oesterreich.gv.at - Informationen zum Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Ausfüllen und Einreichen des Schecks: "Am Dienstleistungsscheck (DLS) trägt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Sozialversicherungsnummer und Name der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers sowie den Tag der Beschäftigung ein. Unmittelbar nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten wird der DLS an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer übergeben (tageweise Entlohnung). [...]" https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pen...