Zitat Der Standard vom 01.11.2023:
"Über die Versetzung eines Grabes müssen Angehörige gemeinsam entscheiden. Grund dafür sind die »postmortalen Persönlichkeitsrechte« der Beigesetzten [...]
In einem aktuellen Fall vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) führt das nun zu einem ungewöhnlichen Vorgang: Ein Grab, das erst kürzlich samt Grabstein um 60 cm nach rechts versetzt wurde, muss wieder zurück an seinen ursprünglichen Platz [...]
Bei dem Grab in Kärnten handelt es sich um ein Familiengrab. Bestattet wurden dort unter anderen eine Frau und deren Sohn. Weil das Gelände für eine Zufahrt umgestaltet werden sollte, bat der Friedhofsbetreiber die Witwe des Sohnes um Erlaubnis, das Grab leicht zu versetzen.
Die Frau stimmte zu und beauftragte einen Steinmetz mit der Verlegung. Zwar wurde nicht der Sarg versetzt, wohl aber die Einfriedung und der Grabstein. Das führte dazu, dass die Beisetzungsstelle der Mutter nach den Arbeiten teilweise außerhalb der Steineinfriedung lag. [...]
Als eine weitere Angehörige – die Tochter der verstorbenen Frau – nachträglich davon erfuhr, zog sie vor Gericht und verlangte die »Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands«. Vor dem Obersten Gerichtshof bekam sie nun recht.
Aus Sicht des Höchstgerichts gilt die eigenmächtige Verlegung der Steineinfriedung als »Eingriff in das aus der Menschenwürde erfließende postmortale Persönlichkeitsrecht der beigesetzten Person«. Über die Geltendmachung dieses Rechts müssen die nächsten Angehörigen immer gemeinsam entscheiden. Wer als Nutzungsberechtigter des Grabes aufscheint, ist dabei nicht relevant. [...]"

