Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

26 News gefunden


Zitat ORF Tirol vom 14.01.2025:

"Die Beratungsstelle »rise up« bietet in fünf Tiroler Städten Beratung zur Vereinbarkeit von Beruf und familiären Pflichten. Wer nach der Karenz wieder arbeiten gehen will, steht oft vor Herausforderungen, ebenso Menschen, die Angehörige pflegen und das mit ihrem Job vereinbaren wollen. [...]" ...
Quelle: tirol.orf.at

Zitat Oberösterreichische Nachrichten vom 03.12.2024:

"Welche Hilfen es für Menschen gibt, die für sich selbst oder Angehörige Unterstützung bei der Pflege brauchen, war am Montag bei »Achtung, Falle!« in der AK Wels Thema [...]" ...
Quelle: nachrichten.at

Zitat Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vom 11.09.2024:

"Pflegende Angehörige sind der Grundpfeiler der häuslichen Betreuung [...]" ...
Quelle: sozialministerium.at

Zitat APA-OTS/ Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz vom 04.07.2024:

"Opposition über kurzfristigen Abänderungsantrag empört; Unfallrenten werden ab 2025 nicht mehr bei der Ausgleichszulage berücksichtigt [...] Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung ein weiteres Pflegepaket auf Schiene gesetzt. Die Abgeordneten stimmten teils mehrheitlich, teils einstimmig dafür, die Befugnisse von diplomiertem Pflegepersonal, Pflegefachassistent:innen und Heimhelfer:innen zu erweitern und Sonderausbildungen für den gehobenen Pflegedienst künftig - mit einer längeren Übergangsphase - ausschließlich im tertiären Bildungssektor anzusiedeln. Konkret werden etwa Angehörige des gehobenen Dienstes ab September 2025 selbstständig Arzneimittel in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege und Pflegeintervention verordnen dürfen. Das Aufgabengebiet von Pflegefachassistent:innen wird um die Assistenz bei der chirurgischen Wundversorgung und die Verabreichung von Infusionen ohne medikamentöse Wirkstoffe erweitert. Vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung des Pflegestipendiums ist darüber hinaus vorgesehen, dem AMS künftig weitere 20 Mio. € jährlich aus dem Budget des Sozialministeriums zu überweisen.

Empört über die Vorgangsweise der Koalitionsparteien zeigte sich die Opposition. Ein umfangreicher Abänderungsantrag zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz war erst kurz vor Beginn der Debatte vorgelegt worden. [...] Neu ist weiters, dass Versehrtenrenten und andere Geldleistungen der Unfallversicherung wie Versehrtengeld und Betriebsrente künftig nicht mehr bei der Berechnung der Ausgleichszulage und bei der Sozialhilfe berücksichtigt werden, [...] Neue Befugnisse für Pflegekräfte [...] Bei bereits bestehenden Spezialisierungen werden einige praxisadäquate Adaptierungen vorgenommen. [...] Die Pflegefachassistenz wird von der Pflegeassistenz entkoppelt und künftig als eigenständiger Pflegassistenzberuf dargestellt. Weitere Erleichterungen wird es für ausländische Pflegekräfte geben. ...
Quelle: ots.at

Zitat Der Standard vom 02.07.2024:

"Schweden war das erste Land, das die Väterkarenz einführte. Nun können auch Oma und Opa Kinderbetreuungsgeld beziehen. Die Idee der Großelternkarenz gibt es bereits für Österreich [...] Schweden ist für viele ein Sinnbild für moderne Familien- und Gleichstellungspolitik. Schon 1974 hat das Land als erstes den Karenzanspruch für Väter eingeführt. Die dortige Gesetzgebung ermutigt seither Eltern zum Aufteilen sowohl der Erwerbsarbeit als auch der unbezahlten Sorgearbeit.

