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Förderung der 24-Stunden-Betreuung - Informationen oesterreich.gv.at

"Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf eine Förderung. [...]"
https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/1/Seite...

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