Mo
31 Aug
… aber von da an, kann man immer noch 10 bis 15 Jahre lang auf fremde Hilfe angewiesen sein, oder gepflegt werden müssen. Wer also im Alter nicht „ewig“ gewaschen, gefüttert und gewindelt werden will, der kann nicht früh genug damit beginnen solch einem Zustand vorzubeugen. Geistiges und körperliches Training, Anti-Aging-Programme, Ernährung, Lebensstil – alles kann mithelfen, diese Situation zu vermeiden. Was aber, wenn diese betrübliche Lage dennoch eintritt? Dann hilft nur mehr eines, schon rechtzeitig – mit Pflegefall-Tool – vorgesorgt zu haben.
Mit der Web-Anwendung Pflegefall-Tool kann man die Dauer einer eventuell künftig eintretenden Pflegebedürftigkeit in Grenzen halten.
bewusst für sich selbst bestimmen
Um zu gegebener Zeit für sich selbst entscheiden zu können, braucht es einen Lernprozess der einen darauf vorbereitet, schließlich steht und fällt ja auch nicht alles mit einer einzigen Entscheidung.
Schon lange zuvor gibt es Situationen, in denen man überlegt: „möchte ich ein bestimmtes Medikament beginnen bzw. fortsetzen oder nicht; Soll ich einer ärztlich empfohlenen Maßnahme wirklich zustimmen oder sie lieber ablehnen“?
Mit Pflegefall-Tool kann man schon ab heute üben zu richtigen Antworten zu finden (Impfungen, Lebensstil, Naturheilmittel etc.). Das Tool berechnet zwar für jede Fragestellung eine eindeutige Antwort, aber dank des speziellen Fragenkatalogs erkennt der Anwender nach einigen Abfragen selbst, wie er entscheiden soll. Er braucht dazu kein medizinisches Wissen, denn er beurteilt ja nicht was medizinisch richtig ist, sondern er beantwortet für sich selbst die Frage, wie er mit einem ärztlichen Vorschlag umgeht.
Entstehung von Pflegefall-Tool
Nachdem ich über Jahrzehnte vielfältige Patientenschicksale betreut und begleitet habe, entstand nun Pflegefall-Tool – für Leute die bereits in jungen Jahren lernen möchten was man tun kann, um im Alter den Kampf „Medizin gegen Natur“ nicht wehrlos ertragen müssen. ...
So
28 Jun
„Ziele wirken wie ein Kompass“ oder „wer kein Ziel vor Augen hat, kann auch den Weg nicht finden“, sind Grundweisheiten jeglichen Wirkens dem eine Systematik zugrunde liegt.
Wie oft fragt sich ein Arzt ehrlich nach dem Therapieziel, bevor er einem Pflegefall selbst, oder für einen Pflegefall eine Untersuchung, ein Medikament, eine Operation, die Einweisung in ein Spital, eine Physiotherapie oder auch „nur das tägliche Heraussetzen” empfiehlt?
Wie oft fragt sich der mündige Patient selbst bzw. dort wo medizinisches Wissen notwendig ist seinen Arzt, nach dem Therapieziel, bevor er eine Empfehlung annimmt?
Wie oft fragen sich Angehörige, deren einzige Verpflichtung es ist das Wohl des Pflegebedürftigen zu wahren, nach dem Therapieziel, bevor sie vom Arzt eine Therapie verlangen oder dem Betroffenen „einreden“, dass die Therapie gut oder wichtig für ihn sei?
Was wird mit der Empfehlung einer medizinischen Maßnahme angepeilt? Prävention (vorbeugen/verhüten/vermeiden), Vorsichtsmaßnahme, Heilung, Linderung, Handeln nach geltenden Leitlinien, Grundlage für Konsequenzen, Lebensrettung, Lebensverlängerung, Beruhigung von Angehörigen, Selbstschutz vor möglichen Anschuldigungen wegen Versäumnis oder Unterlassens, Üben von Routinen oder andere Ziele? Wie sicher ist das definierte Therapieziel erreichbar?
Erst wenn das eindeutig deklarierte Therapieziel vom Betroffenen gewollt ist, und nach medizinischem Sachverstand auch erreichbar ist, sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen durchführbar sind, sollten Ärzte und Angehörige der medizinischen Dienste Empfehlungen abgeben, bzw. Angehörige und Pflegepersonen die Empfehlung auch umsetzen.
