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Mo 31 Aug … aber von da an, kann man immer noch 10 bis 15 Jahre lang auf fremde Hilfe angewiesen sein, oder gepflegt werden müssen. Wer also im Alter nicht „ewig“ gewaschen, gefüttert und gewindelt werden will, der kann nicht früh genug damit beginnen solch einem Zustand vorzubeugen. Geistiges und körperliches Training, Anti-Aging-Programme, Ernährung, Lebensstil – alles kann mithelfen, diese Situation zu vermeiden. Was aber, wenn diese betrübliche Lage dennoch eintritt? Dann hilft nur mehr eines, schon rechtzeitig – mit Pflegefall-Tool – vorgesorgt zu haben. Mit der Web-Anwendung Pflegefall-Tool kann man die Dauer einer eventuell künftig eintretenden Pflegebedürftigkeit in Grenzen halten. bewusst für sich selbst bestimmen Um zu gegebener Zeit für sich selbst entscheiden zu können, braucht es einen Lernprozess der einen darauf vorbereitet, schließlich steht und fällt ja auch nicht alles mit einer einzigen Entscheidung. Schon lange zuvor gibt es Situationen, in denen man überlegt: „möchte ich ein bestimmtes Medikament beginnen bzw. fortsetzen oder nicht; Soll ich einer ärztlich empfohlenen Maßnahme wirklich zustimmen oder sie lieber ablehnen“? Mit Pflegefall-Tool kann man schon ab heute üben zu richtigen Antworten zu finden (Impfungen, Lebensstil, Naturheilmittel etc.). Das Tool berechnet zwar für jede Fragestellung eine eindeutige Antwort, aber dank des speziellen Fragenkatalogs erkennt der Anwender nach einigen Abfragen selbst, wie er entscheiden soll. Er braucht dazu kein medizinisches Wissen, denn er beurteilt ja nicht was medizinisch richtig ist, sondern er beantwortet für sich selbst die Frage, wie er mit einem ärztlichen Vorschlag umgeht. Entstehung von Pflegefall-Tool Nachdem ich über Jahrzehnte vielfältige Patientenschicksale betreut und begleitet habe, entstand nun Pflegefall-Tool – für Leute die bereits in jungen Jahren lernen möchten was man tun kann, um im Alter den Kampf „Medizin gegen Natur“ nicht wehrlos ertragen müssen. ...
Angehörige Geriatrie   Permalink

Sa 30 Mai Sterbehilfe und assistierter Suizid – Gedanken zur aktuellen Diskussion Beide Begriffe verharmlosen den Akt des Tötens indem sie nicht ausdrücken, was tatsächlich dahin­ter steht, nämlich Tötung bzw. Beihilfe zur Selbsttötung. Das Wort Sterbehilfe ist sogar geeignet Aus­löschen von menschlichem Leben als etwas Barmherziges, als einen Akt der Nächstenliebe hinzustel­len. Deshalb werde ich in diesem Beitrag die Worte „Töten“ und „Tötung“ dort verwenden, wo ich ungeschönt aufzeigen will, worüber eigentlich diskutiert wird. Zunächst 3 grundsätzliche Fragen: Wer beansprucht oder verlangt Straffreiheit für Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung? Politik, Gesellschaft oder Medien? Während alle das natürliche Ableben im hohen Alter ebenso tabuisieren und totschweigen wie die rasant wachsende Zahl der Pflegefälle und deren immer länger werdende Pflegedauer, fühlen sich „Instanzen“ oder Institutionen berufen, eine Diskussion um Sterbehilfe (nicht um Sterbebegleitung) anzufachen. Für wen wird straffreie Sterbehilfe oder assistierter Suizid verlangt oder gefordert? Wer soll Tötung straffrei exekutieren dürfen? | Wem soll es künftig auferlegt werden, die Tötung ausführen zu müssen? | Wem soll Beihilfe zu Selbsttötung straffrei erlaubt werden? Wird im nächsten Schritt die straffreie Auftragserteilung zur Sterbehilfe durch Angehörige diskutiert? Welche Personen soll man durch straffreie Sterbehilfe töten dürfen? Wollen wir wirklich wieder in die Zeit zurückkehren, da Menschen und Gesetze bestimmten welches Leben „lebenswert“ und welches Leben „lebensunwert“ war?! Allgemein Bei einem durch Sterbehilfe getöteten Mensch – da ja sowohl der Zeitpunkt des Sterbens als auch der Eintritt des Todes bewusst herbeiführt war – werden alle Lügen gestraft, die später behaupten von der Todesnachricht überrascht worden zu sein, dass dieses Geschehen unerwartet oder zu früh kam, dass es schockiert oder auch nur betroffen gemacht hat. ...
