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Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: "Bedenken Sie, dass es innerhalb der EU - abgesehen vom Beruf der allgemeinen Krankenpflege - keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe gibt. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzung für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der Patientinnen und Patienten notwendig. [...]"
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-u...

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