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Zitat DerStandard vom 31.01.2016:

"Die Pflicht, sich eine Registrierkasse zu besorgen, wird auch zahlreiche selbstständige Pflegerinnen treffen Wien – Die eine oder andere Ausnahme konnte die Wirtschaft bei der umstrittenen Registrierkassenpflicht noch erkämpfen. Wer seine Umsätze im Freien erzielt, also etwa Maronibrater, muss sich erst bei einem Jahresumsatz von über 30.000 Euro eine Kasse zulegen – die vielzitierte "Kalte-Hände-Regelung". [...]"
http://derstandard.at/2000030036077/Registrierkasse-fuer-Pfl...
Quelle: derstandard.at


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