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Fr 8 Mai Am 6.5.15 berichtet orf.at über die Fertigstellung der österreichischen Hochbetagtenstudie. Vorweg sei den Autoren Anerkennung ausgesprochen für das mühsame Zusammentragen und Aufarbeiten unendlich vieler Daten und Zahlen. Es war auch bestimmt nicht einfach, markante Aussagen zu formulieren, die statistisch belegbar sind. Eine ähnliche Meinung wie zu evidence based medicine und zu Statistik in der Medizin im Allgemeinen, vertrete ich auch hier. Hört man nur die von Medien transportierten Aussagen, könnte man glauben, dass Hoch­betagte gar nicht alt sind, sondern vorwiegend jung, sportlich und glücklich sind. Aber auch diese Aussagen finden sich in der Studie, wenn nicht direkt, dann zumindest indirekt: 8,8 % der zuhause lebenden Befragten sind schon länger als 5 Jahre lang pflegebedürftig Davon 11,8 % schon länger als 10 Jahre lang (S 126) 74 % aller Befragten hatten kognitive Einschränkungen (Z) Nur 60,1 % der zuhause Lebenden, auf Unterstützung Angewiesenen beziehen Pflegegeld (S 126) Fast 50 % aller Befragten nehmen mehr als 5 Medikamente (Z) Etwas mehr als 10 % schätzen den eigenen Gesundheitszustand als schlecht bis sehr schlecht ein (Z) = subjektive Gesundheit 25 % haben keine Lebenszufriedenheit (Z) Es ist nicht so wichtig zu erwähnen, dass im Zeitraum, da die Studie erstellt wurde die Anzahl der 80 bis 85 jährigen in Österreich lebenden Personen ca. 217.500 betragen hat. Es ist wirklich auch nicht wesentlich, dass es sich bei der Studie um die Befragung von 358 Personen handelt, die zuhause bzw. in betreutem Wohnen leben und um 52 Pflegeheimbewohner handelt. Das einzig Wichtige für das Individuum ist, mit welcher Aussage er zu welcher Gruppe gehört. Vielleicht tröstet es ihn, dass er nur zu den Wenigen gehört, die schon länger als 10 Jahre lang pflegebedürftig sind. Oder es beruhigt ihn, dass er heute (noch?) zu den sich jung fühlenden, aktiven, Hochbetagten zu rechnen ist. Jeder darf sich selbst über den Teil des Schicksals ...
