"Im NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vergibt das Land NÖ eine Förderung an betreuungsbedürftige Personen für alle seit 1. Juli 2007 legalen Betreuungsverhältnisse zur pauschalen Abgeltung der Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungspersonen. Die Höhe der Förderung beträgt für eine selbständige Betreuungskraft 275 Euro monatlich und für eine unselbständige Betreuungskraft 550 Euro monatlich. Es werden bis zu zwei Betreuungsverhältnisse pro Haushalt gefördert. [...]" https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025881.html