"Bei der Aufnahme in ein Altenwohn- und Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung (Sachwalter/in). [...] Wenn die eigenen Mittel (z.B. Pension und Pflegegeld) nicht ausreichen, um die Heimkosten selbst zu tragen, kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. [mittels eines Antrags auf Gewährung von Leistungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz ...]" https://www.burgenland.at/themen/pflege/altenwohn-und-pflege...