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Sozialhilfegesetz OÖ: Übernahme nicht gedeckter Kosten der Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen

"Monatliche Zuzahlung an die Heimbewohnerin bzw. den Heimbewohner zu den nicht durch Einkommen und Vermögen gedeckten Kosten einer Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim. [...]" Antragstellung über die Oberösterreichische Bezirkshauptmannschaften und Magistrate.
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/buerger/ges...