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Antrag auf Zuerkennung bzw. Erhöhung des Pflegegeldes - Land Steiermark

"Achtung: Aufgrund des Pflegegeldreformgesetzes 2012 sind ab 1. Jänner 2012 die einzelnen Länder nicht mehr für Angelegenheiten des Pflegegeldes zuständig, sondern ausschließlich die Pensionsversicherungsanstalten. Ab diesem Zeitpunkt sind Anträge ausschließlich bei Ihrer Pensionsversicherung einzubringen. Wenn Sie keine Pension oder Rente beziehen, ist Ihr Antrag jedenfalls bei der Pensionsversicherungsanstalt PVA einzubringen. [...]"
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10036128/5361

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