Nun gibt es eine neue Innovation: Seit 1. Juli 2024 haben auch Großeltern und andere nahe Verwandte die Möglichkeit in Karenz zu gehen und Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Dafür müssen die Eltern das Kinderbetreuungsgeld auf die Großeltern der Kinder übertragen. Elternpaare können maximal 45 Tage übertragen, einem alleinstehenden Elternteil stehen 90 Tage zu. Damit sollen vor allem Alleinerziehende entlastet werden. [...] Großelternkarenz in Österreich [...]

Die Idee einer Karenz für Omas und Opas stellte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) zu Beginn des Jahres in seinem »Österreich-Plan« vor. Geht es nach ihm, könnten sich berufstätige Großeltern künftig vom Erwerbsleben zurückziehen, um für ihre Enkel Betreuungspflichten zu übernehmen, und Kinderbetreuungsgeld beziehen. Ähnlich dem schwedischen Modell.

Die Meinungen zu diesem Vorschlag waren allerdings gespalten: Während die einen große Vorteile erkennen, befürchten andere, dass durch die Großelternkarenz Dinge gebremst werden, die gerade erst mühevoll in Bewegung gekommen sind. Etwa der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Schließlich hätten nicht alle Eltern die Möglichkeit, auf Oma und Opa zurückzugreifen.

Befürchtet wird auch, dass die ohnehin geringe Väterbeteiligung sich durch eine Großelternkarenz weiter reduziert. [...]

Und zuletzt ist die Frage, wie viele Opas tatsächlich in Karenz gehen würden, wenn das schon bei den Vätern nicht klappt. Wäre dann die Großelternkarenz ...
Quelle: derstandard.at

Zitat Kronen Zeitung/ Tirol vom 22.07.2023:

"Der sogenannte »Equal Pension Day« fällt in Tirol auf den morgigen Sonntag. Der jährliche Aktionstag kennzeichnet jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben wie Frauen erst bis Jahresende erhalten werden. Die Berechnung dazu macht sprachlos. [...]

Kampagne, um Rollenklischees aufzubrechen

Mit der Kampagne »Sorgende Männer« startete das Land Tirol im Sommer 2023 eine breit angelegte Offensive, um traditionelle Rollenklischees aufzubrechen und für die partnerschaftliche Aufteilung bei Kinderbetreuung und häuslicher Pflege zu sensibilisieren. Damit soll geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieden frühzeitig entgegengewirkt werden. Die Sensibilisierungs-Kampagne zeigt verschiedene Modelle der Freistellung für Männer auf - beispielsweise die Väterkarenz, die Elternteilzeit oder der »Papamonat« sowie die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit. So sollen Männer mehr ins Familienleben eingebunden und Sorgearbeit gerechter verteilt werden.

Mehr Informationen zur Kampagne »Sorgende Männer« finden sich unter [...]" ...
Quelle: Kronen Zeitung

Zitat APA-OTS/ Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vom 28.06.2023:

"Auch Kinder müssen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall zur Rehabilitation, damit sie rasch wieder fit für den Alltag werden. Die Begleitung von Eltern unterstützt dabei nachweislich den Therapieerfolg. Vom Sozialausschuss des Nationalrats wurde heute ein Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Pflegekarenz und Pflegekarenzgeld bei Begleitung eines Kinds auf Reha ab 1. November beschlossen. Die Bundesregierung stellt dafür rund 2,4 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Als weitere Maßnahme der Pflegereform können pflegende Angehörige mit geringem Einkommen ab 1. Juli 2023 erstmals den Angehörigenbonus beantragen. [...] Der zweite Teil der Pflegereform geht in die Umsetzung. Damit erfolgen langfristige strukturelle Verbesserungen für alle Menschen, die Pflege leisten - im privaten Umfeld als pflegende Angehörige, in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf und auch für die Pflegekräfte und Personenbetreuer:innen aus der EU und aus Drittstaaten. Künftig haben Eltern einen Rechtsanspruch auf die Begleitung von Kindern bei einem Rehabilitationsaufenthalt von insgesamt vier Wochen pro Jahr. In dieser Zeit erhalten sie auch Pflegekarenzgeld. Derzeit besteht lediglich die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer Freistellung unter Entfall des Einkommens.

