"Vorraussetzungen und Leistungen. Für die Zuerkennung der Pflegestufen notwendig ist die Feststellung des Hilfe- und Betreuungsbedarfes im Rahmen einer Begutachtung durch einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft. Die Sozialversicherungsträger beauftragen diese auf Honorarbasis, um in der eigenen Ordination oder im Zuhause des Pflegebedürftigen ein Gutachten zu erheben. Das erstellte Gutachten ist die Grundlage für Pflegegeldberechnung. Im Bundespflegegeldgesetz sind die Verrichtungen, welche für die Berechnung des Pflegegeldes berücksichtigt werden festgelegt. Auch die Zeitwerte, welche den jeweiligen Verrichtungen zugeordnet werden sind in Fixwerten, Mindest- oder Richtwerten definiert. [...]" https://meinpflegegeld.at/pflegestufen