Schlagwörter: Pflegefall, Therapieziel
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Do
28 Mai
Die Forderung nach Selbstbestimmung in medizinischen Belangen wird wieder modern …
Oberflächlich betrachtet geht es dabei ja „nur“ um das Recht selbst bestimmen zu können, was medizinisch geschehen soll. Aber eben nur bei flüchtiger Betrachtung. Ginge es nämlich nur darum, was jemand selbst tun oder unterlassen möchte, bräuchte es keine Diskussion, denn jeder kann, darf und soll auch selbst über seine Gesundheit und über sein Leben entscheiden. So wie jeder im Allgemeinen selbst entscheidet ob er raucht, Alkohol oder Drogen konsumiert, übergewichtig ist, keine Bewegung macht usw. usf. oder eben diese Dinge nicht tut oder nicht zulässt, weil sie negative Auswirkungen auf seine Gesundheit haben. Die Diskussion um Selbstbestimmung findet statt, wenn möglichst unbemerkt Forderungen an andere transportiert werden sollen; was man ja nicht gerne offen sagt.
Während man Selbstbestimmung immer nur einseitig darstellt, nämlich mit Bezug auf den Bestimmenden, kann sie doch auch anderweitige Folgen haben.
Diskussion um “Abtreibungsparagraph”
Vor 40 Jahren gab es eine Diskussion um den § 144 StGB. Auch damals wurde nur mit Selbstbestimmung der Frauen argumentiert, ohne auf Ärzte Rücksicht zu nehmen, die dieses Selbstbestimmungsrecht zu exekutieren haben. Damals wie heute ist diese Selbstbestimmung mit der stillschweigend vorausgesetzten Forderung an Ärzte verbunden, den Schwangerschaftsabbruch (für manche Krankenhäuser sogar selbstverständlich) durchzuführen. Die ethische und menschliche Einstellung der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen (müssen) ist von der legalisierten rechtlichen Einstellung ebenso völlig verdrängt worden, wie es die Legislative nicht als ihre Aufgabe sah, das Wohl der heute selbstbestimmenden Frauen auch für die Zukunft noch zu schützen. Abgesehen davon, ob oder welche traumatischen Folgen für eine Frau entstehen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, sei ...
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Di
5 Mai
Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien hat festgestellt, dass gegenüber 2009, als nur etwas mehr als 50 % der Befragten von einer Patientenverfügung (PatV) wussten, heute zwar schon mehr als ¾ der Befragten von der Möglichkeit einer PatV gehört haben, die Verbreitung der PatV aber kaum zugenommen hat.
Aus meiner Sicht sind es nicht nur die Kosten (mancherorts ja ohnehin kostenlos) oder der „bürokratische“ Zugang zu einer PatV, weshalb aktuell erst 4,1 % der Bevölkerung eine PatV haben, obwohl es 2009 auch schon knapp 4 % waren. Bürger suchen eine Möglichkeit dem Leiden als Pflegefall zu entgehen – aber diesen Wunsch kann die PatV nicht erfüllen. Vgl. Patientenverfügung und Pflegefall-Tool.
Wie aber – wenn nicht mit einer Patientenverfügung – stellt man es an, nicht übergebührlich lange ein Pflegefall zu sein?
Die Lösung liegt darin, dass man schon frühzeitig lernt medizinische Angebote selbstverantwortlich zu beurteilen. Während viele denken: „ich kann mich doch nicht gegen den Rat eines Arztes entscheiden“ so weiß in Wahrheit niemand besser was für einen Patient gut ist, als der Patient selbst. Vielleicht haben auch Sie schon einmal gehört, dass „schlaue“ Patienten im Pflegeheim ihnen verordnete Medikamente nicht schlucken, sondern verschwinden lassen. Sie tun, was ihr gutes Recht ist. Denn: nicht der Arzt hat das Recht zu behandeln, sondern der Patient hat das Recht behandelt zu werden oder Behandlung abzulehnen. Jeder darf selbst bestimmen ob er medizinische Behandlung zulässt oder ablehnt. Niemand kann zu „gesunder“ Lebensweise gezwungen werden (z.B. Raucher, Alkoholiker, Übergewichtige), und niemand darf gegen seinen Willen behandelt werden (z.B. Entzugsbehandlung, Gewicht reduzieren). Der Patientenwille ist und bleibt die Grenze für jede ärztliche (Be)Handlung sowie oberstes Gebot.
Das Bewusstwerden und die zunehmende Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts ...
