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Zitat Oberösterreichisches Volksblatt vom 12.05.2023:

"Die Problematik, die die Pflege von Menschen mit sich bringt, war am Freitag am Wiener Landesgericht Thema bei einem Strafprozess. Eine Pflegerin war angeklagt, weil sie bei der Betreuung eines 96-jährigen Wieners nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt haben soll. Der Mann erlitt in ihrer Obhut einen offenen Dekubitus, der mit der Zeit immer schlimmer wurde. Die Frau wurde – nicht rechtskräftig – freigesprochen. [...] Für Richter Christian Gneist lag kein bedingter Vorsatz vor, den Mann zu quälen. Auch ein später hinzugezogenes Wundmanagement konnte den Dekubitus nicht in den Griff bekommen. Wenige Tage später starb der 96-Jährige. »Es bleibt ein Zweifel, was wirklich passiert ist«, so Gneist. [...]"

https://volksblatt.at/chronik/oesterreich/pflegerin-wegen-wu...
Quelle: volksblatt.at


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