»Vor allem kleine Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall die Nähe ihrer Eltern, damit sie rasch wieder ganz gesund werden. Viele Eltern hatten in der Vergangenheit damit zu kämpfen, dass sie sich für die Dauer der Reha freinehmen mussten. Künftig müssen sie in dieser ohnehin schwierigen Situation nicht mehr auf ihr Einkommen verzichten, um für ihr Kind da zu sein«, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld besteht künftig für Personen, deren Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Er besteht auch für Wahl- ...
Quelle: OTS

Zitat APA-OTS/ ÖVP Parlamentsklub vom 28.06.2023:

"Konkret werden unter anderem Erleichterungen bei der Ausbildung und dem Berufszugang zur Pflege, eine Verordnung von Medizinprodukten durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Maßnahmen für eine niederschwellige Versorgung umgesetzt, zeigte sich ÖVP- Abg. Michael Hammer, Mitglied im Sozialausschuss, erfreut. Das gesamte Pflegepaket umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen mit einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Auch Verbesserungen bei der Kinder-Rehabilitation waren heute Thema. [...]

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sollen zudem künftig in gewissen Bereichen wie beispielsweise Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung oder Mobilisations- und Gehilfen Medizinprodukte erstverordnen dürfen. Bisher war nur eine Weiterverordnung erlaubt.

Auch die pflegerische Versorgung soll niederschwelliger werden. In Zukunft dürfen bis zu drei Personen im selben Haushalt von einer Person betreut werden, auch wenn sie nicht miteinander verwandt sind. »Diese Teilbarkeit soll es Menschen erleichtern, im Alter zusammenzuziehen bzw. bestehende Wohnformen aufrecht zu erhalten«, sagte Hammer.

Die Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenzberufe sollen ebenfalls ausgeweitet werden. Konkret sollen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten subkutane und periphervenöse Verweilkanülen entfernen dürfen und Pflegefachassistentinnen und Pflegeassistenten befugt werden, Blasenverweilkatheter bei Männern zu legen. Zivildiener sollen künftig unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung an den von ihnen betreuten Personen durchführen dürfen, wenn sie das entsprechende Ausbildungsmodul absolviert haben. [...]

Bei der Rehabilitation von Kindern wird es einen Rechtsanspruch samt Anspruch auf Pflegekarenzgeld für Begleitung von bis zu vier Wochen durch die Eltern geben. ...
Quelle: OTS

Zitat Land Tirol/ Amt der Tiroler Landesregierung vom 07.05.2023:

"Unter dem Leitsatz »Zeiten ändern sich. Richtige Männer auch« startete das Land Tirol diese Woche eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne. Das Ziel: traditionelle Rollenklischees aufbrechen und für die partnerschaftliche Aufteilung bei Kinderbetreuung und häuslicher Pflege sensibilisieren. Die Kampagne zeigt unterschiedliche Möglichkeiten auf, wie sich Männer mehr ins Familienleben einbringen und Sorgearbeit übernehmen können. [...] Im Rahmen der Kampagne werden unterschiedliche Modelle der Freistellung für Männer wie die Väterkarenz, die Elternteilzeit oder der »Papamonat« sowie die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit vorgestellt. [...] Wer die häusliche Pflege von Angehörigen übernimmt, kann die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegekarenz. Per Vereinbarung mit der/dem ArbeitgeberIn kann die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit verlängert werden. Für die Zeit der Pflegekarenz wird das Pflegekarenzgeld ausgebezahlt, bei der Pflegeteilzeit jeweils anteilig. Das Pflegekarenzgeld kann bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden. [...]" ...
Quelle: tirol.gv.at

Zitat Kleine Zeitung vom 03.01.2023:

"Gesundheits-Minister Johannes Rauch will den Anspruch auf Pflege-Karenz verlängern. Statt 4 Wochen sollen 12 Wochen Pflege-Karenz möglich sein. [...]" ...
Quelle: Kleine Zeitung


Sie sind hier: NewsNews

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung