beim Pflegegeld ins Treffen, gleichzeitig würden mehr Pflegekräfte und Betreuungspersonal gebraucht. Darauf habe man bereits mit Maßnahmen wie den beiden Teilen der Pflegereform, der Aufstockung des Pflegefonds auf 1,1 Mrd. Euro im Rahmen des Finanzausgleichs (u.a. für höhere Entgelte für Pflege- und Betreuungspersonal, Ausbildungsbeitrag, dauerhafte Verankerung von Community Nursing) oder dem Pflegestipendium für den Um- oder Wiedereinstieg in die Pflege reagiert. Trotz dieser Fortschritte seien weitere Schritte notwendig. [...]" ...
Quelle: meinbezirk.at


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