"Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, müssen eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung absolvieren. In Vorarlberg setzt die ifs Beratungsstelle für Gewaltprävention ein dementsprechendes Beratungsangebot um. [...]" https://www.ifs.at/beratungsstelle-fuer-gewaltpraevention.ht...