24-Stunden-Betreuung im Burgenland - Rahmenbedingungen und Förderungen
"Mit dem Hausbetreuungsgesetz sowie den Novellen zur Gewerbeordnung und zum Bundespflegegeldgesetz wurden 2007 die Rechtsgrundlagen für die Legalisierung der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause sowie zur finanziellen Förderung der Legalisierung geschaffen. Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten kann im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen. Die finanzielle Förderung wird über das Sozialministeriumservice abgewickelt – das Land Burgenland leistet dazu im Wege einer nachträglichen Jahresabrechnung der Gesamtkosten einen Beitrag von 40%. [...]" https://www.burgenland.at/themen/pflege/24-stunden-betreuung... Betroffene*rLandzuhauseBehördeCovid-1924-Stunden-BetreuungLangzeit-PflegeAntrag / HilfeFörderungKostenZuschussGesetzRichtlinie / LeitlinieFormular
"Die Zentrale Beratungs- und Servicestelle ist eine überregionale und überinstitutionale Informationsdrehscheibe zur Förderung von Basisbildung und Alphabetisierung auf verschiedenen Ebenen.
"Wenn der Aufenthalt zu Hause trotz mobiler Unterstützung und häuslicher Pflege nicht mehr möglich ist, stehen im gesamten Burgenland, rund 2.300 Betten in 44 Altenwohn- und Pflegeheimen zur Verfügung. Über die genauen Aufnahmekriterien und Kosten, informieren Sie sich bitte direkt beim ausgewählten Alten und Pflegeheim. Sollten Sie selbst die Heimkosten nicht oder nicht ganz tragen können, so ist es möglich, einen Antrag auf Sozialhilfe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen damit diese zur Gänze abgedeckt werden können.