24-Stunden-Betreuung im Burgenland - Rahmenbedingungen und Förderungen
"Mit dem Hausbetreuungsgesetz sowie den Novellen zur Gewerbeordnung und zum Bundespflegegeldgesetz wurden 2007 die Rechtsgrundlagen für die Legalisierung der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause sowie zur finanziellen Förderung der Legalisierung geschaffen. Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten kann im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen. Die finanzielle Förderung wird über das Sozialministeriumservice abgewickelt – das Land Burgenland leistet dazu im Wege einer nachträglichen Jahresabrechnung der Gesamtkosten einen Beitrag von 40%. [...]" https://www.burgenland.at/themen/pflege/24-stunden-betreuung...
"Die individuelle 24-Stunden Betreuung (Personenbetreuung) ist die Betreuung kranker oder älterer Menschen im eigenen Heim, bei der eine Betreuungskraft rund um die Uhr anwesend ist. [...] Die Betreuung findet durchgehend an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen statt. [...] In Kooperation mit der Organisation ALTERN IN WÜRDE (AIW) begleitet das Rote Kreuz Burgenland die 24-Stunden Betreuung zu Hause fachlich durch die Erhebung des Betreuungsbedarfs und die Durchführung regelmäßiger Qualitätsvisiten vor Ort. [...]" https://www.roteskreuz.at/burgenland/24-h-betreuung
"24-h-Betreuung ermöglicht auch bei hohem Pflegebedarf den Verbleib zuhause im gewohnten Umfeld. Die 24-Stunden-Betreuung kann durch Selbständige oder Angestellte erfolgen. Bei angestellten Kräften sind Mindestlöhne und Arbeitszeiten einzuhalten. Bei selbständig Tätigen werden Honorar und Arbeitszeiten frei vereinbart. [...]" https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/24-h-betreuung_z...
"Wenn der Aufenthalt zu Hause trotz mobiler Unterstützung und häuslicher Pflege nicht mehr möglich ist, stehen im gesamten Burgenland, rund 2.300 Betten in 44 Altenwohn- und Pflegeheimen zur Verfügung. Über die genauen Aufnahmekriterien und Kosten, informieren Sie sich bitte direkt beim ausgewählten Alten und Pflegeheim. Sollten Sie selbst die Heimkosten nicht oder nicht ganz tragen können, so ist es möglich, einen Antrag auf Sozialhilfe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen damit diese zur Gänze abgedeckt werden können.
Die Qualität der Burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheime wird durch das Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimgesetz (LGBl. Nr.61/1996) und die diesbezügliche Verordnung (LGBl. Nr.55/1998 i.d.g.F.) geregelt. Eine Kommission von Sachverständigen prüft die Einrichtungen regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards. [...]" https://www.burgenland.at/themen/pflege/altenwohn-und-pflege...
Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste im Burgenland
"Das Land Burgenland hat mit den in der „Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege und soziale Dienste“ zusammengeschlossenen Organisationen eine Vereinbarung abgeschlossen, um die Leistungserbringung nach festgelegten Qualitätskriterien im ganzen Land sicherzustellen." https://www.burgenland.at/themen/pflege/hauskrankenpflege/am...
"Die Angehörigenentlastung versteht sich als ergänzendes Angebot zu den bestehenden mobilen Diensten wie Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege und bietet Angehörigen stundenweise, regelmäßig und langfristig die Möglichkeit, sich von der Pflege eine Auszeit zu nehmen. [...]" https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/pflege-und-betreu...
"Die vom Land Steiermark geförderte Versorgungsform »Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren« ermöglicht Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und eine eigenständige Lebensführung in einer barrierefreien Wohnung. [...]" https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/beitrag/12918480/17...
"Der Zustand der Barrierefreiheit ist erreicht, wenn für möglichst alle Menschen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. Legaldefinition in § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz). [...]" https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mi...