"Wenn pflegende Angehörige eine Zeit lang ausfallen, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Beispielsweise wegen Erkrankung oder Urlaubs der Pflegeperson. Das gilt auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person vorübergehend verschlechtert. Wodurch ein Verbleib im eigenen Wohnbereich vorübergehend nicht möglich ist. [...]" https://www.naeher-am-menschen.at/betreuen-pflegen/was-bedeu...