Allgemein Begriffe & Spezielles Gesundheitspolitik Patient   Permalink

Di 5 Mai Mancher macht eine Patientenverfügung (PatV) in der Hoffnung, den vielfältigen Leiden als Pflegefall zu entgehen. Die Palette der Leiden reicht von Schmerzen oder Bettlägerigkeit über Gefühl der Scham weil er gewaschen, gefüttert und gewindelt werden muss, bis hin zu Demütigung, wenn ein Dementer nicht mehr weiß was er tut oder wer er ist, wohl aber erdulden muss was Pflegepersonen oder Ärzte für gut und richtig finden. Was heute Mitleid mit den Alten erzeugt, kann morgen einen selbst betreffen und zur Belastung für die eigenen Kinder werden. Im Alter kein Pflegefall sein Diesen Wunsch kann man sich mit einer Patientenverfügung nicht erfüllen, denn: „Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist“ [§ 2 (1) PatVG]. Das heißt, die PatV wird erst wirksam, wenn sich jemand nicht mehr mitteilen kann, was im Umkehrschluss bedeutet: So lange jemand (noch) beurteilen und sagen kann welche Behandlung er zulässt oder ablehnt, so lange muss er das auch selbst tun. Anderenfalls wird stillschweigend angenommen, dass er jeder Behandlung zustimmt. (Nur bei Operationen wird die Zustimmung schriftlich verlangt.) Bei den immer mehr werdenden medizinischen Möglichkeiten bedarf es heute vieler Überlegungen, um zu wissen ob man ärztlichen Empfehlungen kritiklos folgen soll. Dabei hilft das Pflegefall-Tool. Es führt Nichtmediziner zu ihrer persönlichen Meinung über Behandlung, Operation, Spitalseinweisung, Therapiefortsetzung oder Therapieabbruch. Die individuelle Entscheidung muss nämlich subjektiven Bedürfnissen gerecht werden und darf nicht nur dem medizinischen Sachverstand folgen. Um nicht jahrelang als Pflegefall zu leiden muss man von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen. Lassen Sie Ärzte nicht erst herausfinden was in Ihrer Patientenverfügung steht, wenn Sie schon im “bewusstlosen Zustand” sind. ...
Allgemein Angehörige Begriffe & Spezielles   Permalink

Mo 20 Apr Die neue Perspektive Zum Pflegefall werden, das kann jeden treffen – die Eltern oder Großeltern, den Partner, Freunde, aber auch einen selbst. Mit moderner Medizin verlängert man heute Pflegefällen – meist ungefragt – das Leben (durchschnittlich 8, 9 oder 10 Jahre – je nach Quelle). Ein Zustand, den die Betroffenen als Schreckensszenario bezeichnen und vor dem sie Angst haben (Quelle: Österr. Hochbetagtenstudie 2015). Weil es die Generation der heute von Pflegebedürftigkeit betroffenen Alten vermeidet darüber zu sprechen, können ihnen diesbezüglich nur Personen helfen, die ihnen sehr nahe stehen. Primär bedarf es nämlich der Einsicht, bei medizinischer Behandlung von seinem Selbstbestimmungrecht Gebrauch zu machen, d. h. nicht jeder ärztlichen Empfehlung “blind” zu folgen. Das lehrt die Mobile-Health-Anwendung Pflegefall-Tool, welche ich nach geriatrischen, ethischen und rechtlichen Aspekten entwickelt habe.  Das Tool bestimmt nicht “von oben herab” was letzter Wissensstand ist und deshalb auch “gut für den Patient sein muss”. Vielmehr begleiten geeignete Fragen den Anwender durch den Entscheidungsfindungsprozess eine Therapie fortzuführen oder abzulehnen und lassen ihn schließlich selbst erkennen, ob er entscheidet dem vom Tool errechneten Vorschlag zu folgen. Er braucht dazu kein medizinisches Wissen. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab – z.B. vom Behandlungsziel, von Lebensqualität, von subjektivem Befinden oder von sozialen Komponenten. Zur Erleichterung für den Anwender listet das Tool dafür Beispiele auf, und es bietet gleichzeitig Antworten zur Auswahl an. Jede Maßnahme, jede Situation, jeder Fall ist einzeln und für sich zu beurteilen, weshalb das Pflegefall-Tool  für jede Berechnung eines Vorschlages individuelle Daten berücksichtigt. Der Anwender lernt, ärztliche Empfehlungen kritisch zu beurteilen, bis er nur mehr medizinische Maßnahmen zulässt, die auch er selbst für richtig findet. ...
Allgemein Angehörige Wissen   Permalink

Mi 22 Okt Am 7.10.14 wurden geplante Änderungen des BPGG bekannt – eine eigenartige „Reform“. Nachdem der Zugang 2011 zu Stufe 1 von 50 auf 60 Stunden und zu Stufe 2 von 75 auf 85 h/Mo erhöht wurde, soll ab 2015 der Zugang nochmals erschwert werden, u.zw. zu Stufe 1 von 60 auf 65 und zu Stufe 2 von 85 auf 95 Betreuungsstunden pro Monat. (BPGG § 4 Abs. 2). Die Erwartung daraus: im Jahr 2015 sollen anstatt 71.000 nur 65.000 neue Pflegegeldbezieher hinzukommen. Es geht also um 6.000 Personen, die auch Stufe 1 nicht mehr bekommen werden. Man nimmt diesen 6.000 Menschen ab 2015 etwas weg, was ihnen 2014 noch zugestanden ist. Das heißt für mich aber nicht „eingespart“. Einsparen sollte man bei Ausgaben die nicht den Pflegebedürftigen zugute kommen, obwohl das Geld für diese Ausgaben auch für die Pflegebedürftigen bereit gestellt wurde. Z.B. 12 Mio. Euro im Jahr für 58.000 Anträge die abgelehnt werden müssen, weil gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dieses Geld könnte man einsparen, ohne jemandem etwas wegzunehmen. Im Zuge einer echten Reform würde man draufkommen, dass das gar nicht so schwer umzusetzen ist. Abseits volkswirtschaftlicher Auswirkungen stellen sich für mich einige Fragen. Wie viele Pflegegeldbezieher der Stufe 1 gibt es insgesamt, deren Pflegebedarf zwischen 60,5 und 65 Stunden pro Monat liegt? Nach meinem Verständnis müssten ja alle 6.000 Pflegegeldwerber die von den negativen Auswirkungen betroffen sind, genau in diese Bandbreite fallen. Weil gutachtenstechnisch eine pflegestufenrelevante Differenz von 5 h/Mo in Stufe 1 kaum zu erreichen ist, wird das tatsächliche Ergebnis der „Reform“ erst aus der Statistik für 2015 abzulesen sein. Für mich ist auch unverständlich was Seniorenverbände von SPÖ und ÖVP an dieser Reform gut finden. Einer „Reform“ die nur den Zugang verschärft und Erhöhung der Geldwerte erst ab 2016 verspricht, und zwar in Stufe 1 um € 3,10 pro Monat und in Stufe 2 um € 5,70 pro Monat mehr. Diese Summen konnten auch nicht verhindern, ...
Angehörige Gesundheitspolitik   Permalink

Mo 4 Aug Pflegegeld ist für pflegebedürftige Personen vorgesehen. Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. [vgl. § 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)]. Oft wird aber unrichtigerweise interpretiert, dass Pflegegeld eine finanzielle Abgeltung für zu ertragende Schmerzen und Leiden sei, oder dass bestimmte Diagnosen bzw. hohes Alter automatisch einen Pflegegeldanspruch auslösen. Auf „offiziellen“ Websites (z.B. help.gv.at, Bundessozialamt, Volkshilfe) findet man zwar rasch die Information wie viele Stunden Pflegebedarf pro Monat für welche Stufe notwendig sind. Doch wer einzelne Stundenwerte kennen will um den Gesamtpflegebedarf zu berechnen, der muss schon länger suchen. Der Begriff “Pflegebedarf” umfasst Hilfen, Betreuungsleistungen und unter betimmten Voraussetzungen auch den Erschwerniszuschlag (vgl. pflegedaheim.at). Für die Einstufung sind nicht Zeiten maßgeblich die man individuell für Pflegebedürftige aufwendet, sondern es zählen die im Pflegegeldgesetz festgelegten Stunden. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären: Nehmen wir an, eine alte Dame muss zum ‘Einkaufen gehen’ begleitet werden. Vielleicht weil sie sich mit dem Geld nicht mehr verlässlich auskennt, weil es im Haus keinen Lift gibt, weil sie schwindlig ist und deshalb nur mit Rollator gehen kann, weil sie (z.B. wegen Schmerzen) nichts tragen kann; sie geht schon schlecht und braucht für den Weg bis zum Supermarkt 30 Minuten. Die Entscheidung was heute eingekauft werden soll, die Wegstrecken im Supermarkt, das Warten an der Kassa und der Weg zurück nach Hause nehmen alles in allem fast 2 Stunden in Anspruch. Begleitet man die Dame auch nur jeden 2. Tag zum Einkaufen, so ergibt das alleine ca. 30 Stunden im Monat. So verständlich der Standpunkt der Angehörigen dieser Dame ist und so groß deren Bedürfnis ist, dem Gutachter die Rechnung für diese und für viele andere Hilfen im Detail darzulegen, so erfolglos muss die Rechnung aber bleiben. ...
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Sa 19 Jul Oft hört man die Frage: kann man beim Pflegegeld auch herabgestuft werden? Die Antwort lautet eindeutig: „JA“. Begriffe wie „erworbene Rechte“ finden sich im Pflegegeldgesetz ebenso wenig wie Pflegegeld aufgrund eines Vertrages ausbezahlt wird, also kommt auch der Begriff „Eingriff in bestehende Verträge“ nicht zum Tragen, aber auch ein Plädoyer dass „Verlass auf Lebensplanung“ gegeben sein muss wird ins Leere gehen – und schließlich gibt es „Sicherheitsstufen“ nur bei manchen Quizsendungen. Die Nachuntersuchung wurde vom Entscheidungsträger ja angeordnet um festzustellen ob gegenüber dem Gewährungsgutachten eine funktionelle Besserung eingetreten ist. Ist das der Fall wird neu eingestuft. Das Ergebnis einer Nachuntersuchung kann also durchaus heißen, dass herabgestuft wird aber auch dass das Pflegegeld gänzlich entzogen wird. Die funktionelle Besserung kann viele Ursachen haben. „Weniger Schmerzen“ oder „Heilung“ sind aber nicht die einzigen Ursachen. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass im Umkehrschluss auch die Tatsache „es ist alles schlechter geworden“ eine höhere Pflegestufe zur Folge haben muss. Und ob man im Zuge der Begutachtung anlässlich eines Erhöhungsantrages herabgestuft werden kann – auch diese Frage ist mit „JA“ zu beantworten. Die Zeiten, da Empfänger des Hilflosenzuschusses automatisch Pflegegeld bekamen sind schon längst vorbei. Mit Übernahme des Landespflegegeldes in die Bundeskompetenz (ab 1.1.2012) sollte österreichweit eine einheitliche Einstufung erreicht werden. Es kann sein, dass der nächste Schritt (als logische Folge) sein wird, die ursprünglich viel zu „großzügigen“ Einstufungen auf die gesetzliche Norm zurückzuführen, sodass mehr Geld im Topf bleibt, das dann wirklich Bedürftigen zugutekommt. Zusätzlich wurde mit 1.1.2012 die benötigte Mindeststundenanzahl pro Monat für Stufe 1 von mehr als 50 auf mehr als 60 erhöht und für Stufe 2 von mehr als 75 auf mehr als 85 Stunden pro Monat erhöht. ...
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So 4 Mai Pflegegeld bekommt man, wenn alltäglich Notwendiges infolge Behinderung(en) nicht mehr selbst besorgt werden kann. Jetzt soll Pflegegeld helfen, notwendige Hilfe(n) leichter bezahlen zu können. Pflegegeld kann aber nicht alle pflegebedingten Mehrkosten ersetzen, sondern nur einen Beitrag dazu leisten. (vgl. §1 BPGG) Pflegegeld bekommt man nicht automatisch bei bestimmten Krankheiten oder Diagnosen, nicht wegen Schmerzen oder Operationen, nicht als Besitzer eines Behindertenpasses und auch nicht ab einem gewissen Alter. Denn an all diesen Tatsachen kann Pflegegeld nichts ändern. Folgende Punkte sind zwar für Sie sehr wichtig, haben aber nur bedingt Einfluss auf die Pflegestufe oder auf das Gutachten: hohe Ausgaben (zB für Pflege, Essen, Heimhilfe, Rezeptgebühren, Taxi etc.); geringe Pension; Wegfall von Hilfe (zB Ausfall eines Angehörigen); Wunsch nach einer bestimmten Pflegestufe (zB “wegen Aufnahme ins Heim”). Wie bekommt man Pflegegeld bzw. eine höhere Pflegestufe? Sie stellen (im Namen Ihres Angehörigen) einen Antrag – u. zw. bei der Stelle, von wo er seine Pension bekommt. Entweder das dort aufliegende Formular ausfüllen oder den Antrag online stellen. Details finden Sie weiter unten. Obwohl die Antragstellung, Begutachtung und Bescheidausfertigung für Pflegegeldwerber kostenlos ist, gibt es gute Gründe vor Antragstellung Pflegegeldberatung in Anspruch zu nehmen. Beratung bekommt man bei Behindertenverbänden, bei Heimhilfeorganisationen und auch bei Personen, die spezielle Gutachter-Ausbildungen für Pflegegeld-Einstufungen absolviert haben. Bei Letzteren ist Pflegegeld-Beratung verständlicher Weise kostenpflichtig (vgl. www.meinpflegegeld.at). Dabei ist zu bedenken: Pflegegeld oder eine eine höhere Pflegestufe zu bekommen, das wiederholt sich jeden Monat, während man für gutachterlichen Rat aber nur einmal bezahlt. Bevor man dem System Kosten verursacht – jede Antragsbearbeitung ist mit finanziellem Aufwand für das System verbunden – sollte man sich selbst einige Fragen (aufrichtig) beantworten. ...
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Mi 2 Apr Das Wort „Pflegefall“ war ursprünglich kein medizinischer sondern ein rechtlicher Begriff. Pflegefall bedeutete, dass Krankenkassen für diesen Patient die Versorgungs-kosten im Spital (Krankenhaus) nicht bezahlten, es sei denn es konnte medizinische Behandlung aufgezeigt werden. Also wurden Untersuchungen gemacht, die eigentlich nicht notwendig waren, sonst hätte das Spital kein Geld für die Versorgung bzw. Betreuung des Patienten bekommen. Deshalb wurden und werden Pflegefälle in Pflegeheimen untergebracht. Pflegeheime sind Heime, die der Pflege (vormals „Aufbewahrung“, dann „Unterbringung“) von Personen dienen, die aufgrund ihres körperlichen oder geistig-seelischen Zustandes nicht imstande sind, die lebenswichtigen wieder­kehrenden Verrichtungen ohne fremde Hilfe zu besorgen[1]. Erst wenn durch eine akute Erkrankung wieder stationäre Pflege notwendig wird, bezahlt die Krankenkasse wieder.

Aus geriatrischer Sicht gesehen sind „Pflegefälle“ oder „Alterspflegebedürftige“ Personen, die infolge (chronischer) Krankheit nicht imstande sind, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. Diese Personen brauchen Pflege, Hilfe oder Betreuung, weil sie ständig krank sind. Man nennt sie auch chronisch Kranke. Dazu zählen: ältere multimorbide Menschen, Demente, unheilbar Kranke und Sterbende.

Durch die Fortschritte in der Medizin wird nämlich für jeden von uns die Chance größer, älter zu werden, dadurch den Ausbruch einer unheilbaren Krankheit zu erleben bzw. zu erfahren wie eine oder mehrere Krankheiten in ein chronisches Stadium übergehen. Heute ist niemand davor gefeit, ein Pflegefall bzw. pflegebedürftig zu werden. Wie lange Pflegebedürftigkeit heutzutage andauert, lesen Sie im Beitrag Patiententenautonomie.

[1] NÖ Sozialhilfegesetz § 45/7
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