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Patient*innenverfügungen: Rechtsbelehrungen und Beurkundungen - Land Burgenland

"Seit 1.6.2006 ist das Patient*innenverfügungs-Gesetz in Kraft (BGBl. I Nr. 55/2006). Eine Patient*innenenverfügung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Willenserklärung, mit der ein*e Patient*in bestimmte medizinische Behandlungen (nicht auch pflegerische Tätigkeiten) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er*sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. [...]"
https://www.burgenland.at/service/landes-ombudsstelle/gesund...

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