"Pflegeheimgesetz StF: LGBl.Nr. (16/2002, 35/20031) [mit nachfolgenden Änderungen. ...] Dieses Gesetz schützt die Rechte und Interessen der Bewohner von Pflegeheimen. Grundsatz ist die Wahrung der Menschenwürde, der Schutz der persönlichen Freiheit, die Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner und die Sicherung der Pflegequalität. [...]" https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&...