"Die Betreuung von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst oder ihren Haushalt zu versorgen und darauf angewiesen sind, dass eine Betreuungsperson rund um die Uhr anwesend ist, nennt man 24-Stunden-Betreuung. [...] Für die Betreuungskräfte sind keine bestimmten Qualifikationen vorgeschrieben. Pflegerische oder gar ärztliche Tätigkeiten dürfen allerdings lediglich im Einzelfall und unter gewissen Voraussetzungen durchgeführt werden. [...]" https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&subthema=1...