24-Stunden-Betreuung im Burgenland - Rahmenbedingungen und Förderungen
"Mit dem Hausbetreuungsgesetz sowie den Novellen zur Gewerbeordnung und zum Bundespflegegeldgesetz wurden 2007 die Rechtsgrundlagen für die Legalisierung der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause sowie zur finanziellen Förderung der Legalisierung geschaffen. Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten kann im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen. Die finanzielle Förderung wird über das Sozialministeriumservice abgewickelt – das Land Burgenland leistet dazu im Wege einer nachträglichen Jahresabrechnung der Gesamtkosten einen Beitrag von 40%. [...]" https://www.burgenland.at/themen/pflege/24-stunden-betreuung... Betroffene*rLandzuhauseBehördeCovid-1924-Stunden-BetreuungLangzeit-PflegeAntrag / HilfeFörderungKostenZuschussGesetzRichtlinieFormular