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Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS

"Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient ua der rechtlich verbindlichen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften. Daneben werden beispielsweise auch Verordnungen mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden im RIS rechtlich verbindlich kundgemacht. [...]"
https://www.ris.bka.gv.at

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