Expert*innen in Burgenland (2)
 
"Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste helfen den Verbleib eines hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen in seiner vertrauten Wohnumgebung sicherzustellen. Fachkräfte und einschlägig ausgebildetes Hilfspersonal ermöglichen in jenen Fällen, wo Familie und Nachbarschaft überfordert bzw. zur Hilfeleistung nicht in der Lage sind, eine ganzheitliche Betreuung und Pflege zu Hause. [...] Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen besitzt die pflegebedürftige Person grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes: Diese Hilfe kann unter anderem als Pflege gewährt werden, und zwar nur insoweit, als die eigenen Mittel (Einkommen, verwertbares Vermögen, pflegebezogene Geldleistungen) zur Finanzierung nicht ausreichen. In diesem Fall werden die Gesamtkosten der ambulanten Pflege und Betreuung vom Land übernommen, die hilfebedürftige Person hat lediglich den richtliniengemäß ermittelten zumutbaren Kostenbeitrag zu leisten. Diese Eigenleistung beträgt im Allgemeinen höchstens die Hälfte des Pflegegeldes zuzüglich jenem Einkommensteil, welcher den Nettorichtsatz für Ausgleichszulagen-BezieherInnen (AZLR) übersteigt. [...]"https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/buerger/ges... 
 
 
 
 
"Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (gegr. 1933) ist die größte, nationale berufspolitische Vertretung für alle Pflegeberufe [in Österreich]. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gemeinnützig, unabhängig und überkonfessionell.  [...]"https://www.oegkv.at 
 
 
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