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Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich

"Grundsätzlich kann jede Patientin / jeder Patient bei einem vermuteten Behandlungsfehler die Unterstützung eines ordentlichen Gerichts in Anspruch nehmen. Derartige Gerichtsverfahren dauern oft sehr lange und sind extrem kostenintensiv. Der Ausgang eines Verfahrens kann außerdem nie vorhergesagt werden. Seit 1991 gibt es die Schiedsstelle für ärztliche Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich. Sie stellt die Alternative zu den Gerichtsverfahren dar. [...]"
https://www.aekooe.at/patienten/schiedsstelle

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