"Viele Pflegebedürftige brauchen Betreuung zu Hause. Für die 24-Stunden-Betreuung (Personenbetreuung) gibt es Förderungen vom Staat.
Dazu muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen, also entweder Betreuung durch Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer oder durch Selbstständige mit Gewerbeschein. Im ersten Fall ist entweder eine Angehörige bzw. ein Angehöriger Dienstgeber:in oder die pflegebedürftige Person nimmt diese Rolle ein. Eine Personenbetreuer:in kann auch bei einem gemeinnützigen Anbieter (z.B. Volkshilfe oder Caritas) abgeschlossen werden. [...]" https://kaernten.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/k...