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Zitat Die Presse vom 02.12.2024:
"Das Testament eines Mannes hätte für ungültig erklärt werden können, hätte er mit der darin eingesetzten Frau einst eine Lebensgemeinschaft gehabt. Laut dem Oberstem Gerichtshof bestand aber bloß eine »Geschlechtsgemeinschaft«. [...]"
https://www.diepresse.com/19127294/frau-erbt-weil-sie-mit-ih...Quelle: diepresse.com
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