"Das Angebot wird für ältere Menschen in Form von Wohnungen in einem Wohn- und Pflegeheim bereitgestellt, die barrierefrei ausgestattet sind und eine Rufhilfe vorsehen. Die Betreuung/Pflege erfolgt im Bedarfsfall vom Personal des Wohn- und Pflegeheims, jedoch nach dem Prinzip Mobiler Dienste. [...] Es besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung der Leistung. Die Voraussetzungen für die Förderung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu beurteilen. Die Förderung ist schriftlich beim KundInnenservice des FSW zu beantragen. Die Förderung besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für die Leistung. [...]" https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/buerger/ges...