"Bei Vereinbarung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit bzw. bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz besteht ab 01.01.2014 ein Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld zzgl. allfälliger Kinderzuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder. [...]" https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/buerger/ges...