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Di
5 Mai
Mancher macht eine Patientenverfügung (PatV) in der Hoffnung, den vielfältigen Leiden als Pflegefall zu entgehen. Die Palette der Leiden reicht von Schmerzen oder Bettlägerigkeit über Gefühl der Scham weil er gewaschen, gefüttert und gewindelt werden muss, bis hin zu Demütigung, wenn ein Dementer nicht mehr weiß was er tut oder wer er ist, wohl aber erdulden muss was Pflegepersonen oder Ärzte für gut und richtig finden. Was heute Mitleid mit den Alten erzeugt, kann morgen einen selbst betreffen und zur Belastung für die eigenen Kinder werden.
Im Alter kein Pflegefall sein
Diesen Wunsch kann man sich mit einer Patientenverfügung nicht erfüllen, denn: „Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist“ [§ 2 (1) PatVG].
Das heißt, die PatV wird erst wirksam, wenn sich jemand nicht mehr mitteilen kann, was im Umkehrschluss bedeutet: So lange jemand (noch) beurteilen und sagen kann welche Behandlung er zulässt oder ablehnt, so lange muss er das auch selbst tun. Anderenfalls wird stillschweigend angenommen, dass er jeder Behandlung zustimmt. (Nur bei Operationen wird die Zustimmung schriftlich verlangt.) Bei den immer mehr werdenden medizinischen Möglichkeiten bedarf es heute vieler Überlegungen, um zu wissen ob man ärztlichen Empfehlungen kritiklos folgen soll. Dabei hilft das Pflegefall-Tool.
Es führt Nichtmediziner zu ihrer persönlichen Meinung über Behandlung, Operation, Spitalseinweisung, Therapiefortsetzung oder Therapieabbruch. Die individuelle Entscheidung muss nämlich subjektiven Bedürfnissen gerecht werden und darf nicht nur dem medizinischen Sachverstand folgen.
Um nicht jahrelang als Pflegefall zu leiden muss man von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen. Lassen Sie Ärzte nicht erst herausfinden was in Ihrer Patientenverfügung steht, wenn Sie schon im “bewusstlosen Zustand” sind. ...
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Mo
20 Apr
Die neue Perspektive
Zum Pflegefall werden, das kann jeden treffen – die Eltern oder Großeltern, den Partner, Freunde, aber auch einen selbst.
Mit moderner Medizin verlängert man heute Pflegefällen – meist ungefragt – das Leben (durchschnittlich 8, 9 oder 10 Jahre – je nach Quelle). Ein Zustand, den die Betroffenen als Schreckensszenario bezeichnen und vor dem sie Angst haben (Quelle: Österr. Hochbetagtenstudie 2015). Weil es die Generation der heute von Pflegebedürftigkeit betroffenen Alten vermeidet darüber zu sprechen, können ihnen diesbezüglich nur Personen helfen, die ihnen sehr nahe stehen. Primär bedarf es nämlich der Einsicht, bei medizinischer Behandlung von seinem Selbstbestimmungrecht Gebrauch zu machen, d. h. nicht jeder ärztlichen Empfehlung “blind” zu folgen.
Das lehrt die Mobile-Health-Anwendung Pflegefall-Tool, welche ich nach geriatrischen, ethischen und rechtlichen Aspekten entwickelt habe. Das Tool bestimmt nicht “von oben herab” was letzter Wissensstand ist und deshalb auch “gut für den Patient sein muss”. Vielmehr begleiten geeignete Fragen den Anwender durch den Entscheidungsfindungsprozess eine Therapie fortzuführen oder abzulehnen und lassen ihn schließlich selbst erkennen, ob er entscheidet dem vom Tool errechneten Vorschlag zu folgen. Er braucht dazu kein medizinisches Wissen.
Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab – z.B. vom Behandlungsziel, von Lebensqualität, von subjektivem Befinden oder von sozialen Komponenten. Zur Erleichterung für den Anwender listet das Tool dafür Beispiele auf, und es bietet gleichzeitig Antworten zur Auswahl an. Jede Maßnahme, jede Situation, jeder Fall ist einzeln und für sich zu beurteilen, weshalb das Pflegefall-Tool für jede Berechnung eines Vorschlages individuelle Daten berücksichtigt.
Der Anwender lernt, ärztliche Empfehlungen kritisch zu beurteilen, bis er nur mehr medizinische Maßnahmen zulässt, die auch er selbst für richtig findet. ...
Fr
9 Jan
Wozu braucht man eine Pflegegeldberatung, wenn es automatisierte online-Rechner gibt?
Ein Rechner kann nicht beurteilen welche Antworten zu großzügig (übertrieben dramatisch) oder zu vorsichtig (z.B. aus Eitelkeit unnötig beschönend) geklickt wurden. Angenommen die Frage nach selbstständig Gesicht und Oberkörper waschen wurde verneint, dann rechnet das Programm den dafür vorgesehenen Pflegeaufwand. Ein Pflegegeldberater sieht aber, wenn diese Tätigkeit sehr wohl selbständig erledigt werden kann, weil man z.B. nur ein Stockerl vor das Waschbecken zu stellen braucht. Hier war die Antwort zu großzügig geklickt. Jemand anderer hat vielleicht geklickt, selbst Schuhe und Strümpfe an- und ausziehen zu können. Der Pflegegeldberater erkennt aber aufgrund seiner Erfahrung, dass dies nur unter großer Mühe, unter Schmerzen oder mit kleiner Hilfe durch den Partner möglich ist. Diese Antwort war eindeutig zu vorsichtig geklickt, sodass der automatische Rechner diesen Pflegeaufwand nicht berücksichtigt hat.
Im Rahmen von Pflegegeldberatung wird geklärt was medizinisch (aufgrund von Befunden) zu rechtfertigen ist und welche Fremdhilfe durch Verwendung von Hilfsmitteln vermeidbar ist.
Um nichts weniger wichtig für die optimale Einstufung als die nüchterne Beurteilung sind schlüssige Begründungen und die richtige Formulierung von Argumenten für notwendige Hilfen. „Er/Sie kann wirklich nicht mehr …“ mag schon richtig sein, ist aber keine überzeugende Formulierung und auch keine ausreichende Begründung für benötigten Pflegeaufwand. Nur selten muss der Berater ein Gutachten erstellen, um es dem Einstufungsverfahren beizulegen. Meist genügt es den Kunden mit Information ausstatten, die er dann – je nach Verfahrensstand – entweder dem Gutachter der Sozialversicherung vermittelt damit sie sich schon im Erstgutachten findet. Der Berater kann dem Kunden die relevante Information geben die er dem Richter in der Verhandlung vorträgt, oder die er seinem ...
Mi
22 Okt
Am 7.10.14 wurden geplante Änderungen des BPGG bekannt – eine eigenartige „Reform“. Nachdem der Zugang 2011 zu Stufe 1 von 50 auf 60 Stunden und zu Stufe 2 von 75 auf 85 h/Mo erhöht wurde, soll ab 2015 der Zugang nochmals erschwert werden, u.zw. zu Stufe 1 von 60 auf 65 und zu Stufe 2 von 85 auf 95 Betreuungsstunden pro Monat. (BPGG § 4 Abs. 2).
Die Erwartung daraus: im Jahr 2015 sollen anstatt 71.000 nur 65.000 neue Pflegegeldbezieher hinzukommen. Es geht also um 6.000 Personen, die auch Stufe 1 nicht mehr bekommen werden. Man nimmt diesen 6.000 Menschen ab 2015 etwas weg, was ihnen 2014 noch zugestanden ist. Das heißt für mich aber nicht „eingespart“. Einsparen sollte man bei Ausgaben die nicht den Pflegebedürftigen zugute kommen, obwohl das Geld für diese Ausgaben auch für die Pflegebedürftigen bereit gestellt wurde. Z.B. 12 Mio. Euro im Jahr für 58.000 Anträge die abgelehnt werden müssen, weil gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dieses Geld könnte man einsparen, ohne jemandem etwas wegzunehmen. Im Zuge einer echten Reform würde man draufkommen, dass das gar nicht so schwer umzusetzen ist.
Abseits volkswirtschaftlicher Auswirkungen stellen sich für mich einige Fragen.
Wie viele Pflegegeldbezieher der Stufe 1 gibt es insgesamt, deren Pflegebedarf zwischen 60,5 und 65 Stunden pro Monat liegt? Nach meinem Verständnis müssten ja alle 6.000 Pflegegeldwerber die von den negativen Auswirkungen betroffen sind, genau in diese Bandbreite fallen. Weil gutachtenstechnisch eine pflegestufenrelevante Differenz von 5 h/Mo in Stufe 1 kaum zu erreichen ist, wird das tatsächliche Ergebnis der „Reform“ erst aus der Statistik für 2015 abzulesen sein.
Für mich ist auch unverständlich was Seniorenverbände von SPÖ und ÖVP an dieser Reform gut finden. Einer „Reform“ die nur den Zugang verschärft und Erhöhung der Geldwerte erst ab 2016 verspricht, und zwar in Stufe 1 um € 3,10 pro Monat und in Stufe 2 um € 5,70 pro Monat mehr. Diese Summen konnten auch nicht verhindern, ...
So
7 Sep
Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Betroffenem (Patient oder Angehöriger) bringt für den Arzt meist zusätzliche, wichtige Information und es erzeugt beim Betroffenen Vertrauen, Zuversicht, Beruhigung, Sicherheit – kurz eine Fülle von emotionellen, nicht messbaren Kriterien die für die Genesung und für die Unterstützung des Patienten von großer Bedeutung sind. Auch Angehörige sollten auf all das nicht zu verzichten. Das ärztliche Gespräch kann zwar durch nichts ersetzt werden, trotzdem wird es immer seltener geführt.
Auf ärztlicher Seite sind dafür leider nicht nur die beiden populistischen Argumente verantwortlich „Zeitmangel“ und „wird von der Krankenkassa nicht bezahlt“. Weil auch in der Medizin vieles (gemäß statistischer Häufigkeit) automatisiert abläuft, haben Mediziner verlernt ihre Intuition und ihre Sinne zu schärfen, ärztliche Erfahrung zu sammeln und in die Arzt-Patient Beziehung einfließen zu lassen. Wo nach state-of-the-art und nach Leitlinien behandelt wird, hat nichts mehr Platz was nicht diesen Normen entspricht. Darüber hinaus hat das geltende Motto „jeder klagt jeden“ Ärzte sehr vorsichtig gemacht. Vor dem Richter kann sich kein Arzt damit verantworten nach seiner Intuition und nach seiner Erfahrung gehandelt zu haben. Allemal aber „geht frei“, wer nach evidence based medicine oder nach Leitlinien gehandelt und behandelt hat.
Von Betroffenenseite wird das persönliche Gespräch u.a. deshalb immer seltener in Anspruch genommen, weil heute jeder über das Internet Zugang zu Fachinformation hat. Laien fühlen sich mit dem im Internet zugänglichen Wissen um ein Vielfaches besser informiert als sie zuvor waren. Manchmal sind sie sogar auch wirklich besser informiert als ein Arzt, der nicht auf dem neuesten Stand ist. Doch der Schein trügt. Mit medizinischer Information ausgestattet fühlen sich viele Menschen genug kompetent den eigenen Gesundheitszustand zu beurteilen und zu behandeln. Ja sie ...
Sa
19 Jul
Oft hört man die Frage: kann man beim Pflegegeld auch herabgestuft werden? Die Antwort lautet eindeutig: „JA“. Begriffe wie „erworbene Rechte“ finden sich im Pflegegeldgesetz ebenso wenig wie Pflegegeld aufgrund eines Vertrages ausbezahlt wird, also kommt auch der Begriff „Eingriff in bestehende Verträge“ nicht zum Tragen, aber auch ein Plädoyer dass „Verlass auf Lebensplanung“ gegeben sein muss wird ins Leere gehen – und schließlich gibt es „Sicherheitsstufen“ nur bei manchen Quizsendungen.
Die Nachuntersuchung wurde vom Entscheidungsträger ja angeordnet um festzustellen ob gegenüber dem Gewährungsgutachten eine funktionelle Besserung eingetreten ist. Ist das der Fall wird neu eingestuft. Das Ergebnis einer Nachuntersuchung kann also durchaus heißen, dass herabgestuft wird aber auch dass das Pflegegeld gänzlich entzogen wird. Die funktionelle Besserung kann viele Ursachen haben. „Weniger Schmerzen“ oder „Heilung“ sind aber nicht die einzigen Ursachen. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass im Umkehrschluss auch die Tatsache „es ist alles schlechter geworden“ eine höhere Pflegestufe zur Folge haben muss.
Und ob man im Zuge der Begutachtung anlässlich eines Erhöhungsantrages herabgestuft werden kann – auch diese Frage ist mit „JA“ zu beantworten.
Die Zeiten, da Empfänger des Hilflosenzuschusses automatisch Pflegegeld bekamen sind schon längst vorbei.
Mit Übernahme des Landespflegegeldes in die Bundeskompetenz (ab 1.1.2012) sollte österreichweit eine einheitliche Einstufung erreicht werden. Es kann sein, dass der nächste Schritt (als logische Folge) sein wird, die ursprünglich viel zu „großzügigen“ Einstufungen auf die gesetzliche Norm zurückzuführen, sodass mehr Geld im Topf bleibt, das dann wirklich Bedürftigen zugutekommt.
Zusätzlich wurde mit 1.1.2012 die benötigte Mindeststundenanzahl pro Monat für Stufe 1 von mehr als 50 auf mehr als 60 erhöht und für Stufe 2 von mehr als 75 auf mehr als 85 Stunden pro Monat erhöht. ...
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