" Transplantierte Organe stammen zum großen Teil von Verstorbenen. Im österreichischen Recht ist die sogenannte Widerspruchslösung zur Organspende verankert. Diese besagt, dass eine Organentnahme bei einer potenziellen Spenderin/einem potenziellen Spender nach Feststellung des Todes zulässig ist, sofern diese/dieser nicht schon zu Lebzeiten einer solchen widersprochen hat. Organe und Zellen dürfen nur freiwillig und unentgeltlich gespendet werden und dürfen nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die auf Gewinn ausgerichtet sind. [...]" https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/transplan...