Land Oberösterreich: "Die Sozialberatungsstellen in jedem Bezirk unseres Bundeslandes sind durch das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geregelt und werden von der Abteilung Soziales des Amtes der Oö. Landesregierung und vom Sozialhilfeverband Ihres Bezirkes bzw. Ihrer Statutarstadt finanziert. Der Service dieser dezentralen Stellen ist kostenlos, individuell, neutral und vertraulich. [...]" https://www.land-oberoesterreich.gv.at/sozialberatungsstelle...