"Einen Anspruch auf einen Kostenzuschuss zur mobilen Pflege (inkludiert 24-Stunden-Betreuung, mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege) haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit sonst nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können.
Hinweis: Der Kostenzuschuss wird nur im Rahmen der festgelegten Obergrenzen gewährt. Die maximale Höhe des Zuschusses ist mit der Zuzahlungsleistung bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung begrenzt. [...]" https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12742021/12...