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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit - Informationen des BMASGPK

"Manchmal muss eine Pflegesituation neu organisiert werden – wenn zum Beispiel plötzlicher Pflegebedarf von nahen Angehörigen auftritt oder eine pflegende Person entlastet werden soll. Dann kann mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. [...]"
https://sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Pflegeunter...

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