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24 Betreuung - GPS Land Kärnten

"Es gibt zwei Möglichkeiten der 24-Stunden Betreuung:
* Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen stellen die Betreuungsperson bei sich an. Für den Dienstgeber fallen zusätzlich zum Gehalt auch Steuern und Sozialabgaben an. Es gilt der Mindestlohntarif für Haushilfen und Hausangestellte.
* Die Betreuungskraft ist selbständig erwerbstätig und schließt einen Werkvertrag mit der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen. Das Honorar unterliegt der freien Vereinbarung. Selbständige sind für die Entrichtung ihrer Steuern und Sozialabgaben selbst verantwortlich. [...]"

https://gps-ktn.at/pflege-und-betreuung/pflege-und-betreuung...

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