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Kurzzeitpflege - Land Kärnten GPS

"Die vom Land geförderte Kurzzeitpflege in einem Heim soll Personen, die nahe Angehörige pflegen, kurzzeitig – wie der Name schon sagt – entlasten. Die Inanspruchnahme gilt für Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe 3 bzw. bei demenzieller Entwicklung (Nachweis durch ärztliches Attest) ab Pflegestufe 2 für maximal 28 Tage pro Jahr. Die Zuweisung erfolgt seit dem 01.01.2021 über das Land Kärnten, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege. Die Anträge sind dementsprechend dort einzubringen. [...]"
https://gps-ktn.at/pflege-und-betreuung/unterstuetzung